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NACE 77.3 – Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 77.3: Baumaschinen- und Gerätevermietung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und typische Auftragsarten im Überblick.

Definition: NACE 77.3 umfasst die Vermietung und das Leasing von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen ohne Bedienungspersonal — darunter Baumaschinen, Hebegeräte, Baustellengeräte und technische Ausrüstung. Diese Gruppe ist im öffentlichen Infrastruktur- und Baubereich von erheblicher Bedeutung.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 77.3?

NACE 77.3 (Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen) klassifiziert Unternehmen, die technische Ausrüstung und Baumaschinen ohne eigenes Bedienungspersonal zeitlich begrenzt überlassen — ein zentraler Leistungsbereich für öffentliche Bau- und Infrastrukturprojekte.

Die Gruppe 77.3 innerhalb des Abschnitts N und der Abteilung 77 gliedert sich in spezifische Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
77.31Vermietung von landwirtschaftlichen MaschinenTraktoren, Erntemaschinen (geringe öffentliche Relevanz)
77.32Vermietung von BaumaschinenBagger, Kräne, Rüttelplatten, Betonmischer, Gerüste
77.33Vermietung von BüromaschinenKopiergeräte, Drucker, Faxgeräte
77.34Vermietung von WasserfahrzeugenBoote, Schiffe, Pontons für Bauprojekte
77.35Vermietung von LuftfahrzeugenHubschrauber, Drohnen für Infrastrukturinspektion
77.39Vermietung von sonstigen MaschinenMedizinische Geräte, Laborausrüstung, Messgeräte

Öffentliche Auftraggeber nach NACE 77.3 sind Tiefbauämter, Straßenbauverwaltungen, kommunale Bauhöfe, Wasserverbände und öffentliche Bauherrn aller Ebenen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 77.3

Baumaschinen- und Gerätevermietung ist ein Kernsegment im öffentlichen Beschaffungswesen — insbesondere für kommunale Tiefbaumaßnahmen, Kanalbau, Straßensanierungen und Notfalleinsätze des Katastrophenschutzes.

Typische Auftragsarten

  • Baggervermietung: Kettenbagger, Mobilbagger und Minibagger für Tiefbaumaßnahmen ohne Maschinenführer
  • Kran- und Hebegeräte: Mobilkräne, Turmkräne, Hubarbeitsbühnen für Hochbau- und Instandhaltungsarbeiten
  • Gerüste und Absturzsicherung: Systemgerüste für Fassadensanierungen und Brückeninspektionen
  • Verdichtungsgeräte: Walzen, Rüttelplatten und Stampfer für Straßen- und Wegebau
  • Drainageausrüstung: Pumpen, Schläuche und Absperrvorrichtungen für Kanalinstandhaltung und Hochwasserschutz
  • Laborausrüstung für Bauprojekte: Bodenprüfgeräte, Materialprüfanlagen auf Mietbasis
  • Büromaschinenleasing: Kopierer, Multifunktionsgeräte für Behörden im Rahmenvertrag

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Maschinenvermietungsaufträge ohne Bedienungspersonal werden vergaberechtlich als Lieferaufträge oder Dienstleistungsaufträge eingestuft, je nach Überwiegen des Lieferanteils. Bei Aufträgen mit Montageleistung oder Betriebsführung gelten Dienstleistungsregeln. Der relevante EU-Schwellenwert beträgt 143.000–443.000 EUR je nach Auftraggeber und Auftragsart.


Relevante CPV-Codes für NACE 77.3

Die CPV-Codes erlauben die präzise Identifikation von Ausschreibungen im Bereich Baumaschinen- und Gerätevermietung auf TED und nationalen Plattformen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
45500000Vermietung von Baumaschinen und -ausrüstungKerncode für Baumaschinen-Mietverträge
45520000Vermietung von ErdbewegungsmaschinenBagger, Raupen, Radlader
44212300Türme, GittermasteKräne, Gerüststrukturen
34921000StraßenwartungsgeräteKehrmaschinen, Winterdienstfahrzeuge
38900000Diverse Mess- und TestinstrumenteBoden- und Materialtestgeräte
30121000Fotokopiergeräte und OffsetdruckmaschinenBüromaschinenleasing

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 77.3 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Tiefbauämter und Bauverwaltungen sind die häufigsten Auftraggeber — sie mieten Baumaschinen, wenn der eigene Maschinenpark nicht ausreicht oder für Sonderaufgaben spezialisierte Geräte benötigt werden. Bundeswehr, Technisches Hilfswerk (THW) und Katastrophenschutzbehörden vergeben zudem Abrufverträge für Gerätevermietung bei Einsatzlagen. Wasserverbände und Abwasserbetriebe benötigen regelmäßig Pumpen und Spezialgerät für Kanalbau.

Unternehmen und Bieter

Maschinenvermietungsunternehmen, die im öffentlichen Sektor tätig werden wollen, müssen typischerweise nachweisen:

  • Maschinenbestand: Ausreichende Verfügbarkeit und technische Eignung der angebotenen Geräte
  • Wartung und Zustand: Aktuelle TÜV-/DEKRA-Prüfnachweise für sicherheitsrelevante Geräte
  • Lieferkapazität: Termingerechte Bereitstellung und Transport auf die Baustelle
  • Technischer Support: Fernwartung, Pannendienst und Ersatzteilversorgung
  • Umweltstandards: Einhaltung von Abgasnormen (EU-Stufe V für Baumaschinen)

Bei Gerüsten und Absturzsicherungen sind zusätzlich Nachweise über normgerechte Planung und Aufbau erforderlich.


NACE 77.3 im Kontext: Abschnitt N und Abteilung 77

NACE 77.3 ist Teil von Abteilung 77 (Vermietung von beweglichen Sachen) innerhalb des Abschnitts N — mit engen Bezügen zum Bausektor (Abschnitt F).


Häufige Fragen zu NACE 77.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Unternehmen fallen unter NACE 77.3?
Baumaschinenverleiher, Gerüstbauunternehmen (soweit nur Vermietung ohne Aufbau), Geräteverleiher für Bürotechnik und Labors sowie Anbieter von Spezialgerät für Infrastrukturprojekte.

Ist Baggervermietung ohne Fahrer ein Liefer- oder Dienstleistungsauftrag?
Die reine Maschinenüberlassung ohne Bedienungspersonal gilt vergaberechtlich überwiegend als Lieferauftrag. Sobald Bedienpersonal, Wartungsleistungen oder Betriebsführung hinzukommen, überwiegt der Dienstleistungscharakter.

Können Maschinenvermietungsunternehmen Rahmenverträge abschließen?
Ja — Rahmenvereinbarungen sind in diesem Bereich besonders sinnvoll, da der Bedarf saisonalen Schwankungen unterliegt. Öffentliche Auftraggeber schreiben häufig Abrufverträge für Baumaschinen mit definierten Stunden- oder Tagessätzen aus.

Welche Emissionsnormen gelten für vermietete Baumaschinen?
Seit 2019 gilt die EU-Stufe V (Verordnung (EU) 2016/1628) für neue Nicht-Straßen-Mobil-Maschinen. Auftraggeber können in Ausschreibungen zusätzliche Anforderungen (z.B. Stage V-Motoren, elektrische Antriebe) als Mindestanforderung festlegen.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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