NACE 80.3 – Detekteien | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 80.3: Detekteien und Ermittlungsdienste in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und rechtliche Rahmenbedingungen im Vergaberecht.
Definition: NACE 80.3 umfasst die wirtschaftliche Tätigkeit von Detekteien und privaten Ermittlungsdiensten, die Personen, Sachverhalte und Verhaltensweisen im Auftrag von Kunden beobachten und dokumentieren. Im öffentlichen Beschaffungswesen werden Detektivleistungen für interne Ermittlungen, Betrugsprävention und Sachverhaltsaufklärung beauftragt.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 80.3?
NACE 80.3 (Detekteien) klassifiziert private Ermittlungsunternehmen, die durch Observation, Recherche und Informationsauswertung Sachverhalte für Auftraggeber klären — eine Nischenleistung im öffentlichen Beschaffungswesen mit spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Gruppe 80.3 innerhalb der Abteilung 80 umfasst folgende Tätigkeiten:
| Tätigkeit | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Personenermittlung | Aufenthaltsermittlung und Personensuche | Schuldnerermittlung für öffentliche Gläubiger |
| Observation | Überwachung von Personen und Fahrzeugen | Dokumentation von Verhaltensweisen |
| Hintergrundrecherche | Überprüfung von Personen und Unternehmen | Background Checks für sensible Stellen |
| Forensische Ermittlung | Betrugs- und Unterschlagungsaufklärung | Interne Compliance-Untersuchungen |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 80.3 sind öffentliche Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden und öffentliche Einrichtungen mit Compliance-Bedarf.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 80.3
Detektivleistungen werden von der öffentlichen Hand seltener ausgeschrieben als andere Sicherheitsdienstleistungen, kommen aber in spezifischen Konstellationen regelmäßig vor — insbesondere im Bereich Betrugsprävention und interne Ermittlungen.
Typische Auftragsarten
- Schuldnerermittlung: Aufenthalts- und Vermögensermittlung für Finanzbehörden, Jugendämter und öffentliche Kreditgeber
- Leistungsmissbrauchsaufklärung: Ermittlungen bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug für Jobcenter und Sozialämter
- Interne Compliance-Untersuchungen: Aufklärung von Korruption, Unterschlagung oder Amtsmissbrauch in öffentlichen Einrichtungen
- Background Checks: Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen für sicherheitsrelevante Positionen
- Vermisstensuche: Ermittlungen für Jugend- und Sozialämter bei vermissten Schutzbefohlenen
- Zeugenbefragung: Unterstützung bei der Sachverhaltsaufklärung für Behörden
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Detektivleistungen werden als Dienstleistungsaufträge vergeben. Aufgrund des Nischcharakters und der Vertraulichkeitsanforderungen wird häufig das Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb angewendet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 32 RL 2014/24/EU) vorliegen. EU-Schwellenwert: 443.000 EUR (Stand 2024/2025).
Relevante CPV-Codes für NACE 80.3
Ausschreibungen für Detektivleistungen werden unter spezifischen CPV-Codes veröffentlicht, die gezielt durchsucht werden können.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 79721000 | Detektiv- und Ermittlungsdienste | Allgemeine Detektivleistungen |
| 79722000 | Graphologische Dienstleistungen | Handschriftenanalyse |
| 79723000 | Abfallanalyse | Verwandte Analyseleistungen |
| 79710000 | Sicherheitsdienste | Übergeordneter CPV-Code |
| 98900000 | Dienstleistungen exterritorialer Organisationen | Internationale Ermittlungen |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 80.3 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber für Detektivleistungen sind primär Sozialversicherungsträger (Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) bei Leistungsmissbrauchsverdacht, Finanzbehörden bei Steuer- und Vollstreckungsermittlungen, kommunale Sozialämter und Jobcenter sowie öffentliche Unternehmen (Stadtwerke, Verkehrsbetriebe) bei internen Compliance-Fällen. Der Einsatz privater Detekteien durch Behörden unterliegt strengen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Grenzen.
Unternehmen und Bieter
Detekteien, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen, müssen spezifische Anforderungen erfüllen:
- Gewerbliche Zulassung: Erlaubnis nach § 34a GewO für das Bewachungsgewerbe (in Deutschland auch für Detektivdienste relevant)
- Zuverlässigkeit: Einwandfreier polizeilicher Leumund, keine einschlägigen Vorstrafen
- Datenschutzkompetenz: Nachgewiesene DSGVO-konforme Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter
- Berufsausbildung: Branchenanerkannte Ausbildung (z.B. geprüfter Privatdetektiv, kriminologische Qualifikationen)
- Versicherungsschutz: Berufshaftpflichtversicherung für Detektivdienste
- Vertraulichkeitsmanagement: Nachweisbare Verfahren zur Sicherung der Ermittlungsergebnisse
NACE 80.3 im Kontext: Abteilung 80
NACE 80.3 ist Teil der Abteilung 80 (Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien).
- NACE 80 – Wach- und Sicherheitsdienste: Übergeordnete Abteilung
- NACE 80.1 – Private Wach- und Sicherheitsdienste: Personeller Objektschutz und Werkschutz
- NACE 80.2 – Sicherheitsdienste mit Überwachungsanlagen: Videoüberwachung, Alarmmanagement
- NACE 69.1 – Rechtsberatung: Ergänzende rechtliche Aufarbeitung von Ermittlungsergebnissen
Häufige Fragen zu NACE 80.3 und öffentlichen Ausschreibungen
Dürfen Behörden private Detekteien beauftragen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Beauftragung muss einen legitimen Zweck verfolgen, verhältnismäßig sein und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Observation im öffentlichen Raum ist unter Einhaltung der DSGVO grundsätzlich zulässig; die Beauftragung zur Unterstützung hoheitlicher Ermittlungen ist dagegen rechtlich beschränkt.
Wie finde ich aktuelle Ausschreibungen für Detektivleistungen?
Auf TED per CPV-Suche (z.B. 79721000). Da viele Vergaben vertraulich oder unterhalb der Schwellenwerte erfolgen, sind nationale Plattformen und direkte Anfragen bei potenziellen Auftraggebern oft ergiebiger.
Unterliegen Detektivleistungen dem Vergaberecht?
Ja, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten werden. Unterhalb der Schwellenwerte gelten die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die ebenfalls Wettbewerb und Transparenz erfordern.
Was unterscheidet NACE 80.3 von behördlichen Ermittlungsdiensten?
NACE 80.3 erfasst ausschließlich privatwirtschaftliche Detekteien. Behördliche Ermittlungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Zoll fallen nicht unter diese Klassifikation und sind keine Gegenstand öffentlicher Beschaffung.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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