NACE-Code

NACE 61.2 – Drahtlose Telekommunikation | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 61.2: Drahtlose Telekommunikation in öffentlichen Ausschreibungen. Mobilfunkverträge, WLAN-Infrastruktur, CPV-Codes und Auftraggeber im Überblick.

Definition: NACE 61.2 umfasst den Betrieb drahtloser Telekommunikationsnetzwerke und die Erbringung damit verbundener Dienste — insbesondere Mobilfunk (2G bis 5G), öffentliches und behördliches WLAN sowie Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 61.2?

NACE 61.2 (Drahtlose Telekommunikation) klassifiziert Unternehmen, die Mobilfunknetze, WLAN-Infrastrukturen und sonstige drahtlose Kommunikationsdienste betreiben — ein wachsender Beschaffungsbereich, der von Mobilfunkverträgen für Behördenhandys bis zu 5G-Campusnetzen für öffentliche Einrichtungen reicht.

Die Gruppe 61.2 innerhalb der Abteilung 61 (Telekommunikation) deckt folgende Tätigkeiten ab:

TätigkeitBeschreibungTypische Leistungen
MobilfunkdiensteBetrieb von 2G/3G/4G/5G-NetzenDienstverträge, SIM-Karten, Datentarife für Behörden
WLAN-InfrastrukturÖffentliche und halböffentliche WLAN-NetzeHotspots, Behörden-WLAN, Schulnetzwerke
Digitalfunk (TETRA/BOS)Behördenfunk für Polizei, Feuerwehr, RettungBOS-Digitalfunknetz, Endgeräte, Netzwerkbetrieb
Private MobilfunknetzeCampusnetze auf 5G-BasisIndustrielle und öffentliche Campusnetzwerke

Zu den zentralen Auftraggebern im öffentlichen Bereich zählen Polizei- und Ordnungsbehörden, Feuerwehren und Rettungsdienste, Schulbehörden, kommunale Einrichtungen sowie Bundesbehörden mit mobilen Einsatzkräften.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 61.2

Drahtlose Telekommunikation ist ein dynamisches Ausschreibungssegment — getrieben durch den Ausbau von 5G, die Digitalisierung öffentlicher Dienste und den steigenden Bedarf an mobilem Arbeiten in der Verwaltung.

Typische Auftragsarten

  • Mobilfunk-Rahmenverträge: Dienstleistungsverträge für Mobilfunkanschlüsse, SIM-Karten und Datentarife für Behördenmitarbeiter
  • WLAN-Ausstattung öffentlicher Gebäude: Installation und Betrieb von WLAN-Infrastruktur in Rathäusern, Schulen, Bibliotheken und Verwaltungsgebäuden
  • Öffentliches WLAN (Free WiFi): Kommunale Hotspot-Netzwerke für Bürger in Innenstädten, Parks und öffentlichen Plätzen
  • BOS-Digitalfunk: Beschaffung von Endgeräten, Zubehör und Diensten für das bundesweite TETRA-Digitalfunknetz
  • 5G-Campusnetze: Aufbau privater 5G-Netze für öffentliche Einrichtungen wie Häfen, Flughäfen oder Universitätscampus
  • Mobile Datendienste für Einsatzfahrzeuge: Kommunikationsausstattung für Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Mobilfunk-Rahmenverträge für Bundes- oder Landesbehörden übersteigen regelmäßig den EU-Schwellenwert von 221.000 EUR (zentrale Behörden) bzw. 443.000 EUR (sonstige Auftraggeber). EU-weit ausgeschrieben wird typischerweise im offenen Verfahren oder als Rahmenvereinbarung. Bei sicherheitskritischen BOS-Beschaffungen können Sonderregeln gelten (§ 107 GWB, Verteidigungs- und Sicherheitsvergabe).


