NACE-Code

NACE 59.2 – Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von Musik | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 59.2: Tonstudios und Audioproduktion in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und relevante Auftragsarten kompakt erklärt.

Definition: NACE 59.2 umfasst Tonstudiodienstleistungen, die Herstellung von Hörfunkbeiträgen und Podcasts, die Nachbearbeitung von Audiomaterial sowie das Verlegen von Musik einschließlich der Verwertung von Musikrechten. Im öffentlichen Sektor ist dieser Bereich vor allem bei Radioproduktionen, Audioguides und behördlicher Audiokommunikation relevant.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 59.2?

NACE 59.2 (Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von Musik) klassifiziert Unternehmen, die Audiomedien produzieren, nachbearbeiten und verwerten — von Tonstudiodienstleistern über Musikverlage bis zu Podcast- und Hörspielproduktionen.

Die Gruppe 59.2 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) und der Abteilung 59 umfasst eine Klasse:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
59.20Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von MusikStudioaufnahmen, Postproduktion, Musiklizenzen, Podcast-Produktion

Öffentliche Auftraggeber nach NACE 59.2 sind primär öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Kulturbehörden, Museen (Audioguides), Bildungseinrichtungen und Informationsstellen mit Audiobedarf.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 59.2

Audioproduktionen werden von öffentlichen Stellen für Audioguides, Hörspiele, Podcasts, Warteschleifenproduktionen und behördliche Telefonansagen regelmäßig am Markt beschafft.

Typische Auftragsarten

  • Audioguides für Museen und Gedenkstätten: Mehrsprachige Audioführungen für öffentliche Kultureinrichtungen
  • Podcast-Produktionen: Behörden und öffentliche Einrichtungen produzieren zunehmend eigene Informationspodcasts
  • Hörspiel- und Hörbuchproduktionen: Kulturbehörden und Bildungsministerien beauftragen Audioproduktionen für barrierefreie Zugänge
  • Vertonung und Musiklizenzierung: Musik für Behördenveranstaltungen, Messen, Imagefilme und Webinhalte
  • Warteschleifenproduktionen: Professionelle Aufnahmen für Behörden-Callcenter und Telefonsysteme
  • Barrierefreie Audiodeskription: Audiobeschreibungen für blinde und sehbehinderte Menschen bei Kulturveranstaltungen

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Audioproduktionen fallen als Dienstleistungsaufträge unter den EU-Schwellenwert von 221.000 EUR. Bei kleineren Produktionen (Warteschleifen, einfache Aufnahmen) wird häufig national vergeben. Größere Produktionen (Museumsaudioguides, umfangreiche Podcastserien) können EU-weit ausgeschrieben werden, wobei kreative Konzepte im Verhandlungsverfahren bewertet werden.


Relevante CPV-Codes für NACE 59.2

Audioproduktionsaufträge werden durch spezifische CPV-Codes aus dem Ton- und Rundfunkbereich identifiziert.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
92111300Herstellung von Ausbildungs- und UnterrichtsvideosAudio-E-Learning-Inhalte
92312000Leistungen von KünstlernSprecherleistungen, Musikerauftritte für Produktionen
92600000SportstadiondienstleistungenBeschallung (in Kombination mit Tonstudio)
64228000Fernseh- und HörfunkübertragungsdienstleistungenHörfunkbeiträge, Signalübertragung
92220000FernsehdienstleistungenAudiovisuelle Kombinationsproduktionen
92200000HörfunkdienstleistungenHörfunkbeiträge, Radioproduktionen

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 59.2 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, ORF) sind die volumenstärksten Auftraggeber für Audioproduktionen in Deutschland und Österreich — allerdings mit besonderen rundfunkrechtlichen Beschaffungsregeln. Bundesbehörden mit eigenem Kommunikationsbedarf (z.B. Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesagentur für Arbeit) vergeben regelmäßig Audio-Content. Museen, Gedenkstätten und Kultureinrichtungen beauftragen Audioguide-Produktionen. Universitäten und Bildungsministerien beschaffen Audiomaterial für E-Learning-Plattformen. Kommunen beauftragen lokale Tonstudios für Stadtjubiläen und Eventproduktionen.

Unternehmen und Bieter

Tonstudios und Audioproduktionshäuser sollten folgende Aspekte beachten:

  • GEMA-Lizenzen und Musikrechte: Auftraggeber erwarten eine vollständige Klärung der Musikrechte durch den Auftragnehmer
  • Mehrsprachigkeit: Insbesondere Audioguides erfordern professionelle Sprecherinnen in mehreren Sprachen
  • Barrierefreiheit: Audiodeskriptionen und Untertitel für Videos müssen BITV 2.0 / WCAG entsprechen
  • Dateiformate: Öffentliche Auftraggeber spezifizieren oft genaue Codec-, Samplingrate- und Bitrate-Anforderungen

Häufige Fragen zu NACE 59.2 und öffentlichen Ausschreibungen

Unterliegen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dem Vergaberecht? ARD, ZDF und ORF sind öffentlich-rechtliche Anstalten, die grundsätzlich dem Vergaberecht unterliegen. Für redaktionelle und programmliche Entscheidungen gelten jedoch rundfunkrechtliche Sonderregeln. Technische und produktionstechnische Dienstleistungen sind in der Regel ausschreibungspflichtig.

Wie werden Musiklizenzen in Behördenproduktionen behandelt? Wird für eine Behördenproduktion Musik verwendet, muss der Auftragnehmer die GEMA-Lizenzen oder entsprechende Royalty-Free-Lizenzen beschaffen und nachweisen. Die Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren.

Sind Podcast-Produktionen ausschreibungspflichtig? Ja, sofern Schwellenwerte überschritten werden. Viele Behördenpodcasts werden unterhalb nationaler Schwellenwerte produziert und können nach vereinfachten Verfahren vergeben werden.

Kann ein Tonstudio auch die Textentwicklung übernehmen? Ja — gemischte Aufträge, die Konzeption, Textentwicklung und Produktion umfassen, werden als Dienstleistungsaufträge klassifiziert. Die Hauptleistung bestimmt die CPV-Zuordnung.


NACE 59.2 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 59


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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