NACE 68.2 – Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Gebäuden | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 68.2: Anmietung von Büro-, Schul- und Verwaltungsgebäuden durch die öffentliche Hand. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren im Überblick.
Definition: NACE 68.2 umfasst die Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen durch deren Eigentümer. Im öffentlichen Beschaffungskontext ist diese Gruppe zentral für die Anmietung von Büro-, Verwaltungs-, Schul- und Unterkunftsgebäuden durch Behörden, Ministerien und sonstige öffentliche Auftraggeber — ein erhebliches Marktvolumen in der öffentlichen Beschaffung.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 68.2?
NACE 68.2 (Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Gebäuden) klassifiziert Unternehmen und Eigentümer, die Immobilien auf eigene Rechnung vermieten oder verpachten — aus Sicht der öffentlichen Beschaffung sind dies die Anbieter, wenn Behörden Büro- oder Verwaltungsflächen anmieten.
Die Gruppe 68.2 innerhalb des Abschnitts L (Grundstücks- und Wohnungswesen) und der Abteilung 68 gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| 68.20 | Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Gebäuden | Wohnungsvermietung, Bürovermietung, gewerbliche Verpachtung |
| 68.20 | Anmietung durch öffentliche Hand | Behördenunterbringung, Schulraum, Unterkunft für Einsatzkräfte |
Öffentliche Auftraggeber treten als Mieter auf, wenn sie keine eigenen Liegenschaften besitzen oder eine Anmietung wirtschaftlicher ist als eine Neubaulösung. Besonders relevant ist dies für Bezirksgerichte, Schulen, Jobcenter, Polizeidienststellen, Finanzämter und sonstige dezentral organisierte Behörden.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 68.2
Die Anmietung von Immobilien durch öffentliche Auftraggeber ist vergaberechtlich besonders zu beachten: Mietverträge können je nach Ausgestaltung dem Vergaberecht unterfallen und müssen wettbewerblich vergeben werden.
Typische Auftragsarten
- Anmietung von Büro- und Verwaltungsflächen: Langfristige Mietverträge für Behörden, Ministerien und Ämter
- Schulraum- und Bildungsimmobilien: Anmietung von Schulgebäuden oder temporären Unterrichtscontainern
- Unterkünfte für Einsatzkräfte und Bundeswehr: Kasernen- und Unterkunftsgebäude für Polizei, Feuerwehr, Militär
- Flüchtlings- und Sozialunterkünfte: Anmietung von Gebäuden für kommunale Unterbringungsaufgaben
- Lager- und Depotflächen: Mietflächen für Materialwirtschaft und Logistik öffentlicher Stellen
- Interimsunterbringung bei Sanierungsprojekten: Temporäre Mietlösungen während der Sanierung eigener Gebäude
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Die vergaberechtliche Einordnung von Mietverträgen ist komplex: Reine Grundstücksmietverträge sind gemäß § 107 GWB und § 10 BVergG 2018 vom Vergaberecht ausgenommen. Enthält der Vertrag jedoch wesentliche Bau- oder Dienstleistungsanteile (z.B. Ausbau nach Mieterwünschen, Betriebsleistungen), kann er als Bau- oder Dienstleistungsauftrag einzuordnen sein. Der EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge (2024/2025: 221.000 EUR für zentrale Behörden, 443.000 EUR für andere öffentliche Auftraggeber) ist dann maßgeblich.
Relevante CPV-Codes für NACE 68.2
Bei der Ausschreibung von Miet- und Pachtleistungen sowie begleitenden Immobiliendienstleistungen durch die öffentliche Hand kommen folgende CPV-Codes zur Anwendung.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 70220000 | Vermietung von eigenen Gewerbeimmobilien | Büro- und Verwaltungsgebäude |
| 70210000 | Vermietung von Wohnimmobilien | Wohn- und Unterkunftsgebäude |
| 70310000 | Vermittlung und Verwaltung von Wohnimmobilien | Wohnungsvermittlung für Behörden |
| 70320000 | Vermittlung und Verwaltung von Gewerbeimmobilien | Gewerbliche Mietvermittlung |
| 55110000 | Beherbergungsdienstleistungen im Hotel | Temporäre Unterbringung von Mitarbeitern |
| 98341000 | Unterkunftsdienstleistungen | Unterbringungsleistungen für Behörden |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 68.2 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Alle öffentlichen Stellen, die Mietflächen benötigen, sind potenzielle Nachfrager: In Österreich koordiniert die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) die Unterbringung von Bundesbehörden in bundeseigenen und angemieteten Gebäuden. In Deutschland übernimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) diese Aufgabe für Bundesbehörden; auf Landesebene gibt es entsprechende Liegenschaftsbetriebe (z.B. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung in Rheinland-Pfalz). Kommunen organisieren ihre Flächenbedarfe über kommunale Hochbauämter oder Eigenbetriebe.
