NACE 99.0 – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 99.0: UN, NATO, EU-Institutionen, Botschaften in öffentlichen Ausschreibungen. Besondere Ausschreibungsregime und internationale Beschaffung.
Definition: NACE 99.0 umfasst die Tätigkeiten exterritorialer Organisationen und Körperschaften wie die Vereinten Nationen (UN), die NATO, EU-Institutionen (soweit nicht anderweitig klassifiziert), Botschaften, Konsulate und andere internationale Organisationen. Diese Stellen operieren außerhalb des nationalen Vergaberechts, haben aber eigene Beschaffungsregimes.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 99.0?
NACE 99.0 (Exterritoriale Organisationen und Körperschaften) klassifiziert internationale Organisationen und diplomatische Vertretungen — die zwar nicht dem nationalen Vergaberecht unterliegen, aber eigene umfangreiche Beschaffungsaktivitäten entfalten.
Die Gruppe 99.0 innerhalb des Abschnitts U umfasst folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Organisationen |
|---|---|---|
| 99.00 | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | UN, NATO, EU-Organe, Weltbank, IWF, OECD, diplomatische Vertretungen |
Diese Organisationen unterliegen nicht dem deutschen GWB, der österreichischen BVergG oder der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU als Auftraggeber — sie haben jedoch eigene interne Beschaffungsregeln, die auf internationalen Standards basieren.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 99.0
Internationale Organisationen beschaffen jährlich Güter und Dienstleistungen in erheblichem Umfang — nach eigenen Beschaffungsregeln, die für Unternehmen attraktive Märkte darstellen.
Beschaffung durch UN-Organisationen
Das UN Global Marketplace (UNGM) ist das zentrale Beschaffungsportal der UN-Familie. Dort registrieren sich Lieferanten und werden über Ausschreibungen informiert. UN-Organisationen folgen dem Financial Regulations and Rules (FRR) und ihren jeweiligen Supply Chain Manuals.
NATO-Beschaffung
Die NATO Support and Procurement Agency (NSPA) und das NATO Communications and Information Agency (NCIA) sind die wichtigsten Beschaffungsstellen des Bündnisses. Rüstungs- und IT-Beschaffungen erfolgen nach NATO-eigenen Beschaffungsrichtlinien (NATOProcurement Guide). Nationale Verteidigungsministerien beschaffen für die NATO ergänzend nach nationalem Vergaberecht.
EU-Institutionen
Die Europäische Kommission, der Rat, das Europäische Parlament und andere EU-Organe beschaffen nach den EU-Finanzverordnungen (Financial Regulation, Regulation 2018/1046/EU). Ausschreibungen werden auf TED (Tenders Electronic Daily) veröffentlicht — EU-Institutionen sind gleichzeitig Betreiber der TED-Plattform und nutzen sie selbst für ihre Beschaffungen.
Botschaften und Konsulate
Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in Deutschland und Österreich beschaffen lokal Waren und Dienstleistungen. Sie unterliegen dabei dem Recht ihres Heimatlandes oder eigenen diplomatischen Beschaffungsvorschriften — nicht dem deutschen oder österreichischen Vergaberecht. Für lokale Anbieter bieten Botschaftsmärkte trotzdem attraktive Möglichkeiten.
Relevante Beschaffungsplattformen für NACE 99.0
| Organisation | Plattform | Beschaffungsregime |
|---|---|---|
| EU-Institutionen | TED (ted.europa.eu) | EU Financial Regulation 2018/1046 |
| UN-Organisationen | UNGM (ungm.org) | UN Supply Chain Manual |
| NATO | NSPA eSourcing Portal | NATO Procurement Guidelines |
| Weltbank | STEP (step.worldbank.org) | World Bank Procurement Regulations |
| OECD | OECD eSourcing | OECD Administrative Instructions |
Für wen ist NACE 99.0 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Nationale Behörden interagieren mit NACE-99.0-Organisationen auf verschiedene Weisen: als Gastgeber von Botschaften (Gastlandrecht), als Partner bei NATO-Projekten (nationale Beiträge) oder als Empfänger von EU-Fördergeldern (verpflichtet zur Einhaltung von EU-Beschaffungsregeln bei der Mittelverwendung).
Unternehmen und Bieter
Für Unternehmen, die an internationalen Organisationen interessiert sind:
- UNGM-Registrierung: Voraussetzung für Teilnahme an UN-Ausschreibungen; erfordert Unternehmensprofilierung und -qualifizierung
- NATO-Lieferantendatenbank: Registrierung bei NSPA und NCIA erforderlich
- EU-Finanzverordnung: Kenntnisse der EU-Beschaffungsregeln und des EU-Datenschutzes
- Sprachkenntnisse: Englisch und ggf. Französisch als Verfahrenssprachen
- Compliance: Strenge Anti-Korruptions-, Anti-Geldwäsche- und Sanktionslistenprüfungen
NACE 99.0 im Kontext: Abschnitt U
- NACE U – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 84 – Öffentliche Verwaltung: Nationale öffentliche Verwaltung
Häufige Fragen zu NACE 99.0 und öffentlichen Ausschreibungen
Unterliegen EU-Institutionen dem europäischen Vergaberecht? EU-Institutionen (Kommission, Parlament, Rat) sind nicht Adressaten der EU-Vergaberichtlinien — diese richten sich an die Mitgliedstaaten. EU-Institutionen beschaffen nach der EU-Finanzverordnung, die vergleichbare Prinzipien (Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung) verankert und ebenfalls TED für Veröffentlichungen nutzt.
Wie kann ein deutsches Unternehmen an UN-Beschaffungen teilnehmen? Durch Registrierung beim UNGM (UN Global Marketplace). Nach der Registrierung können Unternehmen auf Ausschreibungen der verschiedenen UN-Agenturen (UNDP, UNICEF, WHO, WFP etc.) antworten. Die Qualifizierungsanforderungen variieren je nach Beschaffungskategorie und Auftragswert.
Müssen Botschaften ihre Beschaffungen in Deutschland ausschreiben? Ausländische Botschaften in Deutschland unterliegen dem deutschen Vergaberecht grundsätzlich nicht — sie genießen diplomatische Immunität (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, WÜD). Dennoch beschaffen viele Botschaften transparent und führen informelle Angebotsverfahren durch.
Gelten für NACE-99.0-Organisationen besondere Exportkontrollregeln? Ja. Lieferungen an internationale Organisationen können Exportkontrollvorschriften unterliegen — insbesondere für Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter und Technologie. Das AWG (Außenwirtschaftsgesetz), die EU-Dual-Use-Verordnung und ggf. ITAR-Bestimmungen sind zu beachten.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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