NACE 77.4 – Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögenswerten | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 77.4: Softwarelizenzen und Patente im öffentlichen Auftragswesen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabepraxis für immaterielle Vermögenswerte.
Definition: NACE 77.4 umfasst das Leasing und die Lizenzierung von nichtfinanziellen immateriellen Vermögenswerten wie Patenten, Markenrechten, Franchise-Rechten und Softwarelizenzen. Im öffentlichen Sektor ist diese Gruppe besonders relevant für IT-Beschaffungen, Softwarevolumenlizenzen und den Erwerb von Nutzungsrechten an digitalen Ressourcen.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 77.4?
NACE 77.4 (Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögenswerten) klassifiziert Unternehmen, die Rechte an immateriellen Gütern zeitlich begrenzt oder dauerhaft gegen Entgelt überlassen — in der öffentlichen Verwaltung vor allem im Kontext der Digitalisierung und IT-Beschaffung relevant.
Die Gruppe 77.4 umfasst eine einzelne Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 77.40 | Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögenswerten | Softwarelizenzen, Patentlizenzen, Markenrechte, Franchise |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 77.4 sind IT-Abteilungen von Bundesbehörden, zentrale IT-Dienstleister der öffentlichen Hand (z.B. ITZBund, BRZ), Landesverwaltungen, Kommunen und öffentliche Unternehmen mit hohem Softwarebedarf.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 77.4
Softwarelizenzen und immaterielle Nutzungsrechte gehören zu den volumenstärksten IT-Beschaffungskategorien im öffentlichen Sektor — zentrale Beschaffungsstellen verhandeln Rahmenverträge für ganze Verwaltungsebenen.
Typische Auftragsarten
- Softwarevolumenlizenzen: Enterprise Agreements für Betriebssysteme, Office-Suiten und Produktivitätssoftware (z.B. Microsoft EA, SAP-Lizenzen)
- Cloudbasierte Softwarenutzungsrechte (SaaS): Zeitlich begrenzte Nutzungsrechte an cloudbasierten Anwendungen (ERP, CRM, Collaboration-Tools)
- Datenbanklizenzen: Nutzungsrechte an kommerziellen Datenbanksystemen für Behörden (Oracle, IBM DB2, Microsoft SQL Server)
- GIS-Softwarelizenzen: Geoinformationssysteme für Katasterämter, Stadtplanungsämter und Infrastrukturbetreiber
- Sicherheitssoftware: Antivirus, Firewalls, Identity Management für Behörden-IT-Infrastrukturen
- Patentlizenzen: Nutzung geschützter Verfahren für öffentliche Forschungseinrichtungen und technische Behörden
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Softwarelizenzverträge werden vergaberechtlich als Lieferaufträge (bei physischer Datenträgerbeschaffung) oder Dienstleistungsaufträge (bei SaaS/Cloud) eingestuft. Die EU-Schwellenwerte betragen 143.000–443.000 EUR. Für strategische Softwarerahmenverträge werden häufig Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb oder wettbewerbliche Dialoge eingesetzt.
Relevante CPV-Codes für NACE 77.4
Softwarelizenzen und immaterielle Nutzungsrechte werden in Ausschreibungen überwiegend mit IT-spezifischen CPV-Codes ausgeschrieben — die NACE-77.4-Zuordnung des Anbieters ist dabei statistisch relevant.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 48000000 | Softwarepaket und Informationssysteme | Obergruppe für alle Softwarebeschaffungen |
| 48600000 | Datenbank- und Betriebssoftware | ERP, Datenbanksysteme |
| 48900000 | Diverse Softwarepakete und -systeme | Fachanwendungen, Branchensoftware |
| 72268000 | Softwarelieferungsdienstleistungen | Softwarebereitstellung und Lizenzmanagement |
| 72263000 | Softwareimplementierungsdienstleistungen | Einrichtung lizenzierter Software |
| 72225000 | Systemberatung, Analyse und Programmierung | Beratung bei Lizenzbeschaffung |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 77.4 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Zentrale IT-Dienstleister und Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dominieren dieses Segment. In Deutschland verhandelt das ITZBund Rahmenverträge für Bundesbehörden; das Beschaffungsamt des BMI koordiniert IT-Rahmenverträge nach ITEP. In Österreich schließt das BRZ (Bundesrechenzentrum) zentrale Softwareverträge ab. Auf EU-Ebene werden über Institutionen wie DIGIT (IT-Generaldirektion der Europäischen Kommission) bedeutende Softwarerahmenverträge vergeben.
Unternehmen und Bieter
Softwareanbieter und Lizenzhandelsunternehmen, die an öffentlichen Vergaben im Bereich NACE 77.4 teilnehmen, müssen typischerweise:
- Autorisierter Reseller-Status: Nachweis als autorisierter Händler oder OEM-Partner für die ausgeschriebene Software
- Lizenz-Compliance: Sicherstellung regelkonformer Lizenzmodelle (keine Graumarktlizenzen)
- Supportverpflichtungen: Nachweis von Hersteller-Support und Update-Garantien über die Vertragslaufzeit
- Datenschutz und IT-Sicherheit: DSGVO-Konformität, C5-Testate (BSI) bei Cloud-Diensten
- Open-Source-Alternativen: In manchen Ausschreibungen werden proprietäre und Open-Source-Lösungen gleichberechtigt ausgeschrieben
NACE 77.4 im Kontext: Abschnitt N und Abteilung 77
NACE 77.4 bildet die digitale Dimension innerhalb der Vermietungsabteilung 77 — mit enger Verzahnung zu Abschnitt J (Information und Kommunikation) und der IT-Beschaffung.
- NACE N – Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 77 – Vermietung von beweglichen Sachen: Abteilung mit allen Vermietungstätigkeiten
- NACE 77.1 – Vermietung von Kraftwagen: Mietwagen, Fuhrparkmanagement
- NACE 77.2 – Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern: Büroausstattung, Veranstaltungstechnik
- NACE 77.3 – Vermietung von Maschinen und Geräten: Baumaschinen, Baustellengeräte
Häufige Fragen zu NACE 77.4 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 77.4?
Softwareanbieter und Lizenzhandelsunternehmen, die Nutzungsrechte an immateriellen Gütern überlassen. Reine IT-Dienstleistungsunternehmen (Entwicklung, Wartung) werden hingegen eher Abschnitt J oder M zugeordnet.
Ist SaaS (Software as a Service) ein Lieferauftrag oder Dienstleistungsauftrag?
SaaS-Verträge werden vergaberechtlich überwiegend als Dienstleistungsaufträge eingestuft, da die Software nicht physisch geliefert wird. Die Einordnung hat Auswirkungen auf den anwendbaren Schwellenwert und die Verfahrensart.
Wie geht die öffentliche Hand mit Softwaremonopolen um?
Bei faktischen Alleinstellungsmerkmalen eines Herstellers (z.B. proprietäre Systeme ohne gleichwertige Alternative) kann das Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 VgV bzw. Art. 32 Abs. 2 lit. b) RL 2014/24/EU zulässig sein. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Ausnahme jedoch begründen.
Müssen Open-Source-Lizenzen ausgeschrieben werden?
Open-Source-Software kann in der Regel kostenlos genutzt werden; ausgeschrieben werden dann nur die Implementierungs-, Anpassungs- und Wartungsdienstleistungen — nicht die Lizenz selbst.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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