NACE-Code

NACE 87.3 – Altenheime und Pflegeheime | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 87.3: Stationäre Altenpflege in kommunalen Pflegeheimen. Ausschreibungen für Betriebs- und Versorgungsleistungen öffentlicher Pflegeeinrichtungen.

Definition: NACE 87.3 umfasst stationäre Alten- und Pflegeheime, die ältere Menschen mit umfassendem Pflegebedarf rund um die Uhr versorgen. Kommunale und öffentliche Pflegeheime sind als öffentliche Auftraggeber zur Ausschreibung von Betriebs- und Versorgungsleistungen verpflichtet.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 87.3?

NACE 87.3 (Altenheime und Pflegeheime) klassifiziert Einrichtungen der vollstationären Altenpflege — ein Sektor mit hohem öffentlichem Finanzierungsanteil und entsprechendem Beschaffungsvolumen für unterstützende Dienstleistungen.

Die Gruppe 87.3 innerhalb des Abschnitts Q (Gesundheits- und Sozialwesen) und der Abteilung 87 umfasst folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Einrichtungen
87.30Altenheime und PflegeheimeVollstationäre Pflegeheime, Altenwohnheime mit Pflegestation, Kurzzeitpflegeeinrichtungen

Öffentliche Auftraggeber in diesem Segment sind kommunale Altenheime, Kreispflegeheime, Stadtpflegeheime sowie Einrichtungen von Zweckverbänden der öffentlichen Daseinsvorsorge.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 87.3

Kommunale Pflegeheime beschaffen regelmäßig Verpflegungs-, Reinigungs-, Wäscherei- und medizinische Versorgungsleistungen — ein volumenstärkerer Beschaffungsbereich als häufig angenommen.

Typische Auftragsarten

  • Verpflegung: Küchenbetrieb oder Catering-Dienstleistungen, Spezialdiäten, Demenzgerechte Ernährungskonzepte
  • Reinigung und Wäscherei: Unterhaltsreinigung, Wäscheservice für Bettwäsche und Berufskleidung
  • Pflegeartikel und Hilfsmittel: Inkontinenzversorgung, Pflegehilfsmittel, Rollstühle, Pflegebetten
  • Medikamentenversorgung: Arzneimittelversorgung durch Apotheken (häufig als Rahmenvertrag)
  • IT-Systeme: Pflegedokumentationssoftware, Dienstplanung, Bewohnerverwaltung
  • Facility Management: Haustechnik, Gartenanlage, Sicherheitsdienst
  • Fortbildungen: Pflegefachliche Weiterbildungen für das Personal

Marktstruktur und Trägerlandschaft

Der Pflegemarkt ist durch drei Säulen geprägt: öffentliche Träger (Kommune, Landkreis), freigemeinnützige Träger (Caritas, Diakonie, AWO, DRK) und private gewerbliche Anbieter. Nur öffentliche Träger sind grundsätzlich vergaberechtlich verpflichtet — freigemeinnützige Träger unterliegen dem Vergaberecht nur unter spezifischen Voraussetzungen.


Relevante CPV-Codes für NACE 87.3

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
85311100AltenpflegePflegedienstleistungen für ältere Menschen
55520000Catering-DienstleistungenVerpflegung in Pflegeheimen
90910000ReinigungsdienstleistungenGebäudereinigung in Pflegeeinrichtungen
98312000TextilreinigungsleistungenWäscheservice
33141000Verbrauchsmaterial für MedizinPflegeartikel, Inkontinenzversorgung
48180000Medizinische SoftwarePflegedokumentation, Dienstplanung

Für wen ist NACE 87.3 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Pflegeheime und Kreispflegeheime müssen ihre Beschaffungen nach den Vergabevorschriften durchführen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Vergabe von Pflegeleistungen: Diese sind als soziale Dienstleistungen nach Anhang XIV der EU-Richtlinie 2014/24/EU einem erleichterten Vergaberegime unterworfen (Schwellenwert 750.000 EUR, § 130 GWB).

Unternehmen und Bieter

Für Dienstleistungsanbieter in der Pflegeheimversorgung sind besonders relevant:

  • Hygienemanagement: Nachweis eines Hygienekonzepts gemäß Infektionsschutzgesetz und KRINKO-Empfehlungen
  • Lebensmittelhygiene: HACCP-Zertifizierung für Cateringunternehmen
  • Fachpersonalqualifikation: Nachweise über eingesetztes Pflege- und Betreuungspersonal
  • Datenschutz: Schutz von Gesundheits- und Sozialdaten nach DSGVO und SGB XI
  • Qualitätsnachweise: MDK-Prüfergebnisse oder vergleichbare Qualitätssicherungsnachweise

NACE 87.3 im Kontext: Abschnitt Q und Abteilung 87


Häufige Fragen zu NACE 87.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Gilt für die Vergabe von Pflegeleistungen ein besonderer Schwellenwert? Ja. Pflegeleistungen sind soziale Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. In Deutschland gilt § 130 GWB mit einem erhöhten Schwellenwert von 750.000 EUR und vereinfachten Verfahrensanforderungen (Bekanntmachungs- und Transparenzpflichten bleiben bestehen).

Müssen Heimverträge mit Pflegebedürftigen ausgeschrieben werden? Nein. Heimverträge mit Pflegebedürftigen sind Individualverträge nach Sozialrecht (SGB XI) und unterliegen nicht dem Vergaberecht. Ausschreibungspflichtig sind die Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen durch die Einrichtung als Auftraggeber.

Können Pflegeheimbetreiber an Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber teilnehmen? Ja. Pflegeheimbetreiber können als Bieter an Ausschreibungen für soziale Dienstleistungen teilnehmen, wenn sie als Dienstleister (z.B. für ambulante Betreuung, Tagesbetreuung) auftreten.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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