NACE-Code

NACE D – Energieversorgung | Öffentliche Ausschreibungen

NACE D: Energieversorgung in öffentlichen Ausschreibungen. Strom, Gas und Wärme – CPV-Codes, Schwellenwerte und Vergabestellen im Energiesektor.

Definition: NACE Abschnitt D umfasst die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Elektrizität sowie die Erzeugung und Verteilung von gasförmigen Brennstoffen und Wärme. Energieversorgungsunternehmen sind im Vergaberecht häufig als Sektorenauftraggeber eingestuft und unterliegen damit besonderen Verfahrensregeln.

Was umfasst NACE D?

AbteilungNameKurzbeschreibung
35EnergieversorgungStromerzeugung und -verteilung, Gaserzeugung und -verteilung, Wärme- und Kälteversorgung

Die Abteilung 35 gliedert sich in die Gruppen:

  • 35.1 – Elektrizitätsversorgung (Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Handel)
  • 35.2 – Gasversorgung (Erzeugung, Aufbereitung, Verteilung)
  • 35.3 – Wärme- und Kälteversorgung (Fernwärme, Nah- und Fernkälte)

Öffentliche Ausschreibungen im Bereich Energieversorgung

Energiebeschaffung ist eines der volumenreichen Beschaffungsfelder der öffentlichen Hand. Behörden, Schulen, Krankenhäuser und Kommunen beschaffen jährlich Strom, Gas und Fernwärme im Wettbewerb. Gleichzeitig schreiben Energieversorgungsunternehmen als Sektorenauftraggeber Bau- und Dienstleistungsaufträge für Infrastrukturprojekte aus.

Typische Auftragsarten

  • Stromlieferverträge: Beschaffung von Elektrizität für öffentliche Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, Betrieb von Einrichtungen
  • Gaslieferverträge: Erdgasversorgung für Heizung und Prozessenergie öffentlicher Gebäude
  • Wärmelieferung (Fernwärme): Langfristige Wärmelieferverträge für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Erneuerbare-Energie-Projekte: Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen, Windkraftprojekte auf öffentlichen Flächen
  • Netzbau und -wartung: Leitungsbau, Trafostationen, Netzertüchtigung durch Sektorenauftraggeber
  • Energieaudits und -beratung: Pflichtaudits nach Energieeffizienzgesetz, Energiemanagementberatung

Schwellenwerte

Im Energiebereich gelten für Sektorenauftraggeber (Energieversorger) erhöhte Schwellenwerte: Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 443.000 EUR, Bauaufträge ab 5.538.000 EUR (Stand 2024/2025). Öffentliche Auftraggeber, die Energie beschaffen, unterliegen den allgemeinen Schwellenwerten (Lieferaufträge: 221.000 EUR).

Häufige CPV-Codes

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
09310000ElektrizitätStromlieferverträge
09123000ErdgasGaslieferverträge
09300000Elektrizität, Wärme, Solar- und KernenergieEnergiebeschaffung allgemein
65300000ElektrizitätsverteilungNetzbetrieb, Netzdienstleistungen
09330000SolarenergiePhotovoltaik-Projekte
71314200EnergiemanagementienstleistungenEnergieaudits, Beratung

Auftraggeber und Vergabestellen

  • Kommunen und Stadtwerke: Beschaffung von Strom und Gas für städtische Liegenschaften und Straßenbeleuchtung
  • Bundesbehörden: Zentrale Energiebeschaffung über Bundesbeschaffungsgesellschaften (BBG, BeschA)
  • Krankenhäuser und Schulen: Eigenständige Energiebeschaffung oder Teilnahme an Rahmenverträgen
  • Energieversorgungsunternehmen (EVU) als Sektorenauftraggeber: Vergabe von Netzbauleistungen, IT-Systemen, Zählerinfrastruktur
  • Länder: Ausschreibung von Ökostromlieferungen und Energieeffizienzprojekten

FAQ

Wie werden Stromlieferverträge öffentlich ausgeschrieben? Stromlieferungen werden meist im offenen Verfahren oder über Rahmenverträge ausgeschrieben. Zentrale Beschaffer (BBG, KdB) bündeln den Bedarf mehrerer Behörden. Bieter müssen in der Regel als Energielieferant lizenziert sein und Nachweise über die Lieferfähigkeit erbringen. Wichtige Plattformen: TED, nationale Vergabeportale.

Was gilt für Energieunternehmen als Sektorenauftraggeber? Energieversorgungsunternehmen, die Netze betreiben, unterliegen dem Sektorenvergaberecht (SektVO/BVergG 2018 Sektorenteil). Sie genießen mehr Verfahrensflexibilität, aber höhere Schwellenwerte. Typische Vergaben: Netzbauarbeiten, Zählerinfrastruktur, IT-Systeme für Netzsteuerung.

Welche Anforderungen gelten bei der Beschaffung erneuerbarer Energie? Öffentliche Auftraggeber können in Ausschreibungen Nachhaltigkeitskriterien festlegen, z.B. Bezug aus erneuerbaren Quellen (Herkunftsnachweise, EE-Zertifikate). Dies ist vergaberechtlich zulässig und wird durch die EU-Richtlinie 2014/24/EU ausdrücklich unterstützt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.