NACE 49.3 – Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 49.3: Bus, Taxi und Schülerbeförderung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und ÖPNV-Vergaben im Straßenpersonenverkehr.
Definition: NACE 49.3 umfasst die wirtschaftliche Tätigkeit der Personenbeförderung im Straßenverkehr, soweit sie nicht dem Linienfernverkehr (49.39) zuzuordnen ist — darunter Linienbusbetrieb, Schülerbeförderung, Taxiverkehr, Mietwagenverkehr und Sonderlinienverkehre. Diese Gruppe bildet den statistischen Rahmen für einen der vergaberechtlich aktivsten Bereiche im kommunalen Beschaffungswesen.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 49.3?
NACE 49.3 (Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr) klassifiziert Unternehmen, die Fahrgäste auf der Straße befördern — vom städtischen Linienbus bis zur Schülerbeförderung auf dem Land.
Die Gruppe 49.3 innerhalb des Abschnitts H (Verkehr und Lagerei) und der Abteilung 49 (Landverkehr) gliedert sich in vier Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 49.31 | Stadtschnellbahn- und Straßenbahnbetrieb | U-Bahn, Straßenbahn, Stadtbus im ÖPNV |
| 49.32 | Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer | Taxi, Mietwagenverkehr, Ridesharing |
| 49.39 | Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a.n.g. | Schülerbusse, Fernbusse, Seilbahnen, Reisebusverkehr |
Öffentliche Auftraggeber sind primär Kommunen, Landkreise, Verkehrsverbünde, Schulträger sowie Aufgabenträger des ÖPNV auf Landes- und Kreisebene. In Österreich kommen Gemeindeverbände und Landesregierungen als zentrale Ausschreibungsstellen hinzu.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 49.3
Straßengebundener Personennahverkehr — insbesondere Linienbusverkehr und Schülerbeförderung — gehört zu den häufigsten Vergabegegenständen kommunaler und regionaler Auftraggeber in Deutschland und Österreich.
Typische Auftragsarten
- Linienbusverkehr im ÖPNV: Vergabe von Linienbündeln für städtische und regionale Buslinien durch Verkehrsverbünde und Aufgabenträger; häufig mit Qualitätsvorgaben (Fahrzeugalter, Emissionsstandard, Barrierefreiheit)
- Schülerbeförderung: Kommunale Ausschreibungen für regelmäßige Busbeförderung zu Schulen, Förderschulen, Kindertagesstätten; oft als Rahmenvertrag mit Einzelabruf
- Behindertenbeförderung und Fahrdienste: Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu Werkstätten, Tagesfördereinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Nachtbus- und Rufbusangebote: Flexible ÖPNV-Ergänzungsangebote außerhalb der Regelfahrpläne, zunehmend als On-Demand-Verkehr ausgeschrieben
- Taxiverkehr und Krankenfahrten: Kommunale Ausschreibungen für kommunale Fahrdienste, Krankentransport (in Abgrenzung zu Rettungsdienstleistungen nach NACE 86.9)
- Stadtbahn- und Straßenbahnbetrieb: Betrieb spurgeführter Stadtbahnsysteme (U-Bahn, Tram) durch kommunale Verkehrsbetriebe oder Konzessionäre
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Für Buslinienverkehrsleistungen im ÖPNV gilt primär die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (PSO-Verordnung). Der EU-Schwellenwert für Dienstleistungsaufträge beträgt 221.000 EUR (Stand 2024/2025). Linienbündelvergaben liegen regelmäßig darüber und werden EU-weit auf TED veröffentlicht. Schülerbeförderungsaufträge unterhalb des Schwellenwerts werden auf nationalen Plattformen ausgeschrieben. Verfahrensarten: wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 VO 1370/2007, offenes Verfahren (VgV/UVgO) oder beschränkte Ausschreibung für kleinere Lose.
Relevante CPV-Codes für NACE 49.3
Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 60112000 | Öffentliche Straßenverkehrsleistungen | Linienbus, Stadtbus, ÖPNV-Netzleistungen |
| 60130000 | Spezifische Straßenpersonenbeförderung | Schülerbeförderung, Sonderfahrten |
| 60140000 | Nichtliniengebundene Personenbeförderung | Gelegenheitsverkehr, Reisebusverkehr |
| 60120000 | Taxiverkehrsleistungen | Taxi, Mietwagen mit Fahrer |
| 85312310 | Fahrdienste | Behindertenfahrdienst, soziale Transportdienste |
| 34121000 | Omnibusse | Fahrzeugbeschaffung für ÖPNV-Betreiber |
| 50114000 | Reparatur und Wartung von Bussen | Busflottenwartung für kommunale Betreiber |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 49.3 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
In Deutschland sind Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Verkehrsverbünde die zentralen Auftraggeber für Buslinienvergaben. Schulträger (Gemeinden und Landkreise) vergaben Schülerbeförderungsleistungen häufig als separate Lose. Übergeordnete Aufgabenträger wie Nahverkehrsgesellschaften der Länder (z.B. NVS Thüringen, NWL Westfalen-Lippe) koordinieren regionale Vergaben. In Österreich schreiben Gemeindeverbände, Landesregierungen (über VOR, VVT, SVV) und der Bund (Postbus-Nachfolgestrukturen) Linienverkehrsleistungen aus. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im ÖPNV macht Österreich zu einem besonders vielschichtigen Vergabemarkt.
