NACE-Code

NACE 60 – Rundfunkveranstalter | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 60 Rundfunk: Hörfunk und Fernsehen in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber, Vergabeverfahren für Rundfunkdienstleistungen.

Definition: NACE 60 umfasst die Tätigkeit von Rundfunkveranstaltern, die Hörfunk- und Fernsehprogramme erstellen und ausstrahlen. Dies schließt öffentlich-rechtliche und private Sender ein, die Programme über terrestrische Netze, Kabel, Satellit oder das Internet verbreiten.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 60?

NACE 60 (Rundfunkveranstalter) klassifiziert Unternehmen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme produzieren und verbreiten — ein Bereich mit besonderer staatsrechtlicher Bedeutung, da öffentlich-rechtliche Sender selbst als öffentliche Auftraggeber agieren.

Die Abteilung 60 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) gliedert sich in zwei Gruppen:

GruppeBezeichnungTypische Leistungen
60.1HörfunkveranstalterRadioprogramme, Webradio, Podcasts, DAB+-Übertragung
60.2FernsehveranstalterTV-Vollprogramme, Spartensender, Streaming-Plattformen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ORF, ARD, ZDF, SRF, SWR, BR u.a.) agieren sowohl als Auftraggeber für Produktions- und Technikdienstleistungen als auch als Anbieter von Sendeflächen für Behördenmitteilungen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 60

Rundfunkveranstalter treten im öffentlichen Beschaffungswesen primär als Auftraggeber auf — sie beschaffen Sendertechnik, IT-Infrastruktur, Produktionsdienstleistungen und Gebäudeleistungen über reguläre Vergabeverfahren.

Typische Auftragsarten

  • Sendertechnik und Übertragungsinfrastruktur: Sender, Antennenanlagen, Regieanlagen und Ü-Wagen-Ausstattung
  • IT-Infrastruktur für Broadcast: Newsroom-Systeme, Archivierung, Metadatenmanagementsysteme
  • Produktionsdienstleistungen: Externe Produktionsfirmen für Inhalte, die nicht im eigenen Haus produziert werden
  • Sicherheits- und Gebäudedienstleistungen: Für Sendergebäude und Studios
  • Außenwerbung durch öffentliche Stellen: Behörden buchen Sendezeit für Pflichtmitteilungen (Katastrophenschutz, Wahlinformationen)

Relevante CPV-Codes für NACE 60

Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
92200000Rundfunk- und FernsehdienstleistungenÜbertragungsdienstleistungen, Sendezeit
92210000HörfunkdienstleistungenRadioproduktionen, DAB+-Übertragung
92220000FernsehdienstleistungenTV-Produktion, Satellitenzeitmiete
32500000Fernmeldegeräte und -zubehörSendertechnik, Übertragungsgeräte
32321200Audiovisuelle EinrichtungenStudiotechnik, Regieanlagen, Monitore
48810000InformationssystemeNewsroom-Systeme, Archivierungslösungen

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten in Österreich und Deutschland als öffentliche Auftraggeber und unterliegen dem Vergaberecht — in Österreich dem BVergG, in Deutschland dem GWB und der VgV. Sie müssen Aufträge ab den geltenden Schwellenwerten EU-weit ausschreiben. Für den Einkauf von Rechten an Sportveranstaltungen, Filmen oder Musikwerken gilt das Vergaberecht grundsätzlich nicht, da es sich um urheberrechtliche Lizenzverträge handelt.

Unternehmen und Bieter

Unternehmen, die an Ausschreibungen von Rundfunkanstalten teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Techniklieferungen oder Produktionsaufträge
  • Branchenspezifische Zertifizierungen: EBU-Standards, DVB-Konformität bei Übertragungstechnik
  • Betriebssicherheit: Nachweis redundanter Systeme und Ausfallsicherheit (SLA-Anforderungen)
  • Datenschutz: Besondere Anforderungen an den Schutz journalistischer Daten und Redaktionsgeheimnis

Häufige Fragen zu NACE 60 und öffentlichen Ausschreibungen

Unterliegen private Rundfunksender dem Vergaberecht?
Nein. Private Rundfunksender sind keine öffentlichen Auftraggeber und unterliegen nicht dem Vergaberecht. Nur öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die aus öffentlichen Mitteln (Rundfunkbeiträgen) finanziert werden, sind vergaberechtlich gebunden.

Was unterscheidet NACE 60 von NACE 59?
NACE 59 umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Filmen und Ton, während NACE 60 das Ausstrahlen von Programmen (Broadcasting) klassifiziert. Produziert ein Unternehmen Inhalte und strahlt sie selbst aus, ist der Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend.

Können Gemeinden Sendezeit für Pflichtmitteilungen kaufen?
Ja — die Buchung von Sendezeit für behördliche Pflichtmitteilungen (z.B. Katastrophenschutzwarnungen) stellt eine Dienstleistungsbeschaffung dar. Ab den geltenden Schwellenwerten ist ein Vergabeverfahren einzuhalten.


Navigation: NACE 60 im Kontext


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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