Unternehmen und Bieter
Immobilieneigentümer, Projektentwickler und Immobilienfonds, die Flächen an die öffentliche Hand vermieten möchten, profitieren von langfristiger Mieterqualität. Relevante Aspekte für die Zusammenarbeit mit öffentlichen Mietern:
- Bonität und Verlässlichkeit: Öffentliche Mieter sind in der Regel bonitätsstark und zahlen pünktlich
- Mieterausbau nach Behördenstandards: Barrierefreiheit (BGG/ÖNorm B1600), Datenschutzvorgaben für Serverräume, Sicherheitsanforderungen
- Lange Vertragslaufzeiten: Öffentliche Mieter bevorzugen häufig Laufzeiten von 10–20 Jahren mit Verlängerungsoptionen
- Vergaberechtliche Konformität: Mietverhältnisse mit öffentlicher Hand müssen beihilferechtlich unbedenklich sein (Marktmiete)
NACE 68.2 im Kontext: Abschnitt L und Abteilung 68
NACE 68.2 ist Teil von Abteilung 68 (Grundstücks- und Wohnungswesen) und steht in engem Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung und dem Facility Management.
- NACE L – Grundstücks- und Wohnungswesen: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 68 – Grundstücks- und Wohnungswesen: Abteilung mit allen Immobilientätigkeiten
- NACE 68.1 – Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken: Liegenschaftstransaktionen der öffentlichen Hand
- NACE 68.3 – Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken für Dritte: Facility Management und Hausverwaltung
Häufige Fragen zu NACE 68.2 und öffentlichen Ausschreibungen
Müssen Mietverträge der öffentlichen Hand ausgeschrieben werden? Reine Mietverträge für Grundstücke und Gebäude sind gemäß § 107 GWB (Deutschland) und § 10 BVergG 2018 (Österreich) vom Vergaberecht ausgenommen. Enthält der Vertrag jedoch erhebliche Bauleistungs- oder Dienstleistungsanteile, kann eine Ausschreibungspflicht entstehen. Eine rechtliche Einzelfallprüfung ist empfehlenswert.
Was ist eine "maßgeschneiderte Immobilie" im vergaberechtlichen Sinne? Wird ein Gebäude eigens nach den Anforderungen eines öffentlichen Auftraggebers errichtet und dann vermietet (sog. "maßgeschneiderte Immobilie" oder "build-to-suit"), kann das Vergaberecht auf diesen Vorgang anwendbar sein. Der EuGH hat in der Rechtssache Helmut Müller (C-451/08) wichtige Grundsätze hierzu entwickelt.
Welche Anforderungen gelten für die Barrierefreiheit gemieteter Behördengebäude? Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, barrierefrei zugängliche Gebäude zu nutzen (Deutschland: BGG, DIN 18040; Österreich: ÖNorm B1600). Bei der Anmietung müssen entsprechende Mindeststandards vereinbart oder technische Nachrüstungen als Mieterausbau vorgesehen werden.
Wie funktioniert die Mietpreisprüfung bei öffentlichen Mietverhältnissen? Um beihilferechtliche Probleme zu vermeiden, sollte die vereinbarte Miete dem Marktpreis entsprechen. Übliche Nachweise sind Sachverständigengutachten, Vergleichsmietenanalysen oder das Ergebnis wettbewerblicher Vergabeverfahren. Zu hohe Mieten können als verdeckte staatliche Beihilfe eingestuft werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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