Unternehmen und Bieter
Busverkehrsunternehmen und Taxiunternehmen, die an öffentlichen Vergaben im Bereich NACE 49.3 teilnehmen, benötigen:
- Konzession und Genehmigung: Personenbeförderungskonzession nach PBefG (Deutschland) bzw. Gelegenheitsverkehrsgesetz/Kraftfahrliniengesetz (Österreich)
- Fahrzeugverfügbarkeit: Nachweis ausreichender, geeigneter und zugelassener Fahrzeuge (Eigentum oder Leasing); Einhaltung von Emissionsstandards (Euro VI oder elektrisch)
- Barrierefreiheit: Nachweis niederflurgerechter oder rollstuhlzugänglicher Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers
- Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Verkehre (Linienlänge, Fahrzeuganzahl, Fahrgastzahlen)
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Bilanzen, Umsatznachweise, Versicherungen (Kraftfahrzeughaftpflicht, Betriebshaftpflicht)
- Fahrpersonal: Ausreichend qualifiziertes und geschultes Fahrpersonal; Nachweise zu Fahrerausbildung, ggf. P-Schein und Fahrgastsensibilisierung
Bietergemeinschaften kleiner und mittlerer Busunternehmen sind gängige Praxis, da größere Linienbündel die Kapazitäten einzelner Unternehmen übersteigen können.
NACE 49.3 im Kontext: Abschnitt H und Abteilung 49
NACE 49.3 ist Teil von Abteilung 49 (Landverkehr) innerhalb des Verkehrsabschnitts H — einem der meistgenutzten Bereiche im öffentlichen Beschaffungswesen.
- NACE H – Verkehr und Lagerei: Übergeordneter Abschnitt mit allen Verkehrstätigkeiten
- NACE 49 – Landverkehr: Abteilung mit Schienen- und Straßenverkehr
- NACE 49.1 – Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr: SPNV, S-Bahn, ÖBB, DB
- NACE 49.2 – Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr: Schienengüterverkehr
- NACE 49.4 – Güterbeförderung im Straßenverkehr: LKW, Kurier- und Paketdienste
Häufige Fragen zu NACE 49.3 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 49.3?
Alle Unternehmen, die überwiegend Personen auf der Straße befördern — Busunternehmen, Taxibetriebe, Mietwagenunternehmen und Schulbusanbieter. Die Abgrenzung zum Fernverkehr (Fernbus) erfolgt über NACE 49.39.
Was unterscheidet Schülerbeförderung von ÖPNV-Vergaben vergaberechtlich?
Schülerbeförderung ist eine soziale Dienstleistung und unterliegt in Deutschland dem vereinfachten Verfahren nach § 130 GWB (Leistungsbestimmungsrecht, erweiterter Anwendungsbereich für Verhandlungsverfahren). Im ÖPNV gilt die PSO-Verordnung (EG) 1370/2007. Die Grenzen sind fließend, wenn Schülerbusse in Linienfahrpläne integriert werden.
Dürfen kommunale Verkehrsunternehmen (Stadtwerke-Töchter) direkt beauftragt werden?
Unter den Voraussetzungen der PSO-Verordnung (Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007) ist eine Direktvergabe an einen internen Betreiber möglich, wenn der Aufgabenträger eine wirksame Kontrolle ausübt (In-house-Vergabe). Voraussetzungen und Anzeigepflichten sind streng und wurden durch EuGH-Rechtsprechung weiter präzisiert.
Welche Emissionsanforderungen stellen Auftraggeber bei Busvergaben?
Auftraggeber verlangen zunehmend emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrobusse, Wasserstoffbusse) entsprechend der Anforderungen der Richtlinie 2019/1161/EU (Clean Vehicle Directive). Mindestquoten für saubere Fahrzeuge sind seit August 2021 verpflichtend bei öffentlichen Busflottenbeschaffungen zu beachten.
Wie finde ich aktuelle Buslinienausschreibungen?
EU-weit auf TED per CPV-Suche (60112000, 60130000). In Deutschland auf DTVP, Vergabe24, dem Bundesanzeiger und den Plattformen der Aufgabenträger. In Österreich auf auftrag.at und den Länderplattformen der Vergabekontrollbehörden.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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