NACE-Code

NACE 78.3 – Sonstige Überlassung von Arbeitskräften | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 78.3: Spezialisierte Arbeitnehmerüberlassung und IT-Freelancer-Rahmenverträge in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabepraxis.

Definition: NACE 78.3 umfasst sonstige Formen der Überlassung von Arbeitskräften, die nicht der befristeten Zeitarbeit (78.2) zuzurechnen sind. Dazu zählen insbesondere die Überlassung von Spezialisten, Führungskräften und hochqualifizierten Fachkräften sowie projektbezogene Personalgestellung.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 78.3?

NACE 78.3 (Sonstige Überlassung von Arbeitskräften) klassifiziert Unternehmen, die spezialisierte Fachkräfte und Experten — insbesondere im IT-Bereich — an öffentliche und private Auftraggeber überlassen.

Die Gruppe 78.3 innerhalb des Abschnitts N (Administrative Dienstleistungen) und der Abteilung 78 umfasst folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
78.30Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenIT-Freelancer, Interim Manager, spezialisierte Fachkräfte

Im Unterschied zu NACE 78.2 (klassische Zeitarbeit) liegt der Schwerpunkt auf hochqualifizierten Spezialisten, die häufig auf Projektbasis und mit spezialisiertem Know-how eingesetzt werden. Öffentliche Auftraggeber nutzen diesen Kanal insbesondere für IT-Projekte, Digitalisierungsvorhaben und Transformationsprojekte.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 78.3

Rahmenverträge für IT-Freelancer und Spezialisten zählen zu den strategisch bedeutsamsten Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber — besonders in Zeiten des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung.

Typische Auftragsarten

  • IT-Freelancer-Rahmenverträge: Abrufrahmen für Software-Entwickler, Datenbankadministratoren, IT-Projektmanager
  • Interim Management: Überbrückungsbesetzung von Führungspositionen in öffentlichen Unternehmen
  • Spezialistenpools: Rahmenvereinbarungen mit mehreren Bietern für unterschiedliche Fachgebiete (z.B. SAP, Cybersecurity, Cloud)
  • Projektunterstützung: Kurzfristige Verstärkung für E-Government-Projekte, Registermodernisierung
  • Beraterüberlassung: Abgrenzungsfälle zu Werk- und Dienstverträgen

Abgrenzungsproblematik im Vergaberecht

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung (NACE 78.3) und freien Dienstleistungsverträgen ist vergaberechtlich und arbeitsrechtlich bedeutsam. Unechte Arbeitnehmerüberlassung (verdeckte Scheinselbstständigkeit) ist sowohl öffentlich-rechtlich als auch steuerrechtlich problematisch. Öffentliche Auftraggeber gestalten IT-Rahmenverträge daher häufig als echte Dienstleistungsverträge, auch wenn sie faktisch Überlassungscharakter haben.


Relevante CPV-Codes für NACE 78.3

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
79620000Dienstleistungen zur PersonalbereitstellungAllgemeine Fachkräfteüberlassung
72000000IT-DienstleistungenIT-Fachkräfte, Entwickler, Administratoren
72224000Beratung zur SystemverwaltungIT-Spezialisten für Systemadministration
72600000Computerunterstützungs- und BeratungsdiensteIT-Support und Beratung
79410000UnternehmensberatungInterim Management, Expertenberatung

Für wen ist NACE 78.3 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Bundesministerien, IT-Dienstleistungszentren der öffentlichen Hand (z.B. ITZBund, FITKO in Deutschland, BRZ in Österreich) sowie Landesbehörden schreiben regelmäßig Rahmenverträge für IT-Spezialisten aus. Die Vergabekammer hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass auch de-facto-Überlassungsverträge dem Vergaberecht unterliegen.

Unternehmen und Bieter

  • Erlaubnispflicht: Bei echter Arbeitnehmerüberlassung ist eine AÜG-Erlaubnis erforderlich
  • Qualifikationsnachweise: Zertifizierungen der zu überlassenden Fachkräfte (z.B. ITIL, PMP, SAP-Zertifikate)
  • Referenzen: Vergleichbare Überlassungsleistungen für öffentliche Auftraggeber
  • Compliance: Einhaltung von Datenschutz (DSGVO) und IT-Sicherheitsanforderungen (BSI-Grundschutz)

NACE 78.3 im Kontext: Abschnitt N und Abteilung 78


Häufige Fragen zu NACE 78.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Wie unterscheidet sich NACE 78.3 von IT-Dienstleistungsverträgen? Bei NACE 78.3 wird der Arbeitnehmer in die Betriebsorganisation des Entleihers eingegliedert und ist dessen Weisungen unterworfen. Bei echten Dienstleistungsverträgen erbringt der Auftragnehmer eigenverantwortlich ein Ergebnis. Diese Abgrenzung ist für die gewerberechtliche Erlaubnispflicht und steuerrechtliche Behandlung entscheidend.

Welche Vergabeplattformen eignen sich für die Suche nach NACE-78.3-Aufträgen? TED (für EU-weite Ausschreibungen), nationale Plattformen wie DTVP und evergabe.de sowie spezialisierte Plattformen wie das ITZBund-Beschaffungsportal oder das österreichische ANKÖ-Register.

Müssen IT-Freelancer in einem Rahmenvertrag namentlich benannt werden? Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Bei Leistungsverträgen ist die Benennung von Schlüsselpersonal üblich. Bei echter Überlassung ist der konkrete Mitarbeiter erst bei Abruf relevant.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.