NACE-Code

NACE 49 – Landverkehr und Rohrfernleitungen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 49 Landverkehr: öffentliche Aufträge für ÖPNV, Schienenpersonenverkehr, Gütertransport und Rohrfernleitungen. CPV-Codes und Auftraggeber.

Definition: NACE 49 umfasst den Personen- und Güterverkehr auf der Straße und Schiene sowie den Transport in Rohrfernleitungen. Öffentliche Ausschreibungen im Landverkehr betreffen vor allem den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) — einen der volumenstärksten Dienstleistungsbereiche im europäischen Vergaberecht.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 49?

NACE 49 (Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen) umfasst alle Formen des bodengebundenen Personen- und Gütertransports — von der Eisenbahn bis zur Linienbusverbindung.

GruppeBezeichnungTypische Leistungen
49.1Eisenbahnverkehr (Fernverkehr)Schienenpersonenfernverkehr, ICE/IC-Leistungen
49.2Sonstiger EisenbahnverkehrSchienengüterverkehr, Werksbahnen
49.3Sonstiger LandpersonenverkehrLinienbusverkehr, Stadtbusse, Taxen, Schulbusse
49.4Güterbeförderung im StraßenverkehrSpedition, Kurier, Logistik für Behörden
49.5Transport in RohrfernleitungenÖl- und Gaspipelines (meist Sektoren)

Öffentliche Ausschreibungen – Landverkehr

Der ÖPNV ist das bedeutendste Vergabefeld im Landverkehr — EU-Verordnung 1370/2007 regelt die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Personenverkehr:

  • Schienenpersonennahverkehr (SPNV) — Ausschreibung durch Bundesländer (Deutschland: Aufgabenträger, Österreich: ÖBB-Personenverkehr AG / Länder)
  • Linienbusverkehr (städtische und regionale Linienverkehre)
  • Schülerbeförderung (Rahmenverträge für Kommunen)
  • Gütertransporte für Behörden (Umzüge, Materialtransport, Kurierdienste)
  • Fahrdienste für Sozialeinrichtungen (Behindertenfahrdienst, Krankentransport)
  • Betrieb von Mobilitätsstationen und Mobilitätsmanagement

Relevante CPV-Codes

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
60112000Öffentlicher StraßenpersonenverkehrLinienbusverkehr, ÖPNV
60130000Besonderer StraßenpersonenverkehrSchulbusse, Sonderverkehre
60140000Nicht liniengebundener PersonenverkehrTaxen, Mietwagen
60200000EisenbahnverkehrsleistungenSchienenpersonenverkehr
60161000Güterbeförderung im StraßenverkehrLogistik für Behörden
60180000Vermietung von Güterfahrzeugen mit FahrerTransportdienstleistungen

Auftraggeber

  • Länder und Aufgabenträger (Schienenpersonennahverkehr, Buslinienausschreibungen)
  • Verkehrsverbünde (VBB, VVS, VOR) als Koordinatoren von ÖPNV-Vergaben
  • Kommunen und Landkreise (Schulbusse, lokale Buslinien, Fahrdienste)
  • Bundesbehörden (Gütertransporte, Umzugsdienste)
  • Soziale Einrichtungen (Träger der Eingliederungshilfe für Fahrdienste)

FAQ

Welche EU-Verordnung regelt ÖPNV-Ausschreibungen? Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Personenverkehr auf Schiene und Straße. Sie ermöglicht Direktvergaben an interne Betreiber (In-House) sowie wettbewerbliche Ausschreibungen.

Muss der ÖPNV immer ausgeschrieben werden? Nein. VO 1370/2007 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Direktvergaben — z.B. bei kleinen Verträgen (Jahreswert unter 1 Mio. EUR oder unter 300.000 km/Jahr), bei Notmaßnahmen oder bei internen Betreibern (In-House-Unternehmen).



Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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