NACE 50 – Schifffahrt | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 50 Schifffahrt: öffentliche Aufträge für Fährverkehr, Flusskreuzfahrten und maritime Transportdienste. CPV-Codes und Auftraggeber im Überblick.
Definition: NACE 50 umfasst die Beförderung von Personen und Gütern auf See, Küstengewässern und Binnenwasserstraßen. Öffentliche Auftraggeber vergeben Fährkonzessionen, Hafenverkehre und maritime Überwachungsleistungen — ein spezialisierter, aber bedeutender Bereich im Vergaberecht.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 50?
NACE 50 (Schifffahrt) klassifiziert Reedereien, Fährbetreiber und Binnenschifffahrtsunternehmen — für die öffentliche Hand relevant vor allem bei Fährkonzessionen und maritimen Dienstleistungsaufträgen.
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 50.1 | Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt | Fähren, Fahrgastschiffe, Inselfähren |
| 50.2 | Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt | Seefracht, Küstengüterverkehr |
| 50.3 | Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt | Fluss- und Seenfähren, Ausflugsschiffe |
| 50.4 | Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt | Binnenschiffstransport, Containerschifffahrt |
Öffentliche Ausschreibungen – Schifffahrt
Öffentliche Schifffahrtsausschreibungen betreffen Konzessionen und Dienstleistungsaufträge für gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen:
- Fährkonzessionen für Insel- und Küstenverbindungen (z.B. Nordseeinseln, Bodensee)
- Personenfährverkehr auf Flüssen (kommunale Fähren als Teil des ÖPNV)
- Ausflugsschiff-Konzessionen auf kommunalen Gewässern
- Maritime Überwachungs- und Patrouillenleistungen (Wasserschutzpolizei, Küstenwache)
- Binnenschifftransporte für Güter öffentlicher Auftraggeber (z.B. Aushubmaterial, Baustoffe)
- Hafenbetriebsleistungen und Schlepperdienstleistungen in Bundeshäfen
Relevante CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 60600000 | Wasserverkehr | Schifffahrt allgemein |
| 60610000 | Fährdienste | Fährbetrieb und Konzessionen |
| 60620000 | Seeverkehrsleistungen | Küsten- und Seeschifffahrt |
| 60650000 | Binnenschifffahrt | Flussschifffahrt und -transport |
| 63726400 | Schiffsüberführungsdienste | Überführung und Begleitung |
| 75241000 | Dienste der Sicherheitsbehörden zur See | Küstenwache, maritime Überwachung |
Auftraggeber
- Küstenbundesländer und Inselverwaltungen (Fährlinienvergabe)
- Kommunen an Seen und Flüssen (lokale Fähren und Ausflugsschiffe)
- Hafenverwaltungen (Bundes- und Landeshäfen, Hafenbetriebsgesellschaften)
- Bundesbehörden (Bundespolizei See, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung)
- Verkehrsverbünde (Integration Fähren in ÖPNV)
FAQ
Gilt für Fährkonzessionen das Vergaberecht oder das Konzessionsrecht? Fährverbindungen, bei denen der Betreiber das wirtschaftliche Risiko trägt (Einnahmen aus Fahrgelderlösen), sind Dienstleistungskonzessionen. Ab 5.538.000 EUR gilt die Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU) und in Deutschland die KonzVgV. Werden Betriebskosten vollständig erstattet, handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag.
Müssen Fährbetriebe gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen erfüllen? Ja. Im Rahmen der VO 1370/2007 können öffentliche Auftraggeber Betreibern gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegen (Fahrplan, Tarif, Zugangsbedingungen) und entsprechende Ausgleichsleistungen gewähren.
- NACE H – Verkehr und Lagerei: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 49 – Landverkehr: ÖPNV, Bus und Bahn
- NACE 51 – Luftfahrt: Luftpersonenverkehr
- NACE 52 – Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: Häfen und Logistik
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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