NACE 58 – Verlagswesen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 58 Verlagswesen: Bücher, Zeitschriften und Softwareverlage in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren.
Definition: NACE 58 umfasst das Verlagswesen als wirtschaftliche Tätigkeit, einschließlich der Herausgabe von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Software. Verlage erwerben Rechte an Inhalten und verbreiten diese in gedruckter oder digitaler Form – unabhängig davon, ob eine eigene Druckerei betrieben wird.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 58?
NACE 58 (Verlagswesen) klassifiziert Unternehmen, die Inhalte beschaffen, redaktionell bearbeiten und in gedruckter oder digitaler Form verbreiten — ein Bereich mit wachsender Bedeutung im öffentlichen Beschaffungswesen durch Digitalisierung und E-Government.
Die Abteilung 58 innerhalb des Abschnitts J (Information und Kommunikation) gliedert sich in zwei Gruppen:
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 58.1 | Verlegen von Büchern, Zeitschriften und sonstigen Druckerzeugnissen | Fachbücher, Amtsblätter, Periodika, Karten |
| 58.2 | Verlegen von Software | Standardsoftware, Betriebssysteme, Computerspiele, Anwendungssoftware |
Öffentliche Auftraggeber beschaffen aus diesem Bereich insbesondere Fachpublikationen, amtliche Veröffentlichungen, digitale Bildungsinhalte sowie Softwarelizenzen für Standardanwendungen.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 58
Das Verlagswesen ist im öffentlichen Beschaffungswesen vor allem durch Rahmenverträge für Fachliteratur, digitale Bibliothekslizenzen und Standardsoftware vertreten — Bereiche mit regelmäßig hohem Beschaffungsvolumen.
Typische Auftragsarten
- Fachliteratur und Bibliothekslizenzen: Hochschulen und Forschungseinrichtungen schließen Rahmenverträge für Zugang zu wissenschaftlichen Datenbanken und E-Books
- Amtliche Publikationen: Druck und Verlag von Amtsblättern, Gesetzestexten, Statistikveröffentlichungen
- Schul- und Lehrmaterialien: Verlage beliefern öffentliche Bildungseinrichtungen mit Lehr- und Lernmitteln
- Softwarelizenzen: Standardsoftware für Bürokommunikation, Sicherheit und Fachanwendungen wird laufend beschafft
- Digitale Plattformlizenzen: Zugang zu Fachportalen, Rechtsdatenbanken und Bildungsplattformen
Relevante CPV-Codes für NACE 58
Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 22100000 | Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter | Fachliteratur, Lehrmittel, Amtspublikationen |
| 22200000 | Zeitungen, Fachzeitschriften, Periodika | Abonnements für öffentliche Stellen |
| 48000000 | Softwarepakete und Informationssysteme | Standardsoftware, ERP, Office-Lizenzen |
| 72268000 | Softwarelieferleistungen | Softwarelizenzen, Updates, Wartungsverträge |
| 22314000 | Landkarten und hydrographische Karten | Kartografische Erzeugnisse für Behörden |
| 22113000 | Bibliotheksbücher | Bestandsaufbau für öffentliche Bibliotheken |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber
Bibliotheken, Hochschulen, Schulbehörden, Ministerien und nachgeordnete Behörden sind die dominierenden Auftraggeber im Verlagsbereich. In Österreich koordiniert die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) Rahmenverträge für Standardsoftware und Fachliteratur. In Deutschland bündeln zentrale Beschaffungsstellen wie das KdB (Kaufhaus des Bundes) entsprechende Abrufe. Besondere Bedeutung haben Konsortialverträge für wissenschaftliche Datenbanken, die von Hochschulbibliotheksverbünden (z.B. Österreichische Bibliothekenverbund, HeBIS, KOBV) ausgehandelt werden.
Unternehmen und Bieter
Verlage und Softwareanbieter, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:
- Gewerberechtliche Befugnis: Nachweis der Verlagsrechte oder Lizenznehmerschaft für die angebotene Software
- Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Lieferungen an öffentliche Einrichtungen
- Urheberrechtsklärung: Nachweise, dass die gelieferten Inhalte frei von Rechtsmängeln sind
- Datenschutz und Compliance: Insbesondere bei Cloud-basierten Softwarelösungen ist DSGVO-Konformität nachzuweisen
Häufige Fragen zu NACE 58 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 58?
Buchverlage, Zeitschriftenverlage, Softwarehersteller, die Standardsoftware vertreiben, sowie Anbieter von digitalen Bibliothekslizenzen. Die Klassifikation erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.
Wie unterscheidet sich NACE 58.1 von NACE 58.2?
NACE 58.1 umfasst das Verlegen von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Karten), während NACE 58.2 ausschließlich das Verlegen von Software — einschließlich digitaler Spiele und Betriebssysteme — erfasst.
Müssen Softwarelizenzen europaweit ausgeschrieben werden?
Ab dem EU-Schwellenwert für Lieferaufträge (221.000 EUR für obere Bundesbehörden; 431.000 EUR für andere öffentliche Auftraggeber, Stand 2024/2025) ist eine EU-weite Bekanntmachung auf TED erforderlich. Darunter gelten nationale Regeln.
Sind Direktvergaben bei Verlagsprodukten zulässig?
Unterhalb nationaler Direktvergabegrenzen ja. Bei urheberrechtlich geschützten Inhalten, die nur von einem Anbieter bezogen werden können, kommt das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung (Verfahren aus Dringlichkeit oder Alleinstellung) in Betracht — dies ist jedoch eng auszulegen.
Navigation: NACE 58 im Kontext
- NACE J – Information und Kommunikation: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 59 – Film, Tonstudios und Rundfunk: Verwandte Medienbranche
- NACE 62 – Informationstechnologie: IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung
- NACE 63 – Informationsdienstleistungen: Datenverarbeitung und Hosting
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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