NACE 61.1 – Leitungsgebundene Telekommunikation | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 61.1: Leitungsgebundene Telekommunikation in öffentlichen Ausschreibungen. Breitband, Festnetz, CPV-Codes und relevante Auftraggeber im Überblick.
Definition: NACE 61.1 umfasst den Betrieb und die Bereitstellung leitungsgebundener Telekommunikationsdienste — darunter Festnetztelefonie, Breitbandinternet über Glasfaser und DSL sowie dedizierte Datenleitungen. Für Behörden und öffentliche Einrichtungen zählen diese Dienste zur kritischen Infrastruktur.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 61.1?
NACE 61.1 (Leitungsgebundene Telekommunikation) klassifiziert Unternehmen, die physisch verkabelte Kommunikationsnetze betreiben und entsprechende Dienste erbringen — ein Kernbereich der digitalen Daseinsvorsorge und ein wiederkehrender Beschaffungsgegenstand im öffentlichen Sektor.
Die Gruppe 61.1 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) und der Abteilung 61 (Telekommunikation) umfasst folgende Tätigkeiten:
| Tätigkeit | Beschreibung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Festnetztelefonie | Betrieb von Telefonnetzinfrastruktur | Anschlüsse, VoIP, Telefonanlagen für Behörden |
| Breitbanddatendienste | DSL, Glasfaser, Kabel | Internetanschlüsse, dedizierte Leitungen (Standleitungen) |
| Leitungsgebundene Datennetzwerke | LAN, WAN, MAN | Verwaltungsnetze, sichere Behördenverbindungen |
| Carrier-Dienste | Vorleistungsprodukte für andere Anbieter | Bitstrom, Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung |
Typische Auftraggeber sind Bundesministerien, Landesverwaltungen, Kommunen, Schulen, Krankenhäuser sowie sonstige öffentliche Einrichtungen, die leitungsgebundene Kommunikationsdienste für ihren laufenden Betrieb benötigen.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 61.1
Leitungsgebundene Telekommunikation ist ein Dauerthema in der öffentlichen Beschaffung — von der Gemeindeverwaltung bis zu Bundesbehörden werden Festnetz- und Breitbandverträge regelmäßig neu ausgeschrieben.
Typische Auftragsarten
- Festnetztelefonie-Rahmenverträge: Bereitstellung von Sprachdiensten inklusive Anschlüsse, Gesprächsminuten, Telefonanlagenanbindung für Behörden
- Breitband-Internetanschlüsse: Glasfaseranschlüsse (FTTH/FTTB), DSL-Leitungen für Verwaltungsgebäude und Schulen
- Standleitungen und Mietleitungen: Dedizierte Datenverbindungen für sichere Behördenkommunikation und Verwaltungsnetze (z.B. TESTA, IVBB)
- Glasfaserausbau: Verlegung von Glasfaserkabeln im Rahmen öffentlicher Breitbandförderungsprogramme
- VoIP-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb von IP-Telefonanlagen für öffentliche Einrichtungen
- WAN-Verbindungen: Weitverkehrsnetzwerke zur Vernetzung von Behördenstandorten
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Telekommunikationsrahmenverträge für Behörden überschreiten den EU-Schwellenwert für Lieferungen und Dienstleistungen (221.000 EUR für zentrale Behörden, 443.000 EUR für andere öffentliche Auftraggeber, Stand 2024/2025) häufig deutlich. Solche Aufträge sind EU-weit auf TED auszuschreiben — typischerweise im offenen Verfahren oder als Rahmenvereinbarung mit mehreren Bietern.
Relevante CPV-Codes für NACE 61.1
Die Verbindung zwischen NACE-Klassifikation und der Ausschreibungssuche schaffen die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder EU-Bekanntmachung verpflichtend angegeben werden.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 64210000 | Telefon- und Datenübertragungsdienste | Allgemeine Telekommunikationsdienste |
| 64211000 | Öffentliche Telefondienste | Festnetz-Sprachdienste für Behörden |
| 64212000 | Mobiltelefondienste | Ergänzende Mobilfunkanschlüsse |
| 32424000 | Netzwerkinfrastruktur | Aufbau und Betrieb von Datennetzwerken |
| 32570000 | Kommunikationseinrichtungen | Hardware für Telekommunikation |
| 72318000 | Datenübertragungsdienste | Dedizierte Datenleitungen, Standleitungen |
| 45314300 | Verlegung von Infrastruktur für Kabelkommunikation | Glasfaserverlegung im Tiefbau |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen wie der deutschen DTVP oder dem österreichischen Ausschreibungsportal.
