NACE-Code

NACE 50 – Schifffahrt | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 50 Schifffahrt: öffentliche Aufträge für Fährverkehr, Flusskreuzfahrten und maritime Transportdienste. CPV-Codes und Auftraggeber im Überblick.

Definition: NACE 50 umfasst die Beförderung von Personen und Gütern auf See, Küstengewässern und Binnenwasserstraßen. Öffentliche Auftraggeber vergeben Fährkonzessionen, Hafenverkehre und maritime Überwachungsleistungen — ein spezialisierter, aber bedeutender Bereich im Vergaberecht.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 50?

NACE 50 (Schifffahrt) klassifiziert Reedereien, Fährbetreiber und Binnenschifffahrtsunternehmen — für die öffentliche Hand relevant vor allem bei Fährkonzessionen und maritimen Dienstleistungsaufträgen.

GruppeBezeichnungTypische Leistungen
50.1Personenbeförderung in der See- und KüstenschifffahrtFähren, Fahrgastschiffe, Inselfähren
50.2Güterbeförderung in der See- und KüstenschifffahrtSeefracht, Küstengüterverkehr
50.3Personenbeförderung in der BinnenschifffahrtFluss- und Seenfähren, Ausflugsschiffe
50.4Güterbeförderung in der BinnenschifffahrtBinnenschiffstransport, Containerschifffahrt

Öffentliche Ausschreibungen – Schifffahrt

Öffentliche Schifffahrtsausschreibungen betreffen Konzessionen und Dienstleistungsaufträge für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen:

  • Fährkonzessionen für Insel- und Küstenverbindungen (z.B. Nordseeinseln, Bodensee)
  • Personenfährverkehr auf Flüssen (kommunale Fähren als Teil des ÖPNV)
  • Ausflugsschiff-Konzessionen auf kommunalen Gewässern
  • Maritime Überwachungs- und Patrouillenleistungen (Wasserschutzpolizei, Küstenwache)
  • Binnenschifftransporte für Güter öffentlicher Auftraggeber (z.B. Aushubmaterial, Baustoffe)
  • Hafenbetriebsleistungen und Schlepperdienstleistungen in Bundeshäfen

Relevante CPV-Codes

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
60600000WasserverkehrSchifffahrt allgemein
60610000FährdiensteFährbetrieb und Konzessionen
60620000SeeverkehrsleistungenKüsten- und Seeschifffahrt
60650000BinnenschifffahrtFlussschifffahrt und -transport
63726400SchiffsüberführungsdiensteÜberführung und Begleitung
75241000Dienste der Sicherheitsbehörden zur SeeKüstenwache, maritime Überwachung

Auftraggeber

  • Küstenbundesländer und Inselverwaltungen (Fährlinienvergabe)
  • Kommunen an Seen und Flüssen (lokale Fähren und Ausflugsschiffe)
  • Hafenverwaltungen (Bundes- und Landeshäfen, Hafenbetriebsgesellschaften)
  • Bundesbehörden (Bundespolizei See, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung)
  • Verkehrsverbünde (Integration Fähren in ÖPNV)

FAQ

Gilt für Fährkonzessionen das Vergaberecht oder das Konzessionsrecht? Fährverbindungen, bei denen der Betreiber das wirtschaftliche Risiko trägt (Einnahmen aus Fahrgelderlösen), sind Dienstleistungskonzessionen. Ab 5.538.000 EUR gilt die Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU) und in Deutschland die KonzVgV. Werden Betriebskosten vollständig erstattet, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag.

Müssen Fährbetriebe gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllen? Ja. Im Rahmen der VO 1370/2007 können öffentliche Auftraggeber Betreibern gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen (Fahrplan, Tarif, Zugangsbedingungen) und entsprechende Ausgleichsleistungen gewähren.



Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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