NACE-Code

NACE 64.1 – Zentralbankwesen und Kreditinstitute | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 64.1: Bankdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber – Kontoführung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe. CPV-Codes und Ausschreibungen im Überblick.

Definition: NACE 64.1 umfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Zentralbanken sowie von Kreditinstituten, die Einlagen entgegennehmen und Kredite gewähren. Diese Gruppe bildet das Kernstück des Banksektors und ist im öffentlichen Auftragswesen als Dienstleister für Finanzdienstleistungen der öffentlichen Hand relevant.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 64.1?

NACE 64.1 (Zentralbankwesen und Kreditinstitute) klassifiziert Banken und geldpolitische Institute, die Einlagen- und Kreditgeschäft als Kernleistung erbringen — und damit als Auftragnehmer für Finanzdienstleistungen öffentlicher Stellen auftreten.

Die Gruppe 64.1 innerhalb des Abschnitts K (Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) und der Abteilung 64 (Finanzdienstleistungen) gliedert sich in zwei Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
64.11ZentralbankwesenGeldpolitik, Bankenaufsicht, Währungsreserven
64.19Sonstige KreditinstituteKontoführung, Zahlungsverkehr, Kredit- und Darlehensgeschäft

Öffentliche Auftraggeber beauftragen Kreditinstitute primär für Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kommunalkredite und Schuldscheindarlehen, Cash-Management sowie Bankdienstleistungen für Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 64.1

Bankdienstleistungen gehören zu den regelmäßig ausgeschriebenen Finanzdienstleistungen öffentlicher Auftraggeber — sowohl Kommunen als auch Bundesbehörden sind auf Kreditinstitute als Partner angewiesen.

Typische Auftragsarten

  • Kontoführung und Zahlungsverkehr: Hauptbankverbindung für Gebietskörperschaften, Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs, SEPA-Überweisungen und Lastschriftmandate
  • Kommunalkredite und Schuldscheindarlehen: Investitionskredite für Infrastrukturvorhaben, Kassenkredite zur Liquiditätssicherung, Refinanzierungslinien
  • Cash-Management: Konzernkontomodelle, Liquiditätsmanagement für kommunale Konzerne, automatisches Saldenausgleichssystem
  • Kartendienstleistungen: Dienstreisekreditkarten, Einkaufskarten für Beschaffungsstellen, virtuelle Karten für Lieferantenzahlungen
  • Dokumentäre Abwicklung: Akkreditive und Bankgarantien im Rahmen öffentlicher Beschaffungen
  • Depotführung: Verwaltung von Wertpapierdepots für Versorgungskassen und Stiftungen der öffentlichen Hand

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Bankdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber unterliegen ab einem Auftragswert von 750.000 EUR (Dienstleistungskonzessionen) bzw. dem allgemeinen Dienstleistungsschwellenwert von 221.000 EUR der EU-weiten Ausschreibungspflicht. Häufig werden Rahmenvereinbarungen mit einer oder mehreren Banken über vier Jahre abgeschlossen.


Relevante CPV-Codes für NACE 64.1

CPV-Codes bilden die Grundlage der Ausschreibungssuche auf TED und nationalen Vergabeplattformen für Bankdienstleistungen der öffentlichen Hand.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
66110000ZentralbankdienstleistungenGeldpolitische Dienstleistungen
66120000InvestmentbankdienstleistungenEmission von Anleihen, Schuldenmanagement
66130000Broker-Dienstleistungen und Wertpapier-/RohstoffverwaltungDepot- und Portfolioverwaltung
66140000PortfolioverwaltungVermögensverwaltung für öffentliche Stellen
66172000Finanzmakler und SchatzdienstleistungenCash-Management, Treasury-Dienstleistungen
66600000SchatzdienstleistungenKassenkredite, Liquiditätsmanagement

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 64.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Alle Gebietskörperschaften — Bund, Länder, Gemeinden — sowie kommunale Unternehmen, Zweckverbände, Hochschulen und Sozialversicherungsträger sind als Nachfrager von Bankdienstleistungen relevant. In Österreich schreiben Gemeinden und Städte Bankdienstleistungen zunehmend formell aus; in Deutschland sind Kommunen verpflichtet, Bankdienstleistungen ab dem EU-Schwellenwert europaweit auszuschreiben.

Unternehmen und Bieter

Kreditinstitute, die an öffentlichen Vergaben für Bankdienstleistungen teilnehmen möchten, müssen typischerweise folgende Eignungsnachweise erbringen:

  • Befugnis: Banklizenz gemäß CRR/CRD IV (Zulassung durch BaFin, FMA oder EZB)
  • Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Bankdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Bonitätsnachweise, Bilanzkennzahlen, Eigenmittelquoten
  • Sicherheitsanforderungen: Datenschutz- und IT-Sicherheitsnachweise (BSI-Grundschutz, ISO 27001)

NACE 64.1 im Kontext: Abschnitt K und Abteilung 64

NACE 64.1 ist Teil von Abteilung 64 (Finanzdienstleistungen) innerhalb des Finanz- und Versicherungsabschnitts K.


Häufige Fragen zu NACE 64.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Müssen Gemeinden ihre Bankverbindung öffentlich ausschreiben?
Ja, ab Erreichen des EU-Schwellenwerts für Dienstleistungsaufträge (derzeit 221.000 EUR) sind Gemeinden verpflichtet, Bankdienstleistungen EU-weit auszuschreiben. Auch unterhalb dieser Schwelle gilt das nationale Vergaberecht.

Welche Laufzeiten sind bei Bankenausschreibungen üblich?
Rahmenvereinbarungen mit Kreditinstituten werden in der Regel für vier Jahre abgeschlossen. Bei Kommunalkrediten richtet sich die Laufzeit nach dem Finanzierungsbedarf und reicht von kurzen Kassenkrediten bis zu 30-jährigen Investitionsdarlehen.

Können ausländische Banken an deutschen oder österreichischen Ausschreibungen teilnehmen?
Ja, sofern die Bank über eine gültige Zulassung im EU-Binnenmarkt verfügt, steht die Teilnahme offen. Das EU-Bankpassporting ermöglicht die grenzüberschreitende Erbringung von Bankdienstleistungen.

Wie finde ich aktuelle Ausschreibungen für Bankdienstleistungen?
Suchen Sie auf TED nach CPV-Codes wie 66110000 oder 66172000. Nationale Plattformen wie DTVP, Vergabe.NRW oder die österreichische Bundesvergabeplattform bieten ebenfalls Filtermöglichkeiten nach Dienstleistungsart.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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