NACE-Code

NACE 63 – Informationsdienstleistungen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 63 Informationsdienstleistungen: Datenverarbeitung, Hosting und Webportale in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabeverfahren.

Definition: NACE 63 umfasst Informationsdienstleistungen wie Datenverarbeitung, Hosting von Daten und Websites, Web-Portalbetrieb sowie die Bereitstellung von Nachrichtenagenturen und sonstigen Informationsdiensten. Diese Abteilung deckt die Infrastruktur der Datenwirtschaft ab, die für öffentliche Verwaltungen von zentraler Bedeutung ist.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 63?

NACE 63 (Informationsdienstleistungen) klassifiziert Unternehmen, die Datenverarbeitungs- und Hosting-Dienste sowie Informationsportale betreiben — ein Bereich mit stark wachsender Nachfrage durch die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen und die zunehmende Auslagerung von Rechenzentrumsleistungen.

Die Abteilung 63 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) gliedert sich in zwei Gruppen:

GruppeBezeichnungTypische Leistungen
63.1Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; WebportaleCloud-Hosting, Rechenzentren, Content-Delivery, Datenbankbetrieb, Webportale
63.9Sonstige InformationsdienstleistungenNachrichtenagenturen, Datenbrokerage, Bibliotheksdienste, Pressemonitoring

Öffentliche Auftraggeber beschaffen aus diesem Bereich insbesondere Rechenzentrums- und Cloud-Dienstleistungen, Hosting für Behördenportale sowie Daten- und Monitoringdienste.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 63

Informationsdienstleistungen öffentliche Aufträge wachsen mit der fortschreitenden Cloud-Strategie der öffentlichen Hand — Rechenzentrumskonsolidierung, souveräne Cloud-Lösungen und Open-Data-Portale sind zentrale Beschaffungsthemen.

Typische Auftragsarten

  • Cloud-Infrastructure-as-a-Service (IaaS): Virtuelle Server, Speicher und Netzwerkressourcen für Behörden
  • Platform-as-a-Service (PaaS): Entwicklungsplattformen für die Erstellung und den Betrieb von Behördenanwendungen
  • Rechenzentrumsbetrieb und Co-Location: Betrieb oder Mitnutzung von Rechenzentren mit definierten SLAs
  • Webhosting und Portal-Betrieb: Hosting von Behördenwebsites, Bürgerportalen und E-Government-Plattformen
  • Pressemonitoring und Medienbeobachtung: Ministerien und Pressestellen beschaffen Monitoring-Abonnements
  • Open-Data-Infrastruktur: Betrieb von Dateninfrastrukturen für die Bereitstellung öffentlicher Datensätze

Relevante CPV-Codes für NACE 63

Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
72310000DatenverarbeitungsdiensteRechenleistung, Batch-Verarbeitung, Datenkonvertierung
72314000Datenerfassung und -zusammenstellungDatenmigration, Datenerfassung, ETL-Prozesse
72410000ProviderdienstleistungenInternet-Hosting, Webhosting, Housing
72415000Hosting-Dienste für den Betrieb von WebsitesBehördenportale, E-Government-Plattformen
72416000Anwendungs-Service-ProviderSaaS-Dienste, Cloud-Applikationen
92400000NachrichtenagenturdienstePressedienste, Monitoring, Medienbeobachtung

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

IT-Dienstleistungszentren der öffentlichen Verwaltung (ITZBund, BRZ, ITDZ Berlin), Ministerien, Hochschulen sowie kommunale Eigenbetriebe für IT sind die Hauptauftraggeber für NACE-63-Leistungen. Die Europäische Kommission beschafft Cloud-Dienste über zentrale Rahmenverträge (DIGIT). Für souveräne Cloud-Lösungen gewinnen nationale Initiativen (Gaia-X, Deutsche Verwaltungscloud) an Bedeutung. Datenschutzanforderungen (DSGVO, NIS2) sind bei Hostingbeschaffungen zentrale Eignungskriterien.

Unternehmen und Bieter

Hosting- und Cloud-Anbieter, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Rechenzentrumsstandort: Nachweis, dass Daten in der EU verarbeitet und gespeichert werden (DSGVO Art. 44 ff.)
  • Sicherheitszertifizierungen: ISO/IEC 27001, BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue), SOC 2
  • Verfügbarkeit und SLA: Nachweise über garantierte Verfügbarkeiten (typisch: 99,5–99,99 %) und Ausfallkompensationen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Bereitschaft zur Mitarbeit bei DSFA-Prozessen der Auftraggeber

Häufige Fragen zu NACE 63 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Unternehmen fallen unter NACE 63?
Rechenzentren, Cloud-Provider, Webhosting-Anbieter, Content-Delivery-Netze, Nachrichtenagenturen und Pressemonitoring-Dienste. Abzugrenzen sind IT-Dienstleister (NACE 62), die Software entwickeln oder betreiben, und Telekommunikationsanbieter (NACE 61), die Netze bereitstellen.

Was ist bei der Beschaffung von Cloud-Diensten nach dem Vergaberecht zu beachten?
Cloud-Dienste sind als Dienstleistungsaufträge auszuschreiben. Besondere Herausforderungen sind die Laufzeitgestaltung (Vermeidung von Lock-in), die Portabilität von Daten (Exit-Klauseln), Datenschutz (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO) und Sicherheitsanforderungen. Rahmenverträge mit mehreren Anbietern sind eine häufig gewählte Lösung.

Darf ein öffentlicher Auftraggeber einen bestimmten Cloud-Anbieter bevorzugen?
Nein — das Diskriminierungsverbot verbietet die Bevorzugung einzelner Anbieter ohne sachlichen Grund. Technische Anforderungen dürfen nicht so formuliert sein, dass sie nur von einem Anbieter erfüllt werden können (§ 31 VgV, § 22 BVergG). Produktneutrale Leistungsbeschreibungen sind geboten.


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Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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