Relevante CPV-Codes für NACE 61.2

CPV-Codes ermöglichen die gezielte Suche nach Ausschreibungen im Bereich drahtlose Telekommunikation auf europäischen und nationalen Vergabeplattformen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
64212000MobiltelefondiensteMobilfunkverträge, SIM-Karten für Behörden
32250000MobiltelefoneEndgeräte, Smartphones für Behördenmitarbeiter
32524000TelekommunikationssystemWLAN-Infrastruktur, Netzwerkausstattung
32420000NetzwerkausrüstungRouter, Access Points, WLAN-Controller
32544000Private NebenstellenanlageTelefonanlagen mit WLAN-Integration
35730000Polizei-KommunikationsausrüstungBOS-Funkgeräte, Digitalfunk-Endgeräte
64215000IP-TelefondiensteVoIP über Mobilfunknetz

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Plattformen wie dem deutschen Vergabemarktplatz oder dem österreichischen Bundesvergabeportal.


Für wen ist NACE 61.2 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Die Nachfrage nach drahtlosen Telekommunikationsdiensten ist im öffentlichen Sektor breit gestreut:

  • Sicherheitsbehörden: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste beschaffen BOS-Digitalfunkendgeräte und mobile Kommunikationslösungen
  • Schulbehörden und Bildungseinrichtungen: Flächendeckende WLAN-Versorgung von Schulen als Teil der Digitalisierungsoffensive
  • Kommunalverwaltungen: Mobilfunkverträge für Außendienstmitarbeiter, öffentliches Bürger-WLAN
  • Bundesbehörden: Zentrale Rahmenverträge für mobile Endgeräte und Mobilfunktarife (z.B. über das ITZBund)
  • Öffentlicher Nahverkehr: WLAN-Ausstattung in Bussen und Bahnen sowie Bahnhöfen

Unternehmen und Bieter

Für Telekommunikationsanbieter und WLAN-Spezialisten ergeben sich in diesem Segment spezifische Anforderungen:

  • Frequenzlizenz: Nachweis der Frequenzzuteilung für den Betrieb von Mobilfunknetzen
  • BOS-Zulassung: Bei Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind spezielle Zertifizierungen erforderlich
  • Technische Referenzen: Nachweise über vergleichbare WLAN- oder Mobilfunk-Projekte im öffentlichen Sektor
  • Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen: DSGVO-Konformität, ggf. BSI-Grundschutz-Zertifizierung
  • Verfügbarkeits-SLAs: Öffentliche Auftraggeber fordern häufig hohe Verfügbarkeitsgarantien (99,9 % und mehr)

Häufige Fragen zu NACE 61.2 und öffentlichen Ausschreibungen

Was ist der Unterschied zwischen NACE 61.1 und NACE 61.2? NACE 61.1 umfasst leitungsgebundene Dienste (Festnetz, Glasfaser), während NACE 61.2 alle drahtlosen Dienste (Mobilfunk, WLAN, Satellit) abdeckt. In der Praxis bieten viele Anbieter beide Leistungsbereiche an.

Wie werden Mobilfunkverträge für Behörden ausgeschrieben? Meist als mehrjährige Rahmenverträge (2–4 Jahre) mit definierten Tarifen je Nutzerprofil. Wichtige Zuschlagskriterien sind Netzabdeckung, Tarife, Geräteausstattung und Servicelevel. Übersteigen die Gesamtkosten die Schwellenwerte, ist EU-weite Ausschreibung Pflicht.

Fällt das BOS-Digitalfunknetz unter NACE 61.2? Ja — der Betrieb des TETRA-basierten BOS-Digitalfunknetzes (in Deutschland betrieben durch die BDBOS) ist dem Bereich drahtloser Telekommunikation zuzuordnen. Die Beschaffung von Endgeräten und Serviceleistungen unterliegt dem Vergaberecht.

Können kleine Anbieter an WLAN-Ausschreibungen teilnehmen? Ja — besonders bei kommunalen WLAN-Projekten und Schulausstattungen gibt es gute Chancen für spezialisierte regionale IT-Unternehmen. Bietergemeinschaften ermöglichen es kleineren Anbietern, auch größere Projekte zu stemmen.


NACE 61.2 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 61


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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