NACE-Code

NACE 99 – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 99 Exterritoriale Organisationen: UN, NATO, EU-Institutionen und Botschaften in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabeverfahren.

Definition: NACE 99 umfasst die Tätigkeiten exterritorialer Organisationen und Körperschaften — darunter internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen (UN), die NATO, EU-Institutionen sowie diplomatische Vertretungen (Botschaften und Konsulate). Diese Einrichtungen genießen besondere Rechtsprivilegien und agieren als bedeutende öffentliche Auftraggeber.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 99?

NACE 99 (Exterritoriale Organisationen und Körperschaften) klassifiziert internationale Organisationen und diplomatische Vertretungen — Einrichtungen, die erhebliche Beschaffungsvolumina generieren und teils eigenen Vergaberegeln unterliegen, die von nationalen Vergabeordnungen abweichen können.

Die Abteilung 99 innerhalb des Abschnitts U gliedert sich in eine Gruppe:

GruppeBezeichnungTypische Organisationen
99.0Exterritoriale Organisationen und KörperschaftenUN, UNESCO, WHO, ILO, NATO, OSZE, IAEA, EU-Kommission, Europaparlament, EZB, Botschaften, Konsulate, EU-Agenturen

Zu dieser Klassifikation zählen alle internationalen und supranationalen Organisationen sowie die diplomatischen Vertretungen souveräner Staaten, die auf dem Territorium eines anderen Staates tätig sind.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 99

Exterritoriale Organisationen öffentliche Aufträge — insbesondere EU-Institutionen, UN-Agenturen und internationale Organisationen — stellen einen eigenen Beschaffungsmarkt mit erheblichem Volumen und spezifischen Vergaberegeln dar.

Typische Auftragsarten

  • EU-Institutionen (Kommission, Parlament, Rat): IT-Systeme, Gebäudedienstleistungen, Beratungsleistungen, Übersetzungen, Konferenzmanagement
  • EU-Agenturen (EMA, EMSA, ENISA, ERA u.v.m.): Spezialisierte Fach- und Beratungsleistungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen
  • UN-Organisationen (UNHCR, UNICEF, WHO, WFP): Humanitäre Güter, Logistik, medizinische Versorgung, IT-Systeme
  • NATO: Verteidigungsgüter, Logistik, Infrastruktur, IT- und Kommunikationssysteme
  • Diplomatische Vertretungen: Botschaften und Konsulate beschaffen Büroausstattung, Sicherheitsdienste, Gebäudeleistungen lokal
  • Internationale Finanzinstitutionen (Weltbank, IWF, EIB): Beratung, Studien, Kapazitätsaufbau

Relevante CPV-Codes für NACE 99

Internationale Organisationen nutzen für ihre Ausschreibungen teils eigene Beschaffungssysteme, teils aber auch das CPV-System der EU — insbesondere EU-Institutionen veröffentlichen ihre Ausschreibungen auf TED.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
75100000Allgemeine öffentliche VerwaltungsdiensteVerwaltungsunterstützung für internationale Organisationen
79000000Unternehmensdienstleistungen: Recht, Marketing, BeratungConsultingleistungen für EU-Organe
72000000IT-DiensteIT-Beschaffungen der EU-Institutionen
80000000Bildungs- und AusbildungsdienstleistungenSchulungsleistungen für internationale Organisationen
90000000Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und UmweltdiensteFacility Services für internationale Organisationen
55000000Hotel-, Restaurant- und EinzelhandelsdienstleistungenKonferenz- und Cateringdienstleistungen

Ausschreibungen der EU-Institutionen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily). Ausschreibungen von UN-Agenturen werden auf UNGM (United Nations Global Marketplace) veröffentlicht.


Für Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

EU-Institutionen sind die bedeutendsten Auftraggeber im NACE-99-Segment innerhalb Europas. Die Europäische Kommission verwaltet ein jährliches Beschaffungsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Jede EU-Agentur (ca. 40 Agenturen) ist eigenständiger Auftraggeber. Die EU-Institutionen unterliegen der EU-Haushaltsordnung (Financial Regulation) und der entsprechenden Durchführungsverordnung — eigene Vergaberegeln, die der Richtlinie 2014/24/EU ähneln, aber nicht identisch sind. UN-Organisationen unterliegen ihren eigenen Beschaffungsrichtlinien (z.B. UNGM-Rahmen für UN-Agenturen, NATO-AC/4-Richtlinien für die NATO).

Unternehmen und Bieter

Unternehmen, die an Ausschreibungen internationaler Organisationen teilnehmen möchten, müssen typischerweise folgende Schritte unternehmen:

  • Registrierung: Auf UNGM (für UN-Agenturen) oder im entsprechenden Anbieterportal der EU-Institutionen (z.B. SEDIA für die Kommission)
  • Lieferantenqualifizierung: Vorab-Qualifizierungsverfahren bei manchen Organisationen (z.B. IAPSO bei UNDP)
  • Sprachkenntnisse: EU-Ausschreibungen erscheinen in den Amtssprachen; Angebote häufig auf Englisch, Französisch oder Deutsch
  • Compliancenachweise: Besondere Anforderungen an Anti-Korruptions-Compliance, Verhaltenskodizes und Lieferkettentransparenz

Häufige Fragen zu NACE 99 und öffentlichen Ausschreibungen

Unterliegen EU-Institutionen dem EU-Vergaberecht?
Nicht direkt — EU-Institutionen sind nicht Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU (die sich an Mitgliedstaaten richtet), sondern unterliegen der EU-Haushaltsordnung (Financial Regulation, Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046) und ihrer Durchführungsverordnung. Die Verfahrensprinzipien sind ähnlich, aber nicht identisch.

Wie finde ich Ausschreibungen von UN-Agenturen?
Der UNGM (United Nations Global Marketplace, www.ungm.org) ist das zentrale Portal für Ausschreibungen der meisten UN-Agenturen. UNICEF, UNHCR, WFP und andere Agenturen veröffentlichen dort ihre Beschaffungsbekanntmachungen. Eine Registrierung als Lieferant ist für die Teilnahme erforderlich.

Können kleine und mittlere Unternehmen an NATO-Ausschreibungen teilnehmen?
Ja — NATO-Ausschreibungen sind über die NATO Support and Procurement Agency (NSPA) zugänglich. Viele Aufträge werden über nationale Ausschreibungsplattformen der Mitgliedstaaten vergeben. Sicherheitsüberprüfungen sind je nach Auftragsart erforderlich.

Haben Botschaften Vergabepflichten?
Botschaften und Konsulate können, je nach Heimatstaat und Auftragsvolumen, eigenen Vergaberegeln unterliegen. Im Gaststaat sind sie grundsätzlich nicht an das nationale Vergaberecht gebunden (diplomatische Immunität). Bei EU-Mitgliedstaaten gelten jedoch die Haushaltsvorschriften des Herkunftslandes.


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Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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