NACE-Code

NACE 94.1 – Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie Berufsorganisationen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 94.1: Kammern und Verbände als Auftraggeber. Beschaffung von Mitgliedsservices, Veranstaltungen und Interessenvertretungsleistungen.

Definition: NACE 94.1 umfasst Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie sonstige Berufsorganisationen. Diese Organisationen sind teilweise öffentlich-rechtlich verfasst und treten als Auftraggeber für Verwaltungsdienstleistungen und Veranstaltungsinfrastruktur auf.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 94.1?

NACE 94.1 (Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie Berufsorganisationen) klassifiziert Kammern und Verbände — in Deutschland und Österreich sind Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts teilweise ausschreibungspflichtig.

Die Gruppe 94.1 innerhalb des Abschnitts S (Sonstige Dienstleistungen) und der Abteilung 94 gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Organisationen
94.11Wirtschafts- und ArbeitgeberverbändeIHKs, Handwerkskammern, Arbeitgeberverbände, Bundesverbände
94.12BerufsorganisationenÄrztekammern, Anwaltskammern, Architektenkammern, Ingenieurkammern

Besonderheit: Öffentlich-rechtliche Kammern (IHK, HWK, Ärztekammer) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich öffentliche Auftraggeber und unterliegen bei überschrittenen Schwellenwerten dem Vergaberecht.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 94.1

Kammern und Berufsorganisationen beschaffen IT-Systeme, Veranstaltungsleistungen, Druckerzeugnisse und Beratungsleistungen — und unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften dem Vergaberecht.

Typische Auftragsarten

  • IT-Systeme: Mitgliederverwaltungssoftware, Prüfungssysteme (IHK-Ausbildungsplattformen, IHKAK)
  • Veranstaltungsinfrastruktur: Messen, Kongresse, Delegationsreisen — Catering, AV-Technik, Übersetzungsdienste
  • Druckerzeugnisse: Kammerpublikationen, Mitgliedermagazine, amtliche Bekanntmachungen
  • Beratungsleistungen: Rechts- und Steuerberatung, Strategieberatung, Digitalisierungsberatung
  • Bildungsleistungen: Fortbildungsprogramme für Kammerpersonal, Prüfer-Qualifizierung
  • Gebäude und Liegenschaften: Verwaltungsgebäude, Bildungszentren, Prüfungsräume

Relevante CPV-Codes für NACE 94.1

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
48000000Softwarepaket und InformationssystemeMitgliederverwaltung, Prüfungssysteme
79820000Druckereibezogene DienstleistungenKammerpublikationen
79952000VeranstaltungsdienstleistungenKongresse, Messen
79410000UnternehmensberatungStrategieberatung, Digitalisierung
80000000Bildung und AusbildungFortbildungen für Kammerpersonal
72000000IT-DienstleistungenIT-Betrieb, IT-Projekte

Für wen ist NACE 94.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern (HWK) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB. Sie sind bei Überschreitung der Schwellenwerte zur EU-weiten Ausschreibung verpflichtet. Privatrechtliche Verbände (z.B. BDI, BDA) unterliegen dem Vergaberecht grundsätzlich nicht.

Unternehmen und Bieter

  • Branchenerfahrung: Verständnis der Kammerstrukturen und -anforderungen
  • Referenzen: Erfahrung mit Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Datenschutz: DSGVO-Konformität für Mitgliederverwaltungssysteme mit sensiblen Unternehmensdaten

NACE 94.1 im Kontext: Abschnitt S und Abteilung 94


Häufige Fragen zu NACE 94.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Sind Industrie- und Handelskammern zur Ausschreibung verpflichtet? Ja. IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB. Bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind sie zur europaweiten Ausschreibung verpflichtet.

Gilt das auch für privatrechtliche Verbände wie den BDI? Nein. Privatrechtlich organisierte Verbände sind nur öffentliche Auftraggeber, wenn sie überwiegend öffentlich finanziert und öffentlich kontrolliert werden (sog. "funktionaler Auftraggeberbegriff"). Dies trifft auf BDI oder BDA in der Regel nicht zu.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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