NACE 59.1 – Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 59.1: Filmproduktion in öffentlichen Ausschreibungen. Imagefilme, Öffentlichkeitsarbeit, CPV-Codes und Auftraggeber für Behörden im Überblick.
Definition: NACE 59.1 umfasst die Herstellung von Kinofilmen, Fernsehfilmen, Dokumentationen, Werbespots und sonstigen audiovisuellen Werken sowie deren Verleih und Vertrieb. Im öffentlichen Auftragswesen betrifft dies vor allem Imagefilme, Erklärvideos, Dokumentarfilme für Behörden und audiovisuelle Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 59.1?
NACE 59.1 (Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen) klassifiziert Unternehmen der Filmproduktionsbranche — von großen Produktionshäusern über spezialisierte Dokumentarfilmproduktionen bis zu Agenturen für Unternehmens- und Behördenkommunikation.
Die Gruppe 59.1 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) und der Abteilung 59 gliedert sich in drei Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 59.11 | Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen | Produktion von Image-, Werbe- und Dokumentarfilmen |
| 59.12 | Nachbearbeitung von Filmen | Schnitt, Ton, Grafik, Colorgrading, VFX |
| 59.13 | Filmverleih und -vertrieb | Rechtemanagement, Lizenzierung audiovisueller Inhalte |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 59.1 sind primär Presse- und Informationsämter, Kulturbehörden, Tourismusorganisationen, Universitäten, Krankenhäuser sowie Ministerien mit Öffentlichkeitskommunikation.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 59.1
Filmproduktionen werden von öffentlichen Stellen regelmäßig ausgeschrieben — von kurzen Erklärvideos für Behörden-Websites bis zu aufwendigen Dokumentarproduktionen für öffentlich-rechtliche Medienpartner.
Typische Auftragsarten
- Imagefilme und Imagevideos: Unternehmens- und Behördenpräsentationen für Internet, Messen und Veranstaltungen
- Erklärvideos und Animationsfilme: Behörden nutzen animierte Erklärvideos für Bürgerinformationen (z.B. Steuererklärung, Wahlablauf)
- Dokumentarproduktionen: Kulturelle oder historische Dokumentarfilme im Auftrag von Gedenkstätten, Museen und Kulturbehörden
- Schulungsvideos: E-Learning-Videos für Behörden-Fortbildungen und Mitarbeiterkommunikation
- Eventdokumentation: Filmische Dokumentation offizieller Veranstaltungen, Staatsakte, Messen
- Social-Media-Content: Videoinhalte für behördliche Kanäle (Instagram Reels, YouTube-Clips)
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Filmproduktionen fallen als Dienstleistungsaufträge unter den EU-Schwellenwert von 221.000 EUR (obere Behörden) bzw. 143.000 EUR (zentrale Regierungsstellen). Bei kreativem Inhalt wird häufig ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb oder ein Wettbewerblicher Dialog gewählt. Unterhalb der Schwellenwerte sind drei Angebote nach nationalem Recht häufig ausreichend.
Relevante CPV-Codes für NACE 59.1
Filmproduktionsaufträge werden in Ausschreibungen durch CPV-Codes aus dem audiovisuellen und Kommunikationsbereich gekennzeichnet.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 92111200 | Herstellung von Werbe-, Propaganda- und Informationsfilmen | Imagefilme, Erklärvideos, Behördenkommunikation |
| 92111100 | Herstellung von Unterrichts- und Schulungsfilmen | E-Learning-Videos, Schulungsproduktionen |
| 92111000 | Herstellung von Kinofilmen | Dokumentarfilme, Kunstproduktionen |
| 92112000 | Verleih von kinematografischem Material | Rechtelizenzen, Archivmaterial |
| 92114000 | Filmschnitt | Postproduktion, Nachbearbeitung |
| 79341000 | Werbeagenturdienstleistungen | Kombination mit Kreativleistungen |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 59.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Das Bundespresseamt in Deutschland und das Bundeskanzleramt in Österreich gehören zu den größten öffentlichen Auftraggebern für audiovisuelle Kommunikationsleistungen. Bundesministerien vergeben regelmäßig Imagefilme und Erklärvideos. Tourismusbehörden (z.B. Österreich Werbung, Deutsche Zentrale für Tourismus) beauftragen aufwendige Filmproduktionen für Destination-Marketing. Universitäten und Kulturbehörden finanzieren Dokumentarproduktionen im Rahmen von Forschungs- und Kulturförderung. Auch kommunale Wirtschaftsförderungen und Stadtmarketinggesellschaften treten als Auftraggeber auf.
Unternehmen und Bieter
Filmproduktionsunternehmen sollten im öffentlichen Bereich folgende Punkte berücksichtigen:
- Urheberrecht und Nutzungsrechte: Auftraggeber bestehen in der Regel auf vollständiger Rechteübertragung (Buy-out) oder umfassenden Nutzungsrechten
- Barrierefreiheit: Videos für öffentliche Stellen müssen häufig untertitelt und/oder gebärdensprachlich aufbereitet sein (WCAG, BITV)
- Mehrsprachigkeit: Behörden fordern oft Versionen in mehreren Sprachen oder Gebärdensprache
- Referenznachweise: Öffentliche Auftraggeber fordern Referenzprojekte vergleichbarer Art und Größe
Häufige Fragen zu NACE 59.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Ab welchem Auftragswert muss eine Filmproduktion ausgeschrieben werden? In Deutschland und Österreich gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte nationales Recht. Bereits ab ca. 1.000 EUR (DE) bzw. 10.000 EUR (AT) sind bestimmte Dokumentationspflichten zu beachten; ab ca. 25.000 EUR sind in der Regel Vergleichsangebote einzuholen.
Kann eine Behörde eine bestimmte Produktionsfirma direkt beauftragen? Eine Direktvergabe ohne Wettbewerb ist nur bei sehr niedrigen Auftragswerten oder in Ausnahmefällen (z.B. einmalige Spezialisierung, urheberrechtliche Kontinuität) möglich. Für höhere Volumina ist stets ein Wettbewerb durchzuführen.
Werden Nutzungsrechte und Lizenzen separat ausgeschrieben? In der Regel umfasst die Ausschreibung sowohl die Produktionsleistung als auch die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte. Liegen Archivrechte bei Dritten (Musik, Fotos), müssen Bieter die Beschaffung dieser Rechte einkalkulieren.
Sind kreative Konzepte schon im Angebot einzureichen? Ja, häufig wird eine Konzeptskizze als Teil des Angebots verlangt. In mehrstufigen Verfahren kann ein Kreativwettbewerb dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschaltet werden.
NACE 59.1 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 59
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 59 – Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen: Abteilung mit allen Film- und Tonklassen
- NACE 59.2 – Tonstudios und Hörfunkbeiträge: Audioproduktionen für den öffentlichen Sektor
- NACE 73.1 – Werbung: Werbeagenturen und Kommunikationskampagnen
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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