NACE-Code

NACE 50.1 – Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 50.1: Fähren und maritime Personenbeförderung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren im Überblick.

Definition: NACE 50.1 umfasst die gewerbliche Beförderung von Personen auf See- und Küstenwasserstraßen, einschließlich Fährbetrieb, Ausflugsschifffahrt und sonstige maritime Personentransporte. Die Gruppe ist vergaberechtlich relevant für öffentlich beauftragte Fährdienste und Wasserwegverbindungen als Teil des öffentlichen Nahverkehrs.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 50.1?

NACE 50.1 (Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt) klassifiziert Unternehmen, die Passagiere auf maritimen Routen transportieren — von Linienfähren über touristische Ausflugsschiffe bis hin zu Hafenrundfahrten und Wattenmeerfähren.

Die Gruppe 50.1 innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) und der Abteilung 50 (Schifffahrt) gliedert sich in eine Klasse:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
50.10Personenbeförderung in der See- und KüstenschifffahrtLinienfähren, Autofähren, Fahrgastschiffe, Inselverbindungen, Hafenrundfahrten

Öffentliche Auftraggeber in diesem Segment sind primär Länder und Gemeinden mit Inseln und Küstengebieten, öffentliche Nahverkehrsträger, Hafenbehörden sowie staatliche Fährbetriebe. In Deutschland sind Auftraggeber wie die Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR) oder die Weisse Flotte für öffentlich beauftragte Fährverbindungen repräsentativ.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 50.1

Öffentlich beauftragte Fährdienste und Personenschiffahrtsverbindungen sind ein bedeutendes Nischensegment im ÖPNV-Vergaberecht — insbesondere für Inselgemeinden, Hafenstädte und Küstenregionen.

Typische Auftragsarten

  • Linienfährdienste: Öffentlich beauftragte Fährverbindungen zwischen Insel und Festland, Konzessionen für Autofähren im Linienbetrieb
  • ÖPNV-Fähren: Regelmäßige Fahrgastfähren als Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrsnetzes (z.B. Hafen-Querfähren)
  • Charterfahrten für öffentliche Auftraggeber: Behördliche Beförderungen, Werksfähren für Bundesbehörden auf Inseln, Beförderung von Schulkindern per Fähre
  • Rettungs- und Versorgungsfahrten: Medizinische Notfallversorgung von Inseln, Materialtransporte für Leuchttürme und Seezeichen
  • Saisonale Touristikfähren mit Konzession: Öffentlich beauftragte Ausflugsschifffahrt in Nationalparken und Schutzgebieten
  • Hafentransfers und Tender-Dienste: Hafenrundfahrten und Passagiertransfers im öffentlichen Auftrag

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Linienfährdienste im öffentlichen Interesse unterliegen häufig der EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste. Die Direktvergabe ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig; in der Regel ist ein wettbewerbliches Verfahren oder eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Für Dienstleistungsaufträge gilt der Schwellenwert von 443.000 EUR (Sektorenauftraggeber) bzw. 221.000 EUR (klassische Auftraggeber, Stand 2024/2025).


Relevante CPV-Codes für NACE 50.1

Fährdienste und maritime Personenbeförderung werden in Ausschreibungen über spezifische CPV-Codes im Bereich Wasserverkehr identifiziert.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
60650000FährdiensteLinienfährbetrieb, Autofähren, Personenfähren
60610000Fährdienste für PassagiereÖffentlich beauftragter Personentransport per Fähre
60600000WasserverkehrsdienstleistungenÜbergeordneter CPV für alle maritimen Transportdienste
60620000Dienstleistungen von CharterschiffenCharterfahrten für öffentliche Auftraggeber
34510000Schiffe und BooteBeschaffung von Fahrgastschiffen und Fähren
50241000Reparatur und Wartung von SchiffenSchiffsinstandhaltung und Docken von Fährschiffen

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen und den Portalen der jeweiligen Bundesländer mit Küstenanteil.


Für wen ist NACE 50.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Auftraggeber für Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt sind in Deutschland primär die Küstenländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen sowie deren nachgeordnete Behörden und öffentliche Nahverkehrsverbünde. In Österreich ist die Schifffahrt auf Bodensee und Donau relevant; die Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH ist ein typischer Auftraggeber. Zusätzlich beauftragen Bundesbehörden wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) gelegentlich Personentransporte zu maritimen Infrastrukturstandorten.

Unternehmen und Bieter

Schifffahrtsunternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen für NACE 50.1 teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Befugnis: Gültige Reederlizenz, Seebetriebszeugnis für Fahrgastschiffe (SOLAS-Konformität für internationale Gewässer), Schiffssicherheitszertifikat
  • Technische Leistungsfähigkeit: Nachweis geeigneter Fahrzeuge (Passagierkapazität, Barrierefreiheit, Alter und Zustand der Flotte), Referenzen im Linienbetrieb
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Ausreichende Kapitalausstattung, Haftpflichtversicherung (P&I-Versicherung), Mindestjahresumsatz
  • Zertifizierungen: ISM-Code-Zertifikat (International Safety Management), MLC 2006 (Maritime Labour Convention) für Besatzungen

Da Fährunternehmen häufig von überschaubarer Größe sind, ist die Eignungsleihe (Kapazitätsleihe) für zusätzliche Fahrzeugkapazitäten ein relevantes Instrument.


NACE 50.1 im Kontext: Abschnitt H und Abteilung 50

NACE 50.1 ist Teil von Abteilung 50 (Schifffahrt) innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) — zusammen mit der Güterseeschifffahrt, der Binnenschifffahrt und den entsprechenden Gütertransporten.


Häufige Fragen zu NACE 50.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Unternehmen fallen unter NACE 50.1?
Alle Schifffahrtsunternehmen, deren Schwerpunkt auf der Personenbeförderung auf See und Küstengewässern liegt — von kleinen Fährreedereien bis zu großen Fährbetreibern mit mehreren Linien. Kreuzfahrtgesellschaften sind eingeschlossen, spielen im öffentlichen Auftragswesen aber eine untergeordnete Rolle.

Gelten für Fährliniendienste besondere EU-Regeln?
Ja. Soweit Fährlinien als Dienst von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingestuft werden, unterliegen sie der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Diese regelt Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und stellt besondere Anforderungen an die Vergabetransparenz.

Wie finde ich Ausschreibungen für Fährdienstleistungen?
Auf TED unter CPV-Code 60650000 (Fährdienste). Ergänzend empfiehlt sich die direkte Beobachtung der Ausschreibungsportale der küstennahen Bundesländer und Nahverkehrsverbünde.

Müssen Fähren bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen?
Öffentlich beauftragte Fährdienste im ÖPNV-Bereich müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte in der Schifffahrt) sowie nationaler Barrierefreiheitsgesetze erfüllen. Auftraggeber schreiben entsprechende technische Anforderungen in den Vergabeunterlagen aus.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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