Für wen ist NACE 61.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Nahezu alle öffentlichen Stellen sind auf leitungsgebundene Telekommunikationsdienste angewiesen. Zu den bedeutendsten Auftraggebern zählen:
- Bundesbehörden: Ministerien, Bundesbehörden und nachgeordnete Behörden mit Bedarf an sicheren Datenleitungen
- Landesverwaltungen: Beschaffung von Breitbandanschlüssen und Festnetzverträgen für Landesbehörden
- Kommunen und Gemeinden: Telefonie und Internet für Rathäuser, Kitas, kommunale Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen: Schulen und Universitäten im Rahmen von Bildungsnetzwerken (z.B. Schulnetz)
- Gesundheitseinrichtungen: Krankenhäuser und Pflegeheime in öffentlicher Trägerschaft
- Zentraleinkaufsstellen: Beschaffungszentralen wie die BBB (Deutschland) bündeln Telekommunikationsbeschaffung
Unternehmen und Bieter
Telekommunikationsanbieter, die an öffentlichen Ausschreibungen nach NACE 61.1 teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:
- Lizenz/Zulassung: Telekommunikationslizenz der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur, RTR)
- Technische Leistungsfähigkeit: Nachweis vorhandener Netzinfrastruktur und Referenzen aus dem öffentlichen Sektor
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz, Bonitätsnachweise, Versicherungen
- Sicherheitsanforderungen: Bei sicherheitskritischen Netzen ggf. BSI-Zertifizierungen oder Sicherheitsüberprüfungen
Angesichts des wachsenden Glasfaserausbaus bieten sich auch für mittelständische regionale Anbieter zunehmend Chancen in lokalen und kommunalen Ausschreibungen.
Häufige Fragen zu NACE 61.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 61.1? Alle Unternehmen, deren Haupttätigkeit der Betrieb leitungsgebundener Telekommunikationsnetze und die Erbringung entsprechender Dienste ist — von großen Netzbetreibern (z.B. Deutsche Telekom, A1) bis zu regionalen Glasfaseranbietern.
Wie unterscheidet sich NACE 61.1 von NACE 61.2? NACE 61.1 umfasst ausschließlich kabelgebundene (leitungsgebundene) Dienste wie Glasfaser und DSL. NACE 61.2 betrifft drahtlose Dienste wie Mobilfunk und WLAN. Viele Anbieter sind in beiden Gruppen tätig.
Werden Glasfaserausbau-Projekte nach NACE 61.1 ausgeschrieben? Ja — öffentlich geförderte Glasfaserausbauprojekte (z.B. im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband) werden als öffentliche Aufträge ausgeschrieben und fallen typischerweise unter NACE 61.1 sowie NACE 42.2 (Leitungstiefbau).
Gibt es EU-weite Rahmenverträge für Telekommunikation? In mehreren Ländern gibt es zentral beschaffte Rahmenverträge: In Deutschland koordiniert die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bundesweite Kommunikationsinfrastruktur. In Österreich schließt das Bundesbeschaffungsamt (BBG) Rahmenverträge für Telekommunikationsdienste ab.
NACE 61.1 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 61
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt mit allen IKT-Tätigkeiten
- NACE 61 – Telekommunikation: Abteilung mit allen Telekommunikationsdiensten
- NACE 61.2 – Drahtlose Telekommunikation: Mobilfunk und WLAN-Infrastruktur
- NACE 61.3 – Satellitentelekommunikation: Satellitendienste für abgelegene Standorte
- NACE 62.0 – IT-Dienstleistungen: Softwareentwicklung und IT-Beratung
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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