NACE 58.1 – Verlegen von Büchern und Zeitschriften | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 58.1: Verlegen von Büchern und Zeitschriften in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und relevante Auftragsarten im Überblick.
Definition: NACE 58.1 umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitschriften, Fachzeitschriften und anderen Periodika sowie von Verzeichnissen und ähnlichen Werken in gedruckter oder elektronischer Form. Im öffentlichen Auftragswesen tritt dieser Bereich vor allem bei Bibliotheksbeschaffungen, Behördenpublikationen und Informationsmaterialien in Erscheinung.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 58.1?
NACE 58.1 (Verlegen von Büchern und Zeitschriften) klassifiziert Unternehmen, die Druckerzeugnisse und digitale Medien verlegen und vertreiben — von wissenschaftlichen Fachzeitschriften über Stadtmagazine bis zu Gesetzestexten und Amtsblättern.
Die Gruppe 58.1 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) und der Abteilung 58 (Verlagswesen) gliedert sich in drei Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 58.11 | Verlegen von Büchern | Fachbücher, Schullehrwerke, Amtliche Publikationen, E-Books |
| 58.13 | Verlegen von Zeitungen | Tageszeitungen, regionale Anzeigenblätter, Amtsblätter |
| 58.14 | Verlegen von Zeitschriften | Fachzeitschriften, Kulturmagazine, wissenschaftliche Journale |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 58.1 sind primär Bibliotheken, Bildungsministerien, Kulturbehörden, Parlamentsverwaltungen sowie öffentliche Verlage und Informationsdienstleister.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 58.1
Das Verlags- und Zeitschriftenwesen ist im öffentlichen Sektor vor allem durch Bibliotheksbeschaffungen, den Bezug von Fachzeitschriften für Behörden und die Herstellung amtlicher Druckerzeugnisse relevant.
Typische Auftragsarten
- Bibliotheksbeschaffungen: Rahmenverträge für den laufenden Erwerb von Büchern und Medien für öffentliche und Universitätsbibliotheken
- Fachzeitschriften-Abonnements: Behördliche Beschaffung wissenschaftlicher Datenbanken und Zeitschriftenlizenzen (Print und digital)
- Amtliche Publikationen: Herstellung und Vertrieb von Gesetzblättern, Amtsblättern, Rechenschaftsberichten
- Schulbücher und Lehrmittel: Öffentliche Beschaffung von Lehrwerken für Schulen (oft zentral durch Bildungsministerien)
- Informationsbroschüren: Druckproduktion von Behördeninformationsmaterialien für Bürger
- Open-Access-Publikationen: Förder- und Vergabeprojekte für wissenschaftliche Open-Access-Verlagsleistungen
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Bei Lieferaufträgen für Bücher und Periodika gilt der EU-Schwellenwert für Lieferungen (221.000 EUR für zentrale Beschaffungsstellen, Stand 2024/2025). Bibliotheken vergeben häufig im vereinfachten Verfahren oder per Direktkauf, größere Rahmenverträge hingegen EU-weit im offenen Verfahren.
Relevante CPV-Codes für NACE 58.1
Die Verbindung zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche schaffen die CPV-Codes, die in jeder TED-Bekanntmachung verpflichtend angegeben werden.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 22100000 | Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter | Fachbücher, Schulbücher, Amtspublikationen |
| 22200000 | Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika | Zeitschriftenabonnements, Amtsblätter |
| 22110000 | Gedruckte Bücher | Bibliotheksbeschaffung, Lehrwerke |
| 22120000 | Publikationen | Behördeninformationen, Jahresberichte |
| 22212000 | Zeitschriften | Fachzeitschriften für Behörden |
| 79824000 | Druckerei- und Verteildienste | Herstellung amtlicher Druckerzeugnisse |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 58.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Bibliotheken auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sind die volumenstärksten Auftraggeber im Buchwesen. In Österreich erfolgt die Schulbuchbeschaffung zentral über das Bundesministerium für Bildung im Rahmen der Schulbuchaktion. In Deutschland sind Landesbibliotheken und kommunale Stadtbibliotheken maßgebliche Beschaffer. Universitätsbibliotheken schließen häufig Konsortialverträge für wissenschaftliche Zeitschriften ab. Parlamentsverwaltungen und Bundesanzeiger-Verlage sind weitere bedeutende Auftraggeber für amtliche Publikationen.
Unternehmen und Bieter
Verlage und Medienhäuser, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, sollten typischerweise folgende Aspekte berücksichtigen:
- Sortimentsbreite: Bibliotheken bevorzugen Vollsortimenter, die gesamte Warenkörbe liefern können
- Elektronische Kataloge: Anforderungen an EDI-Schnittstellen und Bibliotheksverwaltungssysteme (z.B. ALMA, FOLIO)
- Lizenzmodelle: Bei E-Medien sind Nutzungsrechte, Zugangsbedingungen und Perpetual-Access-Regelungen entscheidend
- Rabattstaffeln: Öffentliche Auftraggeber verhandeln oft Mengenrabatte auf Listenpreise
Häufige Fragen zu NACE 58.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 58.1? Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Zeitungshäuser sowie Vertriebe und Zwischenbuchhändler, die überwiegend mit verlegerischen Tätigkeiten befasst sind. Die reine Druckproduktion ohne verlegerische Leistung fällt in NACE 18.1.
Wie finde ich Bibliotheksausschreibungen in meiner Region? EU-weite Ausschreibungen sind auf TED per CPV-Suche (z.B. 22100000, 22200000) abrufbar. Nationale Plattformen wie die österreichische Vergabeplattform (ANKÖ) oder die deutsche e-Vergabe-Plattform listen auch nationale Verfahren.
Sind Open-Access-Publikationsdienstleistungen ausschreibungspflichtig? Ja, wenn Universitäten oder Forschungseinrichtungen Verlagsleistungen für Open-Access-Transformationsverträge beschaffen, unterliegen diese dem Vergaberecht, sofern die Schwellenwerte überschritten werden.
Wie werden Schulbücher in Österreich beschafft? Die österreichische Schulbuchaktion erfolgt über ein zentrales Bestellsystem des Bildungsministeriums. Verlage bewerben ihre Werke zur Aufnahme in den Schulbuchleitfaden; die eigentliche Beschaffung ist systemisch geregelt und kein klassisches Vergabeverfahren.
NACE 58.1 im Kontext: Abschnitt J und Abteilung 58
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 58 – Verlagswesen: Abteilung mit allen Verlagsklassen
- NACE 58.2 – Verlegen von Software: Standardsoftware für öffentliche Verwaltung
- NACE 59.1 – Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen: Öffentlichkeitsarbeit und Imagefilme
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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