NACE 63 – Informationsdienstleistungen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 63 Informationsdienstleistungen: Datenverarbeitung, Hosting und Webportale in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabeverfahren.
Definition: NACE 63 umfasst Informationsdienstleistungen wie Datenverarbeitung, Hosting von Daten und Websites, Web-Portalbetrieb sowie die Bereitstellung von Nachrichtenagenturen und sonstigen Informationsdiensten. Diese Abteilung deckt die Infrastruktur der Datenwirtschaft ab, die für öffentliche Verwaltungen von zentraler Bedeutung ist.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 63?
NACE 63 (Informationsdienstleistungen) klassifiziert Unternehmen, die Datenverarbeitungs- und Hosting-Dienste sowie Informationsportale betreiben — ein Bereich mit stark wachsender Nachfrage durch die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen und die zunehmende Auslagerung von Rechenzentrumsleistungen.
Die Abteilung 63 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) gliedert sich in zwei Gruppen:
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 63.1 | Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale | Cloud-Hosting, Rechenzentren, Content-Delivery, Datenbankbetrieb, Webportale |
| 63.9 | Sonstige Informationsdienstleistungen | Nachrichtenagenturen, Datenbrokerage, Bibliotheksdienste, Pressemonitoring |
Öffentliche Auftraggeber beschaffen aus diesem Bereich insbesondere Rechenzentrums- und Cloud-Dienstleistungen, Hosting für Behördenportale sowie Daten- und Monitoringdienste.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 63
Informationsdienstleistungen öffentliche Aufträge wachsen mit der fortschreitenden Cloud-Strategie der öffentlichen Hand — Rechenzentrumskonsolidierung, souveräne Cloud-Lösungen und Open-Data-Portale sind zentrale Beschaffungsthemen.
Typische Auftragsarten
- Cloud-Infrastructure-as-a-Service (IaaS): Virtuelle Server, Speicher und Netzwerkressourcen für Behörden
- Platform-as-a-Service (PaaS): Entwicklungsplattformen für die Erstellung und den Betrieb von Behördenanwendungen
- Rechenzentrumsbetrieb und Co-Location: Betrieb oder Mitnutzung von Rechenzentren mit definierten SLAs
- Webhosting und Portal-Betrieb: Hosting von Behördenwebsites, Bürgerportalen und E-Government-Plattformen
- Pressemonitoring und Medienbeobachtung: Ministerien und Pressestellen beschaffen Monitoring-Abonnements
- Open-Data-Infrastruktur: Betrieb von Dateninfrastrukturen für die Bereitstellung öffentlicher Datensätze
Relevante CPV-Codes für NACE 63
Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 72310000 | Datenverarbeitungsdienste | Rechenleistung, Batch-Verarbeitung, Datenkonvertierung |
| 72314000 | Datenerfassung und -zusammenstellung | Datenmigration, Datenerfassung, ETL-Prozesse |
| 72410000 | Providerdienstleistungen | Internet-Hosting, Webhosting, Housing |
| 72415000 | Hosting-Dienste für den Betrieb von Websites | Behördenportale, E-Government-Plattformen |
| 72416000 | Anwendungs-Service-Provider | SaaS-Dienste, Cloud-Applikationen |
| 92400000 | Nachrichtenagenturdienste | Pressedienste, Monitoring, Medienbeobachtung |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber
IT-Dienstleistungszentren der öffentlichen Verwaltung (ITZBund, BRZ, ITDZ Berlin), Ministerien, Hochschulen sowie kommunale Eigenbetriebe für IT sind die Hauptauftraggeber für NACE-63-Leistungen. Die Europäische Kommission beschafft Cloud-Dienste über zentrale Rahmenverträge (DIGIT). Für souveräne Cloud-Lösungen gewinnen nationale Initiativen (Gaia-X, Deutsche Verwaltungscloud) an Bedeutung. Datenschutzanforderungen (DSGVO, NIS2) sind bei Hostingbeschaffungen zentrale Eignungskriterien.
Unternehmen und Bieter
Hosting- und Cloud-Anbieter, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:
- Rechenzentrumsstandort: Nachweis, dass Daten in der EU verarbeitet und gespeichert werden (DSGVO Art. 44 ff.)
- Sicherheitszertifizierungen: ISO/IEC 27001, BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue), SOC 2
- Verfügbarkeit und SLA: Nachweise über garantierte Verfügbarkeiten (typisch: 99,5–99,99 %) und Ausfallkompensationen
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bereitschaft zur Mitarbeit bei DSFA-Prozessen der Auftraggeber
Häufige Fragen zu NACE 63 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 63?
Rechenzentren, Cloud-Provider, Webhosting-Anbieter, Content-Delivery-Netze, Nachrichtenagenturen und Pressemonitoring-Dienste. Abzugrenzen sind IT-Dienstleister (NACE 62), die Software entwickeln oder betreiben, und Telekommunikationsanbieter (NACE 61), die Netze bereitstellen.
Was ist bei der Beschaffung von Cloud-Diensten nach dem Vergaberecht zu beachten?
Cloud-Dienste sind als Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Besondere Herausforderungen sind die Laufzeitgestaltung (Vermeidung von Lock-in), die Portabilität von Daten (Exit-Klauseln), Datenschutz (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO) und Sicherheitsanforderungen. Rahmenverträge mit mehreren Anbietern sind eine häufig gewählte Lösung.
Darf ein öffentlicher Auftraggeber einen bestimmten Cloud-Anbieter bevorzugen?
Nein — das Diskriminierungsverbot verbietet die Bevorzugung einzelner Anbieter ohne sachlichen Grund. Technische Anforderungen dürfen nicht so formuliert sein, dass sie nur von einem Anbieter erfüllt werden können (§ 31 VgV, § 22 BVergG). Produktneutrale Leistungsbeschreibungen sind geboten.
Navigation: NACE 63 im Kontext
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 62 – Informationstechnologie: Softwareentwicklung und IT-Beratung
- NACE 61 – Telekommunikation: Netze und Übertragungsinfrastruktur
- NACE 58 – Verlagswesen: Digitale Inhalte und Datenbanklizenzierung
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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