NACE 52.2 – Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 52.2: Verkehrsdienstleistungen wie Flughafenbodenverkehr, Hafendienste und Lotsendienste in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Auftraggeber.
Definition: NACE 52.2 umfasst unterstützende Dienstleistungen für den Verkehr, darunter Flughafenbodenverkehrsdienste, Hafendienstleistungen, Lotsendienste sowie den Betrieb von Schleusen und Verkehrsleitsystemen. Diese Gruppe ist eng mit öffentlich betriebener Verkehrsinfrastruktur verknüpft.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 52.2?
NACE 52.2 (Erbringung von Dienstleistungen für den Verkehr) klassifiziert Unternehmen, die unterstützende Tätigkeiten für Verkehrsträger erbringen — ohne selbst Transportleistungen durchzuführen.
Die Gruppe 52.2 innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) und der Abteilung 52 gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 52.21 | Erbringung von Dienstleistungen für den Landverkehr | Betrieb von Parkhäusern, Mauterhebung, Pannenhilfe, Fährbetrieb |
| 52.22 | Erbringung von Dienstleistungen für die Schifffahrt | Hafenbetrieb, Lotsendienste, Schleusen, Schlepper |
| 52.23 | Erbringung von Dienstleistungen für die Luftfahrt | Bodenabfertigung, Flughafensicherheit, Enteisungsdienste |
| 52.24 | Frachtumschlag | Containerumschlag, Lagerung, Verladung |
| 52.29 | Sonstige Dienstleistungen für den Verkehr | Verkehrsleitzentralen, Speditionslogistik |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 52.2 sind Flughafengesellschaften, Hafenbehörden, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen, kommunale Verkehrsbetriebe sowie Mautbetreiber.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 52.2
Verkehrsdienstleistungen für öffentliche Infrastruktur werden regelmäßig im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen, Betreiberverträgen und Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben.
Typische Auftragsarten
- Flughafenbodenverkehrsdienste: Bodenabfertigung (Handling), Gepäcktransport, Enteisungsdienste, Vorfeldbetrieb an öffentlichen Flughäfen
- Hafendienstleistungen: Betrieb kommunaler Fährhäfen, Schlepperleistungen in öffentlichen Häfen, Hafensicherheitsdienste
- Lotsendienste: Revierlotserei auf Bundeswasserstraßen, Schleusenbetrieb und -wartung
- Mauterhebung und Verkehrsmanagement: Betrieb von Mautstellen, Verkehrsleitzentralen, Tunnelüberwachung
- Parkhausbetrieb: Bewirtschaftung öffentlicher Parkhäuser durch Konzessionsvergabe
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Dienstleistungsaufträge über dem EU-Schwellenwert von 221.000 EUR (2024/2025, Sektorenauftraggeber: 443.000 EUR) sind EU-weit auf TED bekanntzumachen. Konzessionsverträge unterliegen ab einem Schwellenwert von 5.538.000 EUR der Konzessionsvergaberichtlinie (2014/23/EU).
Relevante CPV-Codes für NACE 52.2
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 63700000 | Dienstleistungen für den Land-, Luft- und Seeverkehr | Übergreifende Verkehrsdienstleistungen |
| 63721000 | Hafendienstleistungen | Hafenbetrieb, Umschlag, Schlepper |
| 63730000 | Dienstleistungen für die Luftfahrt | Bodenabfertigung, Flughafenbetrieb |
| 63731000 | Bodenabfertigungsdienste | Gepäck, Vorfeld, Catering-Andienung |
| 63712200 | Mauterhebungsdienste | Betrieb von Mautstellen |
| 63510000 | Reisevermittlung und Reiseführer | Ergänzende Verkehrsservices |
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 52.2 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Typische Auftraggeber sind öffentliche Flughafengesellschaften (z.B. Flughafen Wien AG, Fraport AG), die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) in Deutschland, die via donau in Österreich sowie kommunale Hafenbetriebe. Diese agieren häufig als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100 ff. GWB bzw. §§ 167 ff. BVergG 2018 und unterliegen den besonderen Regeln des Sektorenvergaberechts.
Unternehmen und Bieter
Für Dienstleister im Bereich NACE 52.2 sind folgende Eignungsanforderungen typisch:
- Fachkundige Mitarbeiter: Nachweise über ausgebildetes Fachpersonal (z.B. Lotsenpatente, Flughafensicherheitsausweise)
- Technische Ausstattung: Fahrzeugflotte, Betriebseinrichtungen, Kommunikationsinfrastruktur
- Referenznachweise: Vergleichbare Betreiberverträge oder Dienstleistungsaufträge
- Zertifizierungen: ISO 9001, branchenspezifische Sicherheitszertifikate (z.B. ISPS-Code im Hafenbereich)
NACE 52.2 im Kontext: Abschnitt H und Abteilung 52
- NACE H – Verkehr und Lagerei: Übergeordneter Abschnitt mit allen Verkehrstätigkeiten
- NACE 52.1 – Lagerei: Warehousing, Kühlhäuser, Tanklager
- NACE 53.1 – Postdienste von Universaldienstleistern: Briefzustellung, Pakete
- NACE 49.4 – Güterbeförderung im Straßenverkehr: Transport- und Logistikleistungen
Häufige Fragen zu NACE 52.2 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 52.2?
Unternehmen, deren Schwerpunkt auf unterstützenden Dienstleistungen für Verkehrsträger liegt — also Flughafendienstleister, Hafenbetreiber, Lotsengesellschaften und Verkehrsmanagementunternehmen. Reine Transportunternehmen (NACE 49–51) sind nicht erfasst.
Sind Flughafenbodenabfertigungsdienste an öffentlichen Flughäfen immer ausschreibungspflichtig?
Ja, wenn öffentliche Flughafengesellschaften als öffentliche oder Sektorenauftraggeber handeln. Die EU-Richtlinie 96/67/EG (Bodenabfertigungsrichtlinie) schreibt zudem einen diskriminierungsfreien Marktzugang vor.
Wie werden Hafendienstleistungen vergeben?
Häufig im Rahmen von Konzessionen (Dienstleistungskonzessionen) mit langer Laufzeit oder als Dienstleistungsaufträge. Die EU-Hafendienstleistungsverordnung (EU) 2017/352 regelt den Zugang zu Hafendienstleistungen.
Was ist bei Lotsendiensten auf Bundeswasserstraßen zu beachten?
In Deutschland sind Lotsendienste auf bestimmten Revieren hoheitlich organisiert (Lotsenpflicht gemäß Seelotsengesetz). Ergänzende Dienstleistungen werden jedoch marktlich erbracht und können ausgeschrieben werden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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