NACE 86.2 – Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 86.2: Arztpraxen und Gesundheitszentren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Aufträge für medizinische Ausstattung und IT.
Definition: NACE 86.2 umfasst die ambulante medizinische Versorgung durch Arztpraxen, allgemeinmedizinische und fachärztliche Einrichtungen, Gesundheitszentren sowie zahnärztliche und kieferorthopädische Praxen. Diese Gruppe spielt im öffentlichen Auftragswesen insbesondere als Auftraggeber für medizinische Ausstattung und Gesundheitsinfrastruktur eine bedeutende Rolle.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 86.2?
NACE 86.2 (Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen) klassifiziert Einrichtungen der ambulanten medizinischen Versorgung — von der Einzelpraxis bis zum integrierten Gesundheitszentrum mit öffentlichem Versorgungsauftrag.
Die Gruppe 86.2 innerhalb des Abschnitts Q (Gesundheits- und Sozialwesen) und der Abteilung 86 (Gesundheitswesen) gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Einrichtungen |
|---|---|---|
| 86.21 | Arztpraxen für Allgemeinmedizin | Hausarztpraxen, Primärversorgungseinheiten (PVE), Gruppenpraxen |
| 86.22 | Arztpraxen für Spezialgebiete | Fachärzte, Ambulatorien, Polikliniken |
| 86.23 | Zahnarztpraxen | Zahnärztliche Ambulatorien, kieferorthopädische Einrichtungen |
Öffentliche Auftraggeber im Bereich NACE 86.2 sind insbesondere kommunal betriebene Gesundheitszentren, Primärversorgungseinheiten in öffentlicher Trägerschaft, Schulzahnkliniken sowie Ambulatorien öffentlicher Krankenversicherungsträger (z.B. ÖGK-Ambulatorien in Österreich, MVZ in kommunaler Trägerschaft in Deutschland).
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 86.2
Ambulante Gesundheitseinrichtungen in öffentlicher Hand vergeben Aufträge für medizinische Ausstattung, Praxisverwaltungssoftware, Ausstattung von Neubau- und Sanierungsprojekten sowie Dienstleistungen.
Typische Auftragsarten
- Medizinische Ausstattung und Diagnostik: Ultraschallgeräte, EKG-Systeme, Spirometer, Ophthalmoskope, Laborgeräte für Praxislabore
- Zahnarztausstattung: Behandlungseinheiten, digitale Röntgensysteme (DVT), CAD/CAM-Fräsmaschinen für zahntechnische Zentren
- Praxisverwaltungssoftware (PVS): Arztinformationssysteme, elektronische Gesundheitsakte (eGA), Terminmanagement-Systeme
- Ausstattung von Gesundheitszentren: Möblierung, Empfangssysteme, Wartebereichsgestaltung, Hygienestationen
- Umbau und Einrichtung ambulanter Einrichtungen: Barrierefreier Ausbau, Innenausbau, medizintechnische Einbauten
- Telematik und eHealth: Telematikinfrastruktur (TI), Videosprechstundensysteme, elektronische Patientendaten-Schnittstellen
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Ambulante Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft unterliegen bei Lieferaufträgen über 221.000 EUR und Baumaßnahmen über 5.538.000 EUR der EU-weiten Ausschreibungspflicht. Bei Unterschreitung nationaler Schwellenwerte gelten vereinfachte Vergabeverfahren (z.B. Direktvergabe bis 100.000 EUR in Österreich, Unterschwellenvergabe in Deutschland).
Relevante CPV-Codes für NACE 86.2
Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 33100000 | Medizinische Geräte | Praxisausstattung allgemein |
| 33120000 | Systemgeräte und Messinstrumente | EKG, Blutdruckmessgeräte, Spirometer |
| 33130000 | Zahnarztausstattung und -zubehör | Behandlungseinheiten, Röntgen |
| 48180000 | Software für medizinische Einrichtungen | Praxisverwaltungssoftware, eGA |
| 45215000 | Bau von Gesundheitsgebäuden | Gesundheitszentren, Ambulatorien |
| 85120000 | Ärztliche Dienstleistungen und verwandte Leistungen | Ambulante Versorgungsleistungen |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 86.2 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
In Österreich sind Primärversorgungseinheiten (PVE) in öffentlicher Trägerschaft sowie Ambulatorien der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) relevante Auftraggeber. In Deutschland sind Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft vergabepflichtig, ebenso kommunale Gesundheitsämter mit eigenem Versorgungsauftrag. Privat geführte Arztpraxen unterliegen grundsätzlich nicht dem Vergaberecht.
Unternehmen und Bieter
Unternehmen, die Aufträge ambulanter Gesundheitseinrichtungen anstreben, benötigen typischerweise:
- Produktzulassungen: CE-Kennzeichnung nach MDR (Medizinprodukteverordnung), Softwarezertifizierung als Medizinprodukt (Klasse I–IIb)
- Technische Referenzen: Nachweise über vergleichbare Installationen in ambulanten Einrichtungen
- Datenschutz und IT-Sicherheit: DSGVO-Konformität, Datenschutzzertifizierung für Softwareprodukte (BSI C5, ISO 27001)
- Interoperabilität: Zertifizierung für Telematikinfrastruktur (gematik-Zulassung in Deutschland), ELGA-Kompatibilität in Österreich
NACE 86.2 im Kontext: Abschnitt Q und Abteilung 86
NACE 86.2 ist Teil von Abteilung 86 (Gesundheitswesen) — einem der beschaffungsintensivsten Abschnitte im öffentlichen Auftragswesen.
- NACE Q – Gesundheits- und Sozialwesen: Übergeordneter Abschnitt mit allen Gesundheits- und Sozialdiensten
- NACE 86 – Gesundheitswesen: Abteilung mit Krankenhäusern, Praxen und sonstigen Gesundheitsdiensten
- NACE 86.1 – Krankenhäuser: Stationäre Versorgung, Medizintechnik, Klinikbau
- NACE 86.9 – Sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens: Labordienstleistungen, Physiotherapie, Rettungsdienste
Häufige Fragen zu NACE 86.2 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Einrichtungen fallen unter NACE 86.2?
Arztpraxen aller Fachrichtungen, zahnärztliche Praxen, Gruppenpraxen, Gesundheitszentren und Polikliniken — sofern der Tätigkeitsschwerpunkt in der ambulanten Patientenversorgung liegt, nicht in stationärer Betreuung.
Wie finde ich aktuelle Ausschreibungen für ambulante Gesundheitseinrichtungen?
EU-weite Ausschreibungen sind auf TED per CPV-Suche abrufbar (z.B. 33100000 für Medizingeräte, 48180000 für Gesundheitssoftware). Nationale Plattformen wie DTVP (Deutschland) und die Ausschreibungsdatenbank des Bundes (Österreich) ergänzen die Suche.
Müssen Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft ausschreiben?
Ja, sofern sie die Schwellenwerte überschreiten und als öffentliche Auftraggeber zu qualifizieren sind. Primärversorgungszentren, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, unterliegen in der Regel dem Vergaberecht.
Welche Rolle spielen Rahmenvereinbarungen bei der Beschaffung von Praxisausstattung?
Größere Träger (z.B. Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen mit eigenen Einrichtungen) nutzen häufig Rahmenvereinbarungen für wiederkehrenden Bedarf wie Verbrauchsmaterialien oder Softwarewartung. Dies ermöglicht effiziente Abrufbestellungen ohne einzelne Ausschreibungen.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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