NACE 50.1 – Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 50.1: Fähren und maritime Personenbeförderung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren im Überblick.
Definition: NACE 50.1 umfasst die gewerbliche Beförderung von Personen auf See- und Küstenwasserstraßen, einschließlich Fährbetrieb, Ausflugsschifffahrt und sonstige maritime Personentransporte. Die Gruppe ist vergaberechtlich relevant für öffentlich beauftragte Fährdienste und Wasserwegverbindungen als Teil des öffentlichen Nahverkehrs.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 50.1?
NACE 50.1 (Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt) klassifiziert Unternehmen, die Passagiere auf maritimen Routen transportieren — von Linienfähren über touristische Ausflugsschiffe bis hin zu Hafenrundfahrten und Wattenmeerfähren.
Die Gruppe 50.1 innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) und der Abteilung 50 (Schifffahrt) gliedert sich in eine Klasse:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 50.10 | Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt | Linienfähren, Autofähren, Fahrgastschiffe, Inselverbindungen, Hafenrundfahrten |
Öffentliche Auftraggeber in diesem Segment sind primär Länder und Gemeinden mit Inseln und Küstengebieten, öffentliche Nahverkehrsträger, Hafenbehörden sowie staatliche Fährbetriebe. In Deutschland sind Auftraggeber wie die Wyker Dampfschiffs-Reederei (WDR) oder die Weisse Flotte für öffentlich beauftragte Fährverbindungen repräsentativ.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 50.1
Öffentlich beauftragte Fährdienste und Personenschiffahrtsverbindungen sind ein bedeutendes Nischensegment im ÖPNV-Vergaberecht — insbesondere für Inselgemeinden, Hafenstädte und Küstenregionen.
Typische Auftragsarten
- Linienfährdienste: Öffentlich beauftragte Fährverbindungen zwischen Insel und Festland, Konzessionen für Autofähren im Linienbetrieb
- ÖPNV-Fähren: Regelmäßige Fahrgastfähren als Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrsnetzes (z.B. Hafen-Querfähren)
- Charterfahrten für öffentliche Auftraggeber: Behördliche Beförderungen, Werksfähren für Bundesbehörden auf Inseln, Beförderung von Schulkindern per Fähre
- Rettungs- und Versorgungsfahrten: Medizinische Notfallversorgung von Inseln, Materialtransporte für Leuchttürme und Seezeichen
- Saisonale Touristikfähren mit Konzession: Öffentlich beauftragte Ausflugsschifffahrt in Nationalparken und Schutzgebieten
- Hafentransfers und Tender-Dienste: Hafenrundfahrten und Passagiertransfers im öffentlichen Auftrag
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Linienfährdienste im öffentlichen Interesse unterliegen häufig der EU-Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste. Die Direktvergabe ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig; in der Regel ist ein wettbewerbliches Verfahren oder eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen. Für Dienstleistungsaufträge gilt der Schwellenwert von 443.000 EUR (Sektorenauftraggeber) bzw. 221.000 EUR (klassische Auftraggeber, Stand 2024/2025).
Relevante CPV-Codes für NACE 50.1
Fährdienste und maritime Personenbeförderung werden in Ausschreibungen über spezifische CPV-Codes im Bereich Wasserverkehr identifiziert.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 60650000 | Fährdienste | Linienfährbetrieb, Autofähren, Personenfähren |
| 60610000 | Fährdienste für Passagiere | Öffentlich beauftragter Personentransport per Fähre |
| 60600000 | Wasserverkehrsdienstleistungen | Übergeordneter CPV für alle maritimen Transportdienste |
| 60620000 | Dienstleistungen von Charterschiffen | Charterfahrten für öffentliche Auftraggeber |
| 34510000 | Schiffe und Boote | Beschaffung von Fahrgastschiffen und Fähren |
| 50241000 | Reparatur und Wartung von Schiffen | Schiffsinstandhaltung und Docken von Fährschiffen |
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen und den Portalen der jeweiligen Bundesländer mit Küstenanteil.
Für wen ist NACE 50.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Auftraggeber für Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt sind in Deutschland primär die Küstenländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen sowie deren nachgeordnete Behörden und öffentliche Nahverkehrsverbünde. In Österreich ist die Schifffahrt auf Bodensee und Donau relevant; die Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH ist ein typischer Auftraggeber. Zusätzlich beauftragen Bundesbehörden wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) gelegentlich Personentransporte zu maritimen Infrastrukturstandorten.
Unternehmen und Bieter
Schifffahrtsunternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen für NACE 50.1 teilnehmen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:
- Befugnis: Gültige Reederlizenz, Seebetriebszeugnis für Fahrgastschiffe (SOLAS-Konformität für internationale Gewässer), Schiffssicherheitszertifikat
- Technische Leistungsfähigkeit: Nachweis geeigneter Fahrzeuge (Passagierkapazität, Barrierefreiheit, Alter und Zustand der Flotte), Referenzen im Linienbetrieb
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Ausreichende Kapitalausstattung, Haftpflichtversicherung (P&I-Versicherung), Mindestjahresumsatz
- Zertifizierungen: ISM-Code-Zertifikat (International Safety Management), MLC 2006 (Maritime Labour Convention) für Besatzungen
Da Fährunternehmen häufig von überschaubarer Größe sind, ist die Eignungsleihe (Kapazitätsleihe) für zusätzliche Fahrzeugkapazitäten ein relevantes Instrument.
NACE 50.1 im Kontext: Abschnitt H und Abteilung 50
NACE 50.1 ist Teil von Abteilung 50 (Schifffahrt) innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) — zusammen mit der Güterseeschifffahrt, der Binnenschifffahrt und den entsprechenden Gütertransporten.
- NACE H – Verkehr und Lagerei: Übergeordneter Abschnitt mit allen Verkehrs- und Lagereiaktivitäten
- NACE 50 – Schifffahrt: Abteilung mit See- und Binnenschifffahrt
- NACE 50.2 – Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt: Seefrachttransport und Küstengüterverkehr
- NACE 50.3 – Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt: Fluss- und Kanalschifffahrt für Passagiere
Häufige Fragen zu NACE 50.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 50.1?
Alle Schifffahrtsunternehmen, deren Schwerpunkt auf der Personenbeförderung auf See und Küstengewässern liegt — von kleinen Fährreedereien bis zu großen Fährbetreibern mit mehreren Linien. Kreuzfahrtgesellschaften sind eingeschlossen, spielen im öffentlichen Auftragswesen aber eine untergeordnete Rolle.
Gelten für Fährliniendienste besondere EU-Regeln?
Ja. Soweit Fährlinien als Dienst von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) eingestuft werden, unterliegen sie der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Diese regelt Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und stellt besondere Anforderungen an die Vergabetransparenz.
Wie finde ich Ausschreibungen für Fährdienstleistungen?
Auf TED unter CPV-Code 60650000 (Fährdienste). Ergänzend empfiehlt sich die direkte Beobachtung der Ausschreibungsportale der küstennahen Bundesländer und Nahverkehrsverbünde.
Müssen Fähren bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen?
Öffentlich beauftragte Fährdienste im ÖPNV-Bereich müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte in der Schifffahrt) sowie nationaler Barrierefreiheitsgesetze erfüllen. Auftraggeber schreiben entsprechende technische Anforderungen in den Vergabeunterlagen aus.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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