NACE-Code

NACE 66.1 – Mit dem Finanzwesen verbundene Tätigkeiten | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 66.1: Börsenwesen, Wertpapierhandel und Finanzdienstleistungen in öffentlichen Ausschreibungen. Treasury, Schuldenmanagement, CPV-Codes und Auftraggeber.

Definition: NACE 66.1 umfasst mit dem Finanzwesen verbundene Tätigkeiten wie den Betrieb von Finanzmarktinfrastruktur (Börsen, Handelsplattformen), Wertpapierhandel und -verwaltung, Devisenhandel sowie Finanzberatung für institutionelle Anleger. Im öffentlichen Sektor sind Treasury-Dienstleistungen und das Schuldenmanagement die relevantesten Anwendungsfelder.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 66.1?

NACE 66.1 (Mit dem Finanzwesen verbundene Tätigkeiten) klassifiziert Unternehmen, die unterstützende Dienstleistungen für Finanzmärkte und institutionelle Anleger erbringen — ohne selbst Finanzinstitute zu sein.

Die Gruppe 66.1 innerhalb des Abschnitts K (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und der Abteilung 66 gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
66.11Verwaltung von FinanzmärktenBetrieb von Börsen, Handelsplattformen, Clearingstellen
66.12Wertpapier- und WarenterminhandelBroker, Dealer, Market-Maker, Anlageberatung
66.19Sonstige mit dem Finanzwesen verbundene TätigkeitenDevisenhandel, Kreditwürdigkeitsprüfung, Finanzdatenservices

Öffentliche Auftraggeber im Bereich NACE 66.1 sind Finanzministerien (Schuldenmanagement), Bundesbank/OeNB, öffentliche Förderbanken (KfW, OeKB), kommunale Kämmereien und Beteiligungsgesellschaften sowie öffentliche Pensionsfonds.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 66.1

Öffentliche Einrichtungen beschaffen finanzwirtschaftliche Dienstleistungen für das Treasury-Management, die Verwaltung öffentlicher Schulden und die Anlage von Rücklagen — Bereiche mit hohem Auftragswert und besonderem regulatorischen Rahmen.

Typische Auftragsarten

  • Schuldenmanagement-Beratung: Beratung von Gebietskörperschaften bei der Optimierung des Schuldenportfolios, Refinanzierungsstrategien, Derivate-Einsatz
  • Treasury-Dienstleistungen: Liquiditätsmanagement, Cash-Pooling, Zinsabsicherung für öffentliche Unternehmen
  • Kreditrating: Beauftragung von Ratingagenturen für kommunale Anleihen, Länder-Ratings, öffentliche Unternehmensanleihen
  • Finanzdatenservices: Bloomberg-, Refinitiv- oder ähnliche Datenbanklizenzen für öffentliche Finanzinstitutionen
  • Depotbankdienstleistungen: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren öffentlicher Pensionsfonds oder Stiftungen
  • Emissionsdienstleistungen: Unterstützung bei der Emission kommunaler Anleihen (Green Bonds, Sozialanleihen)

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Finanzdienstleistungen sind im Vergaberecht teilweise privilegiert. Gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU unterliegen bestimmte Finanzdienstleistungen einem vereinfachten Regime (Artikel-74-Dienstleistungen). Kreditgeschäfte und Finanzinstrumente selbst sind vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen (§ 116 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Beratungsdienstleistungen unterliegen hingegen dem Vergaberecht ab 221.000 EUR Auftragswert.


Relevante CPV-Codes für NACE 66.1

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
66100000Dienstleistungen von Banken und KapitalanlagegesellschaftenÜbergreifende Finanzdienstleistungen
66110000ZentralbankdienstleistungenDienstleistungen von Zentralbanken und Notenbanken
66120000KreditgeschäfteKreditvergabe, Darlehen
66171000FinanzberatungBeratung in Finanz- und Treasuryfragen
66172000FinanztransaktionsverarbeitungZahlungsabwicklung, Clearing
72300000DatendiensteFinanzdatenbanken, Marktdatendienste

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 66.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Finanzagentur GmbH (als Schuldenverwalter des Bundes) sind die bedeutendsten Auftraggeber im Bereich Schuldenmanagement. Auf Landesebene sind Landesschuldenverwaltungen und Kämmereien tätig. Kommunale Stadtwerke, Verkehrsgesellschaften und andere öffentliche Unternehmen benötigen Treasury-Dienstleistungen. Öffentliche Versorgungswerke und Pensionskassen sind wichtige Auftraggeber für Depotbank- und Anlageberatungsdienstleistungen.

Unternehmen und Bieter

Finanzdienstleister im öffentlichen Beschaffungsbereich müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Regulierung: Zulassung als Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach MiFID II, Banklizenz nach KWG/BWG
  • Interessenkonflikte: Nachweis von Compliance-Strukturen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Referenznachweise: Vergleichbare Mandatierungen durch öffentliche Institutionen
  • Bonitätsanforderungen: Mindest-Rating oder Nachweis finanzieller Stabilität

NACE 66.1 im Kontext: Abschnitt K und Abteilung 66


Häufige Fragen zu NACE 66.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Sind Kreditaufnahmen von Kommunen ausschreibungspflichtig?
Nein. Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren sowie Kreditverträge sind nach § 116 Abs. 1 Nr. 6 GWB vom Vergaberecht ausgenommen. Beratungsleistungen rund um diese Transaktionen unterliegen hingegen dem Vergaberecht.

Was gilt für die Beauftragung von Ratingagenturen?
Die Beauftragung von Ratingagenturen für kommunale Anleihen ist grundsätzlich ausschreibungspflichtig, wenn der Auftragswert den Schwellenwert überschreitet. Der Markt ist oligopolistisch (S&P, Moody's, Fitch), weshalb oft ein Verhandlungsverfahren mit Wettbewerb stattfindet.

Wie werden Finanzdatenbank-Lizenzen vergeben?
Wie bei anderen Datenbanklizenzen: grundsätzlich ausschreibungspflichtig ab Schwellenwert. Bloomberg- oder Refinitiv-Lizenzen werden häufig im Verhandlungsverfahren vergeben — der Nachweis einer Alleinstellung des Anbieters ist jedoch streng zu prüfen.

Gelten für Finanzdienstleistungen besondere Vergaberegeln?
Ja. Bestimmte Finanzdienstleistungen (u.a. Zentralbankdienste, Rentenleistungen) fallen unter das vereinfachte Regime des Art. 74–77 der Richtlinie 2014/24/EU (sog. Artikel-74-Dienstleistungen oder „Light Regime"), das weniger strenge Verfahrensanforderungen kennt.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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