NACE 49 – Landverkehr und Rohrfernleitungen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 49 Landverkehr: öffentliche Aufträge für ÖPNV, Schienenpersonenverkehr, Gütertransport und Rohrfernleitungen. CPV-Codes und Auftraggeber.
Definition: NACE 49 umfasst den Personen- und Güterverkehr auf der Straße und Schiene sowie den Transport in Rohrfernleitungen. Öffentliche Ausschreibungen im Landverkehr betreffen vor allem den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) — einen der volumenstärksten Dienstleistungsbereiche im europäischen Vergaberecht.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 49?
NACE 49 (Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen) umfasst alle Formen des bodengebundenen Personen- und Gütertransports — von der Eisenbahn bis zur Linienbusverbindung.
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 49.1 | Eisenbahnverkehr (Fernverkehr) | Schienenpersonenfernverkehr, ICE/IC-Leistungen |
| 49.2 | Sonstiger Eisenbahnverkehr | Schienengüterverkehr, Werksbahnen |
| 49.3 | Sonstiger Landpersonenverkehr | Linienbusverkehr, Stadtbusse, Taxen, Schulbusse |
| 49.4 | Güterbeförderung im Straßenverkehr | Spedition, Kurier, Logistik für Behörden |
| 49.5 | Transport in Rohrfernleitungen | Öl- und Gaspipelines (meist Sektoren) |
Öffentliche Ausschreibungen – Landverkehr
Der ÖPNV ist das bedeutendste Vergabefeld im Landverkehr — EU-Verordnung 1370/2007 regelt die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Personenverkehr:
- Schienenpersonennahverkehr (SPNV) — Ausschreibung durch Bundesländer (Deutschland: Aufgabenträger, Österreich: ÖBB-Personenverkehr AG / Länder)
- Linienbusverkehr (städtische und regionale Linienverkehre)
- Schülerbeförderung (Rahmenverträge für Kommunen)
- Gütertransporte für Behörden (Umzüge, Materialtransport, Kurierdienste)
- Fahrdienste für Sozialeinrichtungen (Behindertenfahrdienst, Krankentransport)
- Betrieb von Mobilitätsstationen und Mobilitätsmanagement
Relevante CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 60112000 | Öffentlicher Straßenpersonenverkehr | Linienbusverkehr, ÖPNV |
| 60130000 | Besonderer Straßenpersonenverkehr | Schulbusse, Sonderverkehre |
| 60140000 | Nicht liniengebundener Personenverkehr | Taxen, Mietwagen |
| 60200000 | Eisenbahnverkehrsleistungen | Schienenpersonenverkehr |
| 60161000 | Güterbeförderung im Straßenverkehr | Logistik für Behörden |
| 60180000 | Vermietung von Güterfahrzeugen mit Fahrer | Transportdienstleistungen |
Auftraggeber
- Länder und Aufgabenträger (Schienenpersonennahverkehr, Buslinienausschreibungen)
- Verkehrsverbünde (VBB, VVS, VOR) als Koordinatoren von ÖPNV-Vergaben
- Kommunen und Landkreise (Schulbusse, lokale Buslinien, Fahrdienste)
- Bundesbehörden (Gütertransporte, Umzugsdienste)
- Soziale Einrichtungen (Träger der Eingliederungshilfe für Fahrdienste)
FAQ
Welche EU-Verordnung regelt ÖPNV-Ausschreibungen? Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) ist die zentrale Rechtsgrundlage für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Personenverkehr auf Schiene und Straße. Sie ermöglicht Direktvergaben an interne Betreiber (In-House) sowie wettbewerbliche Ausschreibungen.
Muss der ÖPNV immer ausgeschrieben werden? Nein. VO 1370/2007 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Direktvergaben — z.B. bei kleinen Verträgen (Jahreswert unter 1 Mio. EUR oder unter 300.000 km/Jahr), bei Notmaßnahmen oder bei internen Betreibern (In-House-Unternehmen).
- NACE H – Verkehr und Lagerei: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 50 – Schifffahrt: Wassergebundener Personenverkehr
- NACE 51 – Luftfahrt: Luftpersonenverkehr
- NACE 52 – Lagerei und Verkehrsdienstleistungen: Logistik und Speditionen
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
Demo buchen.
Sehen Sie, was BOND für Ihr Unternehmen findet — Ausschreibungen, Lieferanten und Partner, die Sie allein nie entdecken würden. Monatlich kündbar, jederzeit.