NACE 72.1 – Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrar- und Humanwissenschaften | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 72.1: Forschungsaufträge und EU-Förderprojekte in Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Agrarwissenschaften. CPV-Codes und Vergabepraxis.
Definition: NACE 72.1 umfasst Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in den Natur-, Ingenieur-, Agrar- und Humanwissenschaften (im medizinisch-naturwissenschaftlichen Sinne). Dies schließt Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung durch Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und private Forschungsunternehmen ein.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 72.1?
NACE 72.1 (Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrar- und Humanwissenschaften) klassifiziert Einrichtungen und Unternehmen, die systematisch neues Wissen generieren — ein Bereich mit besonderer Bedeutung für EU-Förderprogramme und öffentliche Forschungsbeauftragungen.
Die Gruppe 72.1 innerhalb des Abschnitts M und der Abteilung 72 umfasst eine einzige Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 72.10 | Forschung und experimentelle Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrar- und Humanwissenschaften | Grundlagenforschung, angewandte Forschung, Entwicklungsforschung in Physik, Chemie, Biologie, Medizin, Ingenieurwesen, Umweltwissenschaften, Landwirtschaft |
Universitäten, Fachhochschulen, Helmholtz-Zentren, Max-Planck-Institute, Fraunhofer-Gesellschaft, AIT Austrian Institute of Technology sowie privatwirtschaftliche F&E-Dienstleister fallen typischerweise in diesen Bereich.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 72.1
Forschungs- und Entwicklungsaufträge der öffentlichen Hand stehen im Spannungsfeld zwischen klassischem Vergaberecht und speziellen Förderregelungen — das Instrument der innovationsorientierten Beschaffung gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung.
Typische Auftragsarten
- Auftragsforschung für Bundesbehörden: Technische Machbarkeitsstudien, Normungsstudien, Risikobewertungen für Ministerien und Bundesoberbehörden (BfR, UBA, BAuA)
- Klimaschutz und Energieforschung: F&E-Aufträge zu erneuerbaren Energien, Energiespeicherung, Gebäudesanierungstechnologien für staatliche Energieagenturen
- Umwelt- und Biodiversitätsforschung: Ökosystemanalysen, Artenschutzmonitoring, Wirkungsforschung für Naturschutzbehörden
- Agrarforschung: Züchtungsforschung, Pflanzenschutzmittelfolgen, Bodenfruchtbarkeit für Landwirtschaftsministerien und Bundesbehörden
- Medizinische Forschung: Public-Health-Studien, Versorgungsforschung, Epidemiologie für Gesundheitsbehörden
- Vorhaben aus EU-Rahmenprogrammen (Horizon Europe): Kofinanzierte Forschungsprojekte mit öffentlicher Beteiligung
Sonderregeln für Forschungsaufträge im Vergaberecht
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen genießen nach Art. 14 EU-Vergaberichtlinie 2014/24 eine Bereichsausnahme, wenn zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind: (1) Der Auftraggeber erhält keine exklusiven Nutzungsrechte an den Ergebnissen und (2) die Leistung wird nicht ausschließlich für den eigenen Bedarf des Auftraggebers erbracht. Sind diese Ausnahmen nicht anwendbar, gelten die üblichen Verfahren der VgV für Dienstleistungsaufträge.
Relevante CPV-Codes für NACE 72.1
CPV-Codes ermöglichen die gezielte Suche nach Forschungsaufträgen auf TED und nationalen Vergabeplattformen.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 73000000 | Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen | Allgemeine F&E-Aufträge |
| 73100000 | Forschungsdienstleistungen | Grundlagen- und angewandte Forschung |
| 73110000 | Forschungsdienstleistungen | Wissenschaftliche Studien und Analysen |
| 73120000 | Experimentelle Entwicklung | Prototypenentwicklung, Proof-of-Concept |
| 73200000 | Forschungs- und Entwicklungsberatung | Technologieberatung, Innovationsberatung |
| 73300000 | Konzipierung und Durchführung von F&E | Projektdurchführung inkl. Berichtspflichten |
| 90700000 | Umweltdienstleistungen | Umwelt- und Naturschutzforschung |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 72.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden vergeben den Großteil der öffentlichen Forschungsaufträge in Deutschland und Österreich. Besonders aktiv sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Umweltbundesamt (UBA), die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) sowie in Österreich die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und das AIT. Auf EU-Ebene koordiniert die Europäische Kommission (DG RTD) über Horizon Europe die größten Forschungsbudgets.
Unternehmen und Bieter
Forschungseinrichtungen und F&E-Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, müssen typischerweise nachweisen:
- Wissenschaftliche Qualifikation: Nachgewiesene Expertise der leitenden Forscher (Publikationen, Abschlüsse, Forschungserfahrung)
- Institutionelle Kapazität: Labor- und Infrastrukturausstattung, Drittmittelerfahrung
- Referenzprojekte: Vergleichbare öffentlich geförderte Projekte mit Ergebnisberichten
- Qualitätssicherung: Forschungsdatenmanagementplan, Open-Access-Verpflichtungen bei EU-Projekten
Konsortien aus Hochschulen, außeruniversitären Einrichtungen und privatwirtschaftlichen F&E-Partnern sind bei komplexen Ausschreibungen der Regelfall.
NACE 72.1 im Kontext: Abschnitt M und Abteilung 72
NACE 72.1 bildet gemeinsam mit NACE 72.2 die gesamte wissenschaftliche Forschungslandschaft ab — die Trennlinie verläuft zwischen Natur- und Ingenieurwissenschaften einerseits und Sozial- und Geisteswissenschaften andererseits.
- NACE M – Freiberufliche Tätigkeiten: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 72 – Forschung und Entwicklung: Übergeordnete Abteilung
- NACE 72.2 – F&E Sozial- und Geisteswissenschaften: Gesellschaftswissenschaftliche Forschung
- NACE 71.1 – Architektur- und Ingenieurbüros: Ingenieurplanungsleistungen
Häufige Fragen zu NACE 72.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Wann gilt die Bereichsausnahme für Forschungsleistungen?
Die Bereichsausnahme nach Art. 14 VRL 2014/24/EU greift, wenn der Auftraggeber weder exklusive Nutzungsrechte erhält noch die Forschungsergebnisse ausschließlich für den eigenen Bedarf verwendet. Trifft beides zu, kann der Auftrag ohne förmliches Vergabeverfahren vergeben werden — was in der Praxis aber sorgfältig dokumentiert werden muss.
Wie unterscheidet sich Auftragsforschung von Projektförderung?
Bei der Auftragsforschung bestellt der öffentliche Auftraggeber eine definierte Leistung (Studie, Gutachten, Prototyp) und erhält das Ergebnis. Bei der Projektförderung (z.B. BMBF, FFG, Horizon Europe) erhält der Forscher Mittel zur eigenverantwortlichen Durchführung und verbleibt Inhaber der Ergebnisrechte.
Können Start-ups an öffentlichen Forschungsausschreibungen teilnehmen?
Ja. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Eignungsanforderungen verhältnismäßig zu gestalten. Speziell für F&E gibt es Instrumente wie die Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV) oder das SBIR-ähnliche Programm KMU-innovativ des BMBF, die auf kleinere Einheiten zugeschnitten sind.
Wie findet man EU-Forschungsausschreibungen?
Neben TED können auf dem Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission (ec.europa.eu/info/funding-tenders) alle Horizon-Europe-Ausschreibungen recherchiert werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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