NACE 85.6 – Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 85.6: Bildungsvermittlung, Schülerbeförderung und Schulverwaltung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabepraxis im Bildungsbereich.
Definition: NACE 85.6 umfasst unterstützende Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, insbesondere Bildungsvermittlung, Schülerberatung, Schülerbeförderung und schulverwaltungsbezogene Dienstleistungen. Diese Gruppe erfasst die Infrastruktur rund um das Bildungswesen, nicht die Bildungsleistung selbst.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 85.6?
NACE 85.6 (Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht) klassifiziert Anbieter von Bildungsinfrastrukturleistungen — ein Bereich, der im öffentlichen Beschaffungswesen vor allem durch die Schülerbeförderung und Verwaltungsdienstleistungen für Schulen geprägt ist.
Die Gruppe 85.6 innerhalb des Abschnitts P (Erziehung und Unterricht) und der Abteilung 85 umfasst folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 85.60 | Dienstleistungen für den Unterricht | Schülerbeförderung, Schulverwaltung, Bildungsberatung, Lernmittelversorgung |
Zu den typischen Auftraggebern zählen Schulbehörden, kommunale Schulträger, Landkreise (für Schülerbeförderung), Schulverwaltungsämter sowie Bildungsministerien der Länder.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 85.6
Schülerbeförderung ist die volumenstärkste Beschaffungskategorie in diesem Segment — Landkreise und Gemeinden vergeben jährlich Beförderungsleistungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für das allgemeine Schulsystem.
Typische Auftragsarten
- Schülerbeförderung: Beförderung von Schülern mit und ohne Behinderung zu Schulen (Linienverkehr, Sonderfahrdienste)
- Schulbusleistungen: Freistellung von Linienbussen oder Sonderbusverkehre für den Schulweg
- Schülerbeförderung mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Fahrdienste für Kinder mit Behinderungen zu Förderschulen, Tagesstätten
- Schulverpflegung: Catering für Schulmensen, Mittagessen für Ganztagsschulen
- Schulbuchleihe und -beschaffung: Rahmenverträge für Schulbücher, Lernmittel, digitale Unterrichtsmaterialien
- Schulverwaltungssoftware: IT-Systeme für Stundenplanung, Schulverwaltung, digitale Klassenbücher
Schülerbeförderung als Konzessionsvergabe
In bestimmten Fällen wird die Schülerbeförderung als Dienstleistungskonzession vergeben, bei der das Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer übergeht. Dies ist vergaberechtlich nach der KonzVgV (Deutschland) zu behandeln, mit anderen Schwellenwerten und Verfahren als bei klassischen Dienstleistungsaufträgen.
Relevante CPV-Codes für NACE 85.6
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 60130000 | Sonderleistungen für Personentransport | Schülerbeförderung, Sonderfahrdienste |
| 85312000 | Dienstleistungen der Sozialarbeit ohne Unterbringung | Schulbegleitdienste |
| 80000000 | Bildung und Ausbildung | Bildungsvermittlung, Beratung |
| 55524000 | Catering für Schulen | Schulverpflegung, Mensa-Betrieb |
| 48190000 | Lernprogramme | Schulverwaltungssoftware, Lernmanagement |
| 22110000 | Bücher | Schulbücher, Lernmittel |
Für wen ist NACE 85.6 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Landkreise und kreisfreie Städte sind die primären Auftraggeber für Schülerbeförderungsleistungen. Die Zuständigkeit liegt in Deutschland bei den Schulträgern (Gemeinden, Landkreise) und den Schulbehörden der Länder. Für Schülerbeförderung gelten neben dem Vergaberecht auch die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Unternehmen und Bieter
- PBefG-Genehmigung: Für Linien- und Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung nach § 2 PBefG erforderlich
- Fahrzeugstandards: Barrierefreiheit (Niederflurfahrzeuge, Rollstuhlrampen) für Beförderung von Schülern mit Behinderungen
- Fahrerpersonal: Qualifikationsnachweise, Führungszeugnis, ggf. erweiterte Führerscheinklassen
- Versicherung: Mindestdeckungssummen für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht
- Referenzen: Nachgewiesene Erfahrung mit Schülerbeförderung oder vergleichbaren Personenbeförderungsleistungen
NACE 85.6 im Kontext: Abschnitt P und Abteilung 85
- NACE P – Erziehung und Unterricht: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 85 – Erziehung und Unterricht: Abteilung
- NACE 85.1 – Kindergartenerziehung: Vorschulische Bildung
- NACE 85.5 – Sonstiger Unterricht: Fahrschulen, Sprachschulen, Fortbildung
Häufige Fragen zu NACE 85.6 und öffentlichen Ausschreibungen
Muss Schülerbeförderung zwingend ausgeschrieben werden? Ja, sofern der Auftragswert die einschlägigen Schwellenwerte überschreitet. Bei Schülerbeförderung als Dienstleistungskonzession gilt ein erhöhter Schwellenwert (5.538.000 EUR). Unterhalb der Schwellenwerte gelten die nationalen Haushaltsvorschriften.
Können Taxiunternehmen an Schülerbeförderungsausschreibungen teilnehmen? Ja. Taxiunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen und den erforderlichen Genehmigungen können an Ausschreibungen teilnehmen. Bei Beförderung von Kindern mit Behinderungen sind zusätzliche Anforderungen (barrierefreie Fahrzeuge, geschultes Begleitpersonal) zu erfüllen.
Welche Rolle spielen digitale Schulverwaltungssysteme in öffentlichen Ausschreibungen? Schulverwaltungssoftware wird zunehmend auf Landesebene zentral ausgeschrieben (z.B. DiViS, Untis). Schulen als einzelne Einheiten sind oft keine Auftraggeber, sondern beziehen Software über Landeslizenzverträge. Ergänzend werden auf kommunaler Ebene Systeme für Mensaverwaltung, Kommunikation und digitale Infrastruktur ausgeschrieben.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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