NACE 64.2 – Beteiligungsgesellschaften | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 64.2: Holdinggesellschaften und Beteiligungsgesellschaften in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergaberelevanz im Überblick.
Definition: NACE 64.2 umfasst die Tätigkeit von Holdinggesellschaften und Beteiligungsgesellschaften, deren Hauptzweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder assoziierten Unternehmen ist, ohne selbst operative Dienstleistungen zu erbringen. Im öffentlichen Sektor sind diese Strukturen bei der Organisation kommunaler Konzerne weit verbreitet.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 64.2?
NACE 64.2 (Beteiligungsgesellschaften) klassifiziert Holdinggesellschaften, die Unternehmensbeteiligungen halten und verwalten — eine im kommunalen Bereich häufig gewählte Organisationsform für stadtwerke- und infrastrukturnahe Konzerne.
Die Gruppe 64.2 innerhalb des Abschnitts K (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und der Abteilung 64 umfasst eine Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 64.20 | Beteiligungsgesellschaften | Erwerb, Halten und Verwaltung von Unternehmensanteilen, strategische Steuerung von Konzerngesellschaften |
Im öffentlichen Sektor treten Beteiligungsgesellschaften häufig als Dachgesellschaft kommunaler Stadtwerke, Versorgungs- und Verkehrsbetriebe sowie als Träger von Public-Private-Partnership-Konstruktionen auf.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 64.2
Holdinggesellschaften sind im öffentlichen Auftragswesen sowohl als Auftraggeber als auch — seltener — als spezialisierte Berater für Beteiligungsmanagement relevant.
Typische Auftragsarten
- Beteiligungsmanagement-Beratung: Strategische Beratung öffentlicher Auftraggeber bei der Strukturierung kommunaler Konzerne, Bewertung von Beteiligungen, M&A-Begleitung im öffentlichen Sektor
- Due-Diligence-Leistungen: Unternehmensbewertungen für Privatisierungen oder Rekommunalisierungen, Kaufpreisfindung, rechtliche und steuerliche Prüfungen
- Konzernsteuerung und Reporting: Aufbau von Beteiligungscontrolling-Systemen, Reporting-Software für kommunale Beteiligungsverwaltungen
- Public Corporate Governance: Beratung zur Umsetzung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK), Aufsichtsratsschulungen
- Reorganisationsberatung: Umstrukturierungen kommunaler Unternehmensgruppen, Fusionen von Stadtwerken, Ausgliederungen
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Beratungsleistungen im Beteiligungsmanagement unterliegen den allgemeinen Vergabeschwellenwerten für Dienstleistungsaufträge (221.000 EUR EU-weit). Hochspezialisierte Beratungsmandate werden mitunter im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben, sofern die engen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Relevante CPV-Codes für NACE 64.2
Bei Ausschreibungen mit Bezug zu Beteiligungsgesellschaften kommen je nach Auftragsgegenstand verschiedene CPV-Codes zur Anwendung.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 66190000 | Sonstige Finanzdienstleistungen | Beteiligungsmanagement, Holdingdienstleistungen |
| 79411100 | Unternehmensberatung (Unternehmensentwicklung) | Strategische Beratung kommunaler Konzerne |
| 79412000 | Beratung in Finanzmanagement | Beteiligungscontrolling, Finanzstrukturierung |
| 79111000 | Rechtsberatung | M&A-Begleitung, gesellschaftsrechtliche Beratung |
| 73200000 | Forschungs- und Entwicklungsberatung | Unternehmensbewertungen, Gutachten |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 64.2 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Kommunale Holdinggesellschaften sind selbst häufig öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts, sofern sie überwiegend im Allgemeininteresse tätig sind und durch die öffentliche Hand beherrscht werden. Dies betrifft zahlreiche Stadtwerke-Holdinggesellschaften, kommunale Energieversorger und Verkehrsgesellschaften in Deutschland und Österreich.
Unternehmen und Bieter
Unternehmensberatungen und Wirtschaftsprüfer, die Beteiligungsmanagement-Beratung für öffentliche Auftraggeber anbieten, benötigen typischerweise:
- Fachliche Eignung: Nachgewiesene Erfahrung in kommunalem Beteiligungsmanagement oder Public-Sector-M&A
- Technische Leistungsfähigkeit: Referenzprojekte mit vergleichbaren öffentlichen Auftraggebern
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung, Jahresumsatz
- Zertifizierungen: Wirtschaftsprüferzulassung (WP) oder Zulassung als Steuerberater je nach Auftragsgegenstand
NACE 64.2 im Kontext: Abschnitt K und Abteilung 64
NACE 64.2 ist Teil von Abteilung 64 (Finanzdienstleistungen) innerhalb des Finanz- und Versicherungsabschnitts K.
- NACE K – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 64 – Finanzdienstleistungen: Übergeordnete Abteilung
- NACE 64.1 – Zentralbankwesen und Kreditinstitute: Bankdienstleistungen
- NACE 64.3 – Investmentfonds: Fondsdienstleistungen
- NACE 64.9 – Sonstige Finanzdienstleistungen: Factoring, Leasing
Häufige Fragen zu NACE 64.2 und öffentlichen Ausschreibungen
Sind kommunale Holdinggesellschaften selbst ausschreibungspflichtig?
Ja, wenn sie als öffentliche Auftraggeber im vergaberechtlichen Sinne einzustufen sind. Dies ist der Fall, wenn sie mehrheitlich im Allgemeininteresse tätige Aufgaben erfüllen und von der öffentlichen Hand beherrscht werden (Kapitalmehrheit oder Mehrheit der Stimmrechte).
Was ist der Unterschied zwischen einer Holdinggesellschaft (NACE 64.2) und einer operativen Gesellschaft?
Eine Holdinggesellschaft hält primär Beteiligungen und erbringt in der Regel keine eigenen operativen Dienstleistungen am Markt. Die operative Tätigkeit wird von den Tochtergesellschaften ausgeübt, die entsprechend ihrer Branche klassifiziert werden.
Gibt es spezifische Vergaberegeln für In-house-Vergaben innerhalb kommunaler Konzerne?
Ja. Leistungen, die eine Holdinggesellschaft an ihre Tochtergesellschaft vergibt (oder umgekehrt), können unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte In-house-Vergabe vom Vergaberecht ausgenommen sein — wenn die Kontrolle vergleichbar einer Eigenleistung ist und die Tochtergesellschaft mehr als 80 % ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erbringt.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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