NACE 66.3 – Fondsmanagement | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 66.3: Fondsmanagement und Vermögensverwaltung in öffentlichen Ausschreibungen. Öffentliche Pensionskassen, kommunale Kapitalanlagen. CPV-Codes.
Definition: NACE 66.3 umfasst das Management von Investmentfonds, Pensionsfonds und anderen kollektiven Kapitalanlagevehikeln. Im öffentlichen Sektor ist diese Gruppe für die Verwaltung von Versorgungswerken, kommunalen Stiftungsvermögen, Pensionskassen und öffentlichen Förderfonds relevant.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 66.3?
NACE 66.3 (Fondsmanagement) klassifiziert Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und Vermögensverwalter, die im Auftrag von Anlegern Investmentportfolios verwalten.
Die Gruppe 66.3 innerhalb des Abschnitts K (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und der Abteilung 66 umfasst eine Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 66.30 | Fondsmanagement | Management von Investmentfonds (UCITS, AIF), Mandatsverwaltung, Vermögensverwaltung für institutionelle Anleger, Pensionskassenverwaltung, Overlay-Management |
Öffentliche Auftraggeber im Bereich NACE 66.3 sind berufsständische Versorgungswerke, kommunale Zusatzversorgungskassen (ZVK), Staatsfonds und Stabilitätsfonds, öffentliche Stiftungen sowie Förderbanken und Rücklagenfonds öffentlicher Körperschaften.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 66.3
Die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten durch öffentliche Pensionskassen und Versorgungswerke gehört zu den hochvolumigsten Beschaffungsvorgängen im Finanzdienstleistungsbereich.
Typische Auftragsarten
- Anlagemanagement-Mandate: Diskretionäre Vermögensverwaltungsmandate für öffentliche Pensionskassen, Versorgungswerke und kommunale Stiftungen
- Overlay-Management: Risiko- und Währungsabsicherungsstrategien für institutionelle Anleger
- Alternative Anlagen: Verwaltung von Infrastrukturinvestments, Private-Equity-Mandaten und Immobilienfonds im Auftrag öffentlicher Investoren
- Kommunale Kapitalanlage: Management von Rücklagen, Ausgleichsstöcken und Sondervermögen von Städten und Landkreisen
- Förderfonds-Management: Verwaltung von EU-Strukturfonds-Finanzinstrumenten (EFRE, ESF) durch öffentliche Verwaltungseinheiten
- Verwaltung von Stabilitätsfonds: Fondsmanagement für öffentliche Stabilisierungs- und Garantiefonds
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Wie Versicherungsdienstleistungen unterliegt das Fondsmanagement dem vereinfachten Vergaberegime nach Art. 74–77 der Richtlinie 2014/24/EU (Anhang XIV). Ab 221.000 EUR Auftragswert ist eine EU-weite Bekanntmachung erforderlich. Verhandlungsverfahren sind in diesem Segment üblich und vergaberechtlich gut begründbar (Komplexität der Leistung, Notwendigkeit der Lösungsentwicklung im Dialog).
Relevante CPV-Codes für NACE 66.3
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 66140000 | Portfolioverwaltungsdienstleistungen | Diskretionäre Mandatsverwaltung |
| 66141000 | Rentenfondsverwaltungsdienstleistungen | Pensionsfonds, Versorgungswerke |
| 66150000 | Verwaltung von Finanzmärkten | Fondsadministration |
| 66151000 | Finanzmärkte | Kapitalmarktbezogene Dienste |
| 66100000 | Dienstleistungen von Banken und Kapitalanlagegesellschaften | Institutionelle Vermögensverwaltung |
| 66171000 | Finanzberatung | Investment-Consulting, Asset-Allocation-Beratung |
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 66.3 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Kommunale Zusatzversorgungskassen (ZVK) wie die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder die BVK (Bayerische Versorgungskammer) verwalten erhebliche Vermögenswerte und schreiben regelmäßig Anlagemandate aus. Berufsständische Versorgungswerke (Ärzte, Rechtsanwälte) sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts ebenfalls an das Vergaberecht gebunden. Öffentliche Stiftungen und Hochschulstiftungen beschaffen Vermögensverwaltungsleistungen für ihr Stiftungsvermögen.
Unternehmen und Bieter
Kapitalverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Regulierung: Zulassung als KVG nach KAGB oder MiFID-II-Lizenz für diskretionäre Vermögensverwaltung
- Track Record: Nachgewiesene Anlageergebnisse (Performance) für vergleichbare Mandate über mehrere Marktzyklen
- AuM (Assets under Management): Oft Mindestanforderungen an verwaltetes Vermögen als Eignungskriterium
- ESG-Integration: Zunehmend Nachweise zur Integration von Nachhaltigkeitskriterien (SFDR, EU-Taxonomie)
NACE 66.3 im Kontext: Abschnitt K und Abteilung 66
- NACE K – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 66.1 – Mit dem Finanzwesen verbundene Tätigkeiten: Treasury, Wertpapierhandel, Schuldenmanagement
- NACE 66.2 – Mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten: Versicherungsmaklerei
- NACE 64.1 – Zentralbanken und Kreditinstitute: Bankdienstleistungen
Häufige Fragen zu NACE 66.3 und öffentlichen Ausschreibungen
Sind Versorgungswerke und Pensionskassen an das Vergaberecht gebunden?
Berufsständische Versorgungswerke sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB. Sie unterliegen dem Vergaberecht, wenn sie Dienstleistungen beschaffen. Die VBL und kommunale ZVKen sind ebenfalls vergaberechtspflichtig.
Was gilt für die Vergabe von EU-Strukturfondsgeldern durch öffentliche Stellen?
Bei der Verwaltung von EFRE- oder ESF-Finanzinstrumenten (z.B. Darlehens- oder Beteiligungsfonds) gelten EU-Vergabevorschriften. Die Europäische Investitionsbank (EIB) und ihre Tochtergesellschaft EIF unterliegen eigenen Vergabegrundsätzen, die vergaberechtliche Prinzipien widerspiegeln.
Wie werden ESG-Kriterien in Fondsmanagement-Ausschreibungen berücksichtigt?
Öffentliche Auftraggeber integrieren ESG-Anforderungen zunehmend als technische Spezifikationen (z.B. Ausschluss von Rüstungsunternehmen, Kohle-Ausschluss) oder als Zuschlagskriterien (ESG-Reporting-Qualität, Engagement-Strategie). Die EU-Taxonomie und SFDR-Klassifizierung werden als Referenzrahmen herangezogen.
Können einzelne Mandate unterhalb der Schwellenwerte direkt vergeben werden?
Ja, soweit der Einzelauftrag und der aggregierte Gesamtbedarf die Schwellenwerte nicht überschreiten. Öffentliche Auftraggeber müssen jedoch die künstliche Aufteilung von Aufträgen vermeiden (§ 3 VgV, § 2 UVgO).
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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