NACE 94.9 – Sonstige Interessenvertretungen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 94.9: Sportverbände, Umweltverbände, Wohlfahrtsorganisationen in öffentlichen Förderausschreibungen. CPV-Codes und Vergabepraxis.
Definition: NACE 94.9 umfasst sonstige Interessenvertretungsorganisationen, die weder Wirtschafts- noch Arbeitgeberverbände (94.1) noch Gewerkschaften (94.2) sind. Dazu zählen Sportverbände, Umweltschutzorganisationen, politische Parteien, Wohlfahrtsverbände und Bürgerorganisationen.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 94.9?
NACE 94.9 (Sonstige Interessenvertretungen) klassifiziert eine heterogene Gruppe von Organisationen — einige davon sind als Zuwendungsempfänger öffentlicher Mittel relevant, andere wiederum treten selbst als Auftraggeber für unterstützende Dienstleistungen auf.
Die Gruppe 94.9 innerhalb des Abschnitts S (Sonstige Dienstleistungen) und der Abteilung 94 gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Organisationen |
|---|---|---|
| 94.91 | Kirchliche und religiöse Vereinigungen | Kirchliche Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie) |
| 94.92 | Politische Parteien | Parteien, politische Stiftungen |
| 94.99 | Sonstige Interessenvertretungen | Sportverbände, Umweltorganisationen, Tierschutzverbände |
Großen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO und DRK sind häufig öffentlich bezuschusst und können — bei Vorliegen der vergaberechtlichen Voraussetzungen — als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sein.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 94.9
Im Kontext öffentlicher Ausschreibungen sind Organisationen nach NACE 94.9 auf zwei Ebenen relevant: als Empfänger öffentlicher Förderausschreibungen und als Bieter bei Sozialdienstleistungsaufträgen.
Typische Auftragsarten und Förderkontexte
- Förderausschreibungen: Öffentliche Ausschreibungen von Fördergeldern für gemeinnützige Projekte (z.B. Bundesfreiwilligendienst, Sportförderung, Umweltprogramme)
- Sozialdienstleistungen: Wohlfahrtsverbände als Bieter bei kommunalen Ausschreibungen für Pflegeleistungen, Jugendhilfe, Sozialberatung
- Bildungsmaßnahmen: Sportvereine als Anbieter von Schwimmkursen, Sportangeboten in kommunalen Ausschreibungen
- Umweltdienstleistungen: Naturschutzverbände als Leistungserbringer für Landschaftspflege, Biotoppflege
- IT und Verwaltungsunterstützung: Organisationen beschaffen intern IT-Systeme, Buchhaltungssoftware, Kommunikationstools
Besonderheit: Zuwendungsrecht vs. Vergaberecht
Öffentliche Fördergelder werden oft als Zuwendungen (nicht als Aufträge) gewährt — diese unterliegen nicht dem Vergaberecht des Auftraggebers, aber dem Zuwendungsrecht (ANBest-P, BUND-Förderbedingungen). Zuwendungsempfänger müssen bei der Verwendung der Mittel eigene Vergabepflichten beachten.
Relevante CPV-Codes für NACE 94.9
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 85311000 | Soziale Dienste mit Unterkunft | Wohlfahrtsverbandsleistungen |
| 85320000 | Soziale Dienste | Ambulante Sozialdienste, Beratung |
| 92600000 | Sportliche Dienstleistungen | Sportverbände als Dienstleister |
| 77200000 | Forstwirtschaftliche Dienstleistungen | Naturschutz, Landschaftspflege |
| 80000000 | Bildung und Ausbildung | Bildungsleistungen gemeinnütziger Träger |
Für wen ist NACE 94.9 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Behörden, die Sozialdienstleistungen oder Sportförderung ausschreiben, begegnen Organisationen nach NACE 94.9 häufig als Bietern. Für die Bewertung, ob ein Wohlfahrtsverband selbst als öffentlicher Auftraggeber gilt, ist maßgeblich, ob er überwiegend öffentlich finanziert und öffentlich kontrolliert wird (EuGH-Rechtsprechung zum "funktionalen Auftraggeberbegriff").
Unternehmen und Bieter (gemeinnützige Organisationen)
- Gemeinnützigkeitsstatus: Freistellungsbescheid des Finanzamts als Eignungsnachweis
- Fachliche Kompetenz: Nachweis sozialpädagogischer, sportlicher oder ökologischer Fachkompetenz
- Qualitätsnachweise: Qualitätszertifikate (z.B. ISO 9001, AZAV, spezifische Branchenstandards)
- Steuerliche Besonderheiten: Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Leistungen gemeinnütziger Körperschaften — relevant für Preisgestaltung in Angeboten
NACE 94.9 im Kontext: Abschnitt S und Abteilung 94
- NACE S – Sonstige Dienstleistungen: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 94 – Interessenvertretungen: Abteilung
- NACE 94.1 – Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände: Kammern, Verbände
- NACE 94.2 – Gewerkschaften: Arbeitnehmervertretungen
Häufige Fragen zu NACE 94.9 und öffentlichen Ausschreibungen
Können gemeinnützige Organisationen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen? Ja. Gemeinnützige Organisationen sind uneingeschränkt zur Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren zugelassen. Besondere steuerrechtliche Vorteile (Umsatzsteuerbefreiung) können sich auf die Preisgestaltung auswirken, sind aber vergaberechtlich zulässig.
Unterliegen Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie dem Vergaberecht? Das ist einzelfallabhängig. Wenn ein Wohlfahrtsverband überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert wird und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt, kann er als funktionaler öffentlicher Auftraggeber einzustufen sein. Der EuGH hat in der Rechtssache "Mannesmann" und nachfolgenden Entscheidungen Kriterien entwickelt, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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