NACE 59.2 – Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von Musik | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 59.2: Tonstudios und Audioproduktion in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und relevante Auftragsarten kompakt erklärt.
Definition: NACE 59.2 umfasst Tonstudiodienstleistungen, die Herstellung von Hörfunkbeiträgen und Podcasts, die Nachbearbeitung von Audiomaterial sowie das Verlegen von Musik einschließlich der Verwertung von Musikrechten. Im öffentlichen Sektor ist dieser Bereich vor allem bei Radioproduktionen, Audioguides und behördlicher Audiokommunikation relevant.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 59.2?
NACE 59.2 (Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von Musik) klassifiziert Unternehmen, die Audiomedien produzieren, nachbearbeiten und verwerten — von Tonstudiodienstleistern über Musikverlage bis zu Podcast- und Hörspielproduktionen.
Die Gruppe 59.2 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) und der Abteilung 59 umfasst eine Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 59.20 | Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von Musik | Studioaufnahmen, Postproduktion, Musiklizenzen, Podcast-Produktion |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 59.2 sind primär öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kulturbehörden, Museen (Audioguides), Bildungseinrichtungen und Informationsstellen mit Audiobedarf.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 59.2
Audioproduktionen werden von öffentlichen Stellen für Audioguides, Hörspiele, Podcasts, Warteschleifenproduktionen und behördliche Telefonansagen regelmäßig am Markt beschafft.
Typische Auftragsarten
- Audioguides für Museen und Gedenkstätten: Mehrsprachige Audioführungen für öffentliche Kultureinrichtungen
- Podcast-Produktionen: Behörden und öffentliche Einrichtungen produzieren zunehmend eigene Informationspodcasts
- Hörspiel- und Hörbuchproduktionen: Kulturbehörden und Bildungsministerien beauftragen Audioproduktionen für barrierefreie Zugänge
- Vertonung und Musiklizenzierung: Musik für Behördenveranstaltungen, Messen, Imagefilme und Webinhalte
- Warteschleifenproduktionen: Professionelle Aufnahmen für Behörden-Callcenter und Telefonsysteme
- Barrierefreie Audiodeskription: Audiobeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen bei Kulturveranstaltungen
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Audioproduktionen fallen als Dienstleistungsaufträge unter den EU-Schwellenwert von 221.000 EUR. Bei kleineren Produktionen (Warteschleifen, einfache Aufnahmen) wird häufig national vergeben. Größere Produktionen (Museumsaudioguides, umfangreiche Podcastserien) können EU-weit ausgeschrieben werden, wobei kreative Konzepte im Verhandlungsverfahren bewertet werden.
Relevante CPV-Codes für NACE 59.2
Audioproduktionsaufträge werden durch spezifische CPV-Codes aus dem Ton- und Rundfunkbereich identifiziert.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 92111300 | Herstellung von Ausbildungs- und Unterrichtsvideos | Audio-E-Learning-Inhalte |
| 92312000 | Leistungen von Künstlern | Sprecherleistungen, Musikerauftritte für Produktionen |
| 92600000 | Sportstadiondienstleistungen | Beschallung (in Kombination mit Tonstudio) |
| 64228000 | Fernseh- und Hörfunkübertragungsdienstleistungen | Hörfunkbeiträge, Signalübertragung |
| 92220000 | Fernsehdienstleistungen | Audiovisuelle Kombinationsproduktionen |
| 92200000 | Hörfunkdienstleistungen | Hörfunkbeiträge, Radioproduktionen |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 59.2 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, ORF) sind die volumenstärksten Auftraggeber für Audioproduktionen in Deutschland und Österreich — allerdings mit besonderen rundfunkrechtlichen Beschaffungsregeln. Bundesbehörden mit eigenem Kommunikationsbedarf (z.B. Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesagentur für Arbeit) vergeben regelmäßig Audio-Content. Museen, Gedenkstätten und Kultureinrichtungen beauftragen Audioguide-Produktionen. Universitäten und Bildungsministerien beschaffen Audiomaterial für E-Learning-Plattformen. Kommunen beauftragen lokale Tonstudios für Stadtjubiläen und Eventproduktionen.
Unternehmen und Bieter
Tonstudios und Audioproduktionshäuser sollten folgende Aspekte beachten:
- GEMA-Lizenzen und Musikrechte: Auftraggeber erwarten eine vollständige Klärung der Musikrechte durch den Auftragnehmer
- Mehrsprachigkeit: Insbesondere Audioguides erfordern professionelle Sprecherinnen in mehreren Sprachen
- Barrierefreiheit: Audiodeskriptionen und Untertitel für Videos müssen BITV 2.0 / WCAG entsprechen
- Dateiformate: Öffentliche Auftraggeber spezifizieren oft genaue Codec-, Samplingrate- und Bitrate-Anforderungen
Häufige Fragen zu NACE 59.2 und öffentlichen Ausschreibungen
Unterliegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Vergaberecht? ARD, ZDF und ORF sind öffentlich-rechtliche Anstalten, die grundsätzlich dem Vergaberecht unterliegen. Für redaktionelle und programmliche Entscheidungen gelten jedoch rundfunkrechtliche Sonderregeln. Technische und produktionstechnische Dienstleistungen sind in der Regel ausschreibungspflichtig.
Wie werden Musiklizenzen in Behördenproduktionen behandelt? Wird für eine Behördenproduktion Musik verwendet, muss der Auftragnehmer die GEMA-Lizenzen oder entsprechende Royalty-Free-Lizenzen beschaffen und nachweisen. Die Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren.
Sind Podcast-Produktionen ausschreibungspflichtig? Ja, sofern Schwellenwerte überschritten werden. Viele Behördenpodcasts werden unterhalb nationaler Schwellenwerte produziert und können nach vereinfachten Verfahren vergeben werden.
Kann ein Tonstudio auch die Textentwicklung übernehmen? Ja — gemischte Aufträge, die Konzeption, Textentwicklung und Produktion umfassen, werden als Dienstleistungsaufträge klassifiziert. Die Hauptleistung bestimmt die CPV-Zuordnung.
NACE 59.2 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 59
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 59 – Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen: Abteilung mit allen Film- und Tonklassen
- NACE 59.1 – Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen: Imagefilme und Öffentlichkeitsarbeit
- NACE 60.1 – Hörfunkveranstalter: Radioausstrahlung und Rundfunk
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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