NACE-Code

NACE 66.2 – Mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 66.2: Versicherungsmaklerei und Schadenregulierung in öffentlichen Ausschreibungen. Versicherungsausschreibungen öffentlicher Auftraggeber, CPV-Codes.

Definition: NACE 66.2 umfasst mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten wie Versicherungsmaklerei, Versicherungsagenturen, Schadenregulierung sowie Risikobewertung und Versicherungsaktuariatsdienste. Im öffentlichen Sektor sind Versicherungsmaklerausschreibungen und die Beschaffung von Versicherungsschutz für Behörden und öffentliche Unternehmen die zentralen Anwendungsfelder.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 66.2?

NACE 66.2 (Mit dem Versicherungswesen verbundene Tätigkeiten) klassifiziert Unternehmen, die Dienstleistungen rund um das Versicherungsgeschäft erbringen — ohne selbst Versicherungsverträge abzuschließen.

Die Gruppe 66.2 innerhalb des Abschnitts K (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und der Abteilung 66 gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
66.21Risikobewertung und SchadenregulierungSchadensgutachter, Versicherungsmathematik, Risikoanalyse
66.22Tätigkeiten von Versicherungsmaklern und -agentenVermittlung und Beratung bei Versicherungsabschlüssen
66.29Sonstige mit dem Versicherungswesen verbundene TätigkeitenVersicherungsberatung, Captive-Management, Policenverwaltung

Öffentliche Auftraggeber im Bereich NACE 66.2 sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Unternehmen, Hochschulen sowie kommunale Einrichtungen, die Versicherungsschutz für ihre Liegenschaften, Fahrzeugflotten und Haftpflichtrisiken benötigen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 66.2

Die Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen und Versicherungsmaklertätigkeit für öffentliche Auftraggeber ist ein eigenständiger Vergabebereich mit erheblichem Gesamtvolumen und spezifischen rechtlichen Besonderheiten.

Typische Auftragsarten

  • Versicherungsmaklerleistungen: Ausschreibung der Maklertätigkeit für alle Versicherungssparten eines öffentlichen Auftraggebers (Gesamtpaket oder losweise nach Sparten)
  • Gebäude- und Inventarversicherung: Feuer-, Einbruch-, Leitungswasser-, Elementarschadenversicherung für Liegenschaften öffentlicher Körperschaften
  • Haftpflichtversicherung: Allgemeine Haftpflicht, Diensthaftpflicht für Beamte, Amtshaftung
  • Kraftfahrzeugflotten: KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung für kommunale Fahrzeugflotten, Bundeswehrfahrzeuge
  • Elektronikversicherung: Schutz für IT-Ausstattung, Serverparks, Kommunikationsanlagen
  • Bauwesenversicherung: Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht und Montageversicherung für öffentliche Bauprojekte

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Versicherungsdienstleistungen unterliegen als sogenannte „Artikel-74-Dienstleistungen" (Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU) einem vereinfachten Vergaberegime. Ab dem maßgeblichen Schwellenwert (221.000 EUR, 2024/2025) ist eine EU-weite Bekanntmachung erforderlich, jedoch mit geringeren Verfahrensanforderungen. In Deutschland regelt § 130 GWB i.V.m. §§ 64–66 VgV das Vergabeverfahren für soziale und andere besondere Dienstleistungen, zu denen Versicherungen zählen.


Relevante CPV-Codes für NACE 66.2

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
66510000VersicherungsdienstleistungenAlle Versicherungssparten
66515000Schadens- und LebensversicherungsdienstleistungenSachversicherungen
66516000HaftpflichtversicherungsdienstleistungenAllgemeine und besondere Haftpflicht
66516100Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungsdienstleistungenKFZ-Flotten
66518000Versicherungsbroker- und -agenturdienstleistungenVersicherungsmaklertätigkeit
66519000RückversicherungsdienstleistungenRückversicherung öffentlicher Captives

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 66.2 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Praktisch jede öffentliche Körperschaft ist Auftraggeber für Versicherungsdienstleistungen. Großstädte und Landkreise schreiben regelmäßig umfangreiche Versicherungspakete aus, häufig mit einem Maklerrahmenvertrag. Das Bundesministerium des Innern koordiniert zentrale Versicherungsverträge für Bundesbehörden. Hochschulen beschaffen eigene Versicherungslösungen. Besonders komplex sind Ausschreibungen für öffentliche Krankenhäuser (Medical Malpractice, Betriebsunterbrechungsversicherung) und Energieversorgungsunternehmen.

Unternehmen und Bieter

Versicherungsmakler und -berater, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen möchten, müssen folgende Anforderungen beachten:

  • Zulassung: Eintragung im Versicherungsvermittlerregister nach § 34d GewO bzw. § 137 GewO, IDD-Compliance
  • Interessenkonflikte: Offenlegung von Provisionsstrukturen; öffentliche Auftraggeber bevorzugen oft Honorarberater ohne Provision
  • Berufshaftpflicht: Mindestdeckungssumme für Vermögensschadenhaftpflicht
  • Referenznachweise: Vergleichbare Mandate im öffentlichen Sektor (kommunal, Landesebene, Bundesebene)

NACE 66.2 im Kontext: Abschnitt K und Abteilung 66


Häufige Fragen zu NACE 66.2 und öffentlichen Ausschreibungen

Müssen öffentliche Auftraggeber Versicherungen ausschreiben?
Ja, soweit der Auftragswert (Prämienvolumen aller Versicherungssparten über die Laufzeit) den Schwellenwert überschreitet. Versicherungen fallen unter das vereinfachte Vergaberegime (Light Regime), das weniger strenge Verfahrensanforderungen stellt, aber Transparenz und Gleichbehandlung gewährleisten muss.

Was ist der Unterschied zwischen der Ausschreibung der Maklertätigkeit und der Ausschreibung von Versicherungsverträgen selbst?
Beide Leistungen können getrennt oder gemeinsam ausgeschrieben werden. Bei getrennter Ausschreibung wird zunächst der Makler beauftragt, der dann im Auftrag des öffentlichen Auftraggebers Versicherungsangebote einholt. Bei gemeinsamer Ausschreibung wird das Gesamtpaket (Makler + Versicherungsschutz) ausgeschrieben.

Sind Direktversicherungen ohne Makler vergaberechtlich zulässig?
Ja. Der öffentliche Auftraggeber kann Versicherungsverträge auch direkt mit Versicherungsunternehmen abschließen. Er muss jedoch auch in diesem Fall die vergaberechtlichen Anforderungen (Schwellenwerte, Transparenz, Gleichbehandlung) einhalten.

Welche Laufzeiten sind bei Versicherungsausschreibungen üblich?
In der Regel 2–4 Jahre Laufzeit mit optionalen Verlängerungsoptionen. Längere Laufzeiten können bei spezialisierten Risiken (z.B. Haftpflicht für Atomanlagen, spezielle Baurisiken) sinnvoll sein, bedürfen aber besonderer Begründung.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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