NACE-Code

NACE 50.3 – Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 50.3: Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt in öffentlichen Ausschreibungen. Welche CPV-Codes, Auftraggeber und Aufträge sind relevant?

Definition: NACE 50.3 umfasst die wirtschaftliche Tätigkeit der gewerblichen Beförderung von Personen auf Binnengewässern — also auf Flüssen, Kanälen, Seen und Binnenports. Dazu zählen Fährdienste, Personenschiffe im Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie Hafenrundfahrten, soweit diese nicht der Seeschifffahrt zuzuordnen sind.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 50.3?

NACE 50.3 (Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt) klassifiziert Unternehmen, die Fahrgäste auf Binnenwasserstraßen befördern — ein Segment mit wachsender Bedeutung für öffentlich bestellte Fährdienste und ÖPNV-Ergänzungsleistungen.

Die Gruppe 50.3 innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) und der Abteilung 50 (Schifffahrt) umfasst folgende typische Tätigkeiten:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
50.30Personenbeförderung in der BinnenschifffahrtFährverbindungen, Linienverkehr auf Flüssen und Seen, Ausflugsschifffahrt

Öffentliche Auftraggeber sind primär kommunale Verkehrsbetriebe, Landkreise mit Fährübergängen, Bundeswasserstraßenverwaltungen sowie Städte mit ÖPNV-Ergänzung durch Schiffslinien (z.B. Hamburg HADAG, Bodensee-Schiffsbetriebe).


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 50.3

Fährdienste und Personenschifffahrt auf Binnengewässern werden häufig als öffentliche Dienstleistungsaufträge vergeben — insbesondere dort, wo kommunale oder regionale Daseinsvorsorge betroffen ist.

Typische Auftragsarten

  • Fährbetrieb: Konzessionierung und Betrieb kommunaler Fährverbindungen über Flüsse und Seen (z.B. kommunale Querverbindungen über Rhein, Elbe, Donau)
  • Linienverkehr auf Binnenwasserstraßen: ÖPNV-Ergänzungsleistungen auf Hafenstädten und Seengebieten, integrierte Fahrscheine und Taktverkehr
  • Ausflugs- und Saisonschifffahrt: Öffentlich bestellte touristische Schiffsverbindungen auf Bundes- und Landesebene
  • Schüler- und Sozialbeförderung: Inseltransport und abgelegene Siedlungsverbindungen per Schiff
  • Begleitende Infrastrukturleistungen: Anlegestellen, Fahrgastunterstände, Kassensysteme als Nebenleistungen

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Dienstleistungsaufträge im Bereich Binnenschifffahrt unterliegen dem EU-Schwellenwert für Dienstleistungen (221.000 EUR für Kommunen, Stand 2024/2025). Bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession gelten die Konzessionsvergaberegeln (Richtlinie 2014/23/EU, § 97 ff. GWB). Häufig kommen offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung zum Einsatz.


Relevante CPV-Codes für NACE 50.3

Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
60610000FährdiensteFährverbindungen auf Flüssen, Seen und Kanälen
60650000WasserverkehrsdienstleistungenAllgemeine Personenbeförderung auf Binnengewässern
60600000SchifffahrtsdienstleistungenÜbergeordneter CPV für alle Wassertransportleistungen
34510000Schiffe und BooteBeschaffung von Fahrgastschiffen und Fähren
50241000Reparatur und Wartung von SchiffenInstandhaltung der eingesetzten Flotte

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 50.3 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Kommunen und Landkreise mit Fährinfrastruktur sind die häufigsten Auftraggeber im Segment NACE 50.3. In Deutschland schreiben Städte wie Hamburg (HADAG Seetouristik und Fährdienst AG), Konstanz (Stadtwerke Konstanz) oder Frankfurt (Primus Linie) Binnenfährdienste aus oder betreiben diese in Eigenregie. In Österreich sind Bundesländer mit Seenlandschaft (Vorarlberg, Kärnten, Salzkammergut) sowie Wien (DDSG Blue Danube) als öffentliche Auftraggeber relevant. Bundeswasserstraßenbehörden können außerdem für infrastrukturbegleitende Fährverbindungen ausschreiben.

Unternehmen und Bieter

Schifffahrtsunternehmen, die im Bereich NACE 50.3 tätig sind, müssen typischerweise folgende Eignungsnachweise erbringen:

  • Befugnis: Konzession nach Binnenschifffahrtsrecht, Schiffsführerscheine und Zulassungen der Wasserschutzpolizei
  • Technische Leistungsfähigkeit: Flottennachweise, Wartungskonzepte, Barrierefreiheitsstandards (z.B. EU-Fahrgastrechte)
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz, Versicherungsschutz (Haftpflicht Binnenschifffahrt)
  • Sicherheitsnachweise: Sicherheitsmanagementsysteme, nautische Qualifikationen des Personals

NACE 50.3 im Kontext: Abschnitt H und Abteilung 50

NACE 50.3 ist Teil von Abteilung 50 (Schifffahrt) innerhalb des Verkehrs-Abschnitts H — einem Bereich mit starker Daseinsvorsorge-Relevanz im öffentlichen Beschaffungswesen.


Häufige Fragen zu NACE 50.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Unternehmen fallen unter NACE 50.3?
Alle Schifffahrtsunternehmen, die überwiegend Fahrgäste auf Binnengewässern (Flüsse, Seen, Kanäle) befördern. Die NACE-Einstufung erfolgt nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit — nicht nach der Rechtsform oder Unternehmensgröße.

Benötige ich eine besondere Konzession für öffentliche Fährdienste?
Ja. Der Betrieb gewerblicher Personenfähren erfordert in der Regel eine Konzession nach nationalem Binnenschifffahrtsrecht. In Deutschland ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuständig, in Österreich die Landeshauptmannschaft. Diese Konzession ist regelmäßig als Eignungsnachweis in Vergabeverfahren vorzulegen.

Wie werden öffentlich bestellte Fährdienste vergütet?
Gängig sind Bruttokostenmodelle (Auftraggeber trägt das Einnahmerisiko und zahlt eine Betriebskostenpauschale) sowie Nettokostenmodelle (Betreiber behält Fahrgeldeinnahmen). Bei Dienstleistungskonzessionen trägt der Konzessionär das Betriebsrisiko vollständig.

Gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auch für Binnenfähren?
In Deutschland sind Personenfähren auf Binnengewässern dem PBefG unterstellt. Die Genehmigungspflicht nach § 2 PBefG gilt auch für Linienfähren — relevant bei der Ausgestaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach VO (EG) Nr. 1370/2007.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

Jetzt starten

Demo buchen.

Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.