NACE 47.9 – Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 47.9: Versandhandel und Online-Einzelhandel in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergaben für E-Commerce und Direktvertrieb.
Definition: NACE 47.9 umfasst den Einzelhandel, der nicht in stationären Verkaufsräumen, an Marktständen oder im Straßenhandel stattfindet — darunter Versandhandel, Online-Handel, Haustürgeschäfte und sonstige Formen des Direktvertriebs. Im öffentlichen Auftragswesen ist diese Gruppe relevant, wenn öffentliche Einrichtungen Waren über Online-Plattformen oder Katalogbestellungen beschaffen und wenn Versandhändler als Bieter bei öffentlichen Lieferaufträgen auftreten.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 47.9?
NACE 47.9 (Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten) klassifiziert Versand- und Online-Händler — ein im öffentlichen Beschaffungswesen zunehmend bedeutsames Segment, da öffentliche Einrichtungen verstärkt über digitale Marktplätze und E-Procurement-Systeme einkaufen.
Die Gruppe 47.9 innerhalb des Abschnitts G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) und der Abteilung 47 (Einzelhandel) gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Geschäftsmodelle |
|---|---|---|
| 47.91 | Versandhandel und Einzelhandel über das Internet | Online-Shops, E-Commerce-Plattformen, Marktplätze |
| 47.99 | Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen | Direktvertrieb, Haustürgeschäfte, Verkaufsautomaten |
Öffentliche Auftraggeber nach NACE 47.9 sind alle öffentlichen Einrichtungen, die für ihren Bedarf Waren über Versand- oder Online-Kanäle beschaffen — von Büromaterial über IT-Zubehör bis hin zu Verbrauchsgütern. Als Bieter treten Versand- und Online-Händler bei Lieferaufträgen für standardisierte Waren auf.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 47.9
Online-Handel und Versandhandel gewinnen in der öffentlichen Beschaffung an Bedeutung: E-Procurement-Systeme, elektronische Marktplätze und dynamische Beschaffungssysteme ermöglichen es öffentlichen Einrichtungen, standardisierte Waren effizient über digitale Kanäle zu beziehen.
Typische Auftragsarten
- Büromaterial und Verbrauchsgüter über Online-Kataloge: Rahmenverträge für die Lieferung von Bürobedarf, Druckerpatronen und Verbrauchsmaterialien über digitale Bestellsysteme
- IT-Zubehör und Kleinelektronik: Beschaffung von Kabeln, Peripheriegeräten, Speichermedien und Zubehör über Online-Marktplätze
- Dynamische Beschaffungssysteme (DBS): Einrichtung elektronischer Plattformen für den laufenden Einkauf standardisierter Produkte, an denen zugelassene Versandhändler dauerhaft teilnehmen können
- Rahmenverträge mit Online-Händlern: Mehrjährige Lieferverträge mit Versandhändlern für standardisierte Warengruppen mit abrufbaren Einzelbestellungen
- Elektronische Katalogbeschaffung: Integration von Händlerkatalogen in e-Procurement-Systeme (z.B. OCI-Schnittstellen), über die öffentliche Einrichtungen direkt bestellen
- Direktlieferung für dezentrale Strukturen: Versandlösungen für die Belieferung von Schulen, Ämtern und Außenstellen ohne zentrale Lagerhaltung
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Lieferaufträge im Bereich NACE 47.9 unterliegen denselben Schwellenwerten wie alle Lieferaufträge: 221.000 EUR (zentrale Behörden) bzw. 443.000 EUR (sonstige öffentliche Auftraggeber) für die EU-weite Ausschreibungspflicht (Stand 2024/2025). Dynamische Beschaffungssysteme nach Art. 34 RL 2014/24/EU sind ein besonders geeignetes Instrument für die kontinuierliche Warenbeschaffung im Online-Segment.
Relevante CPV-Codes für NACE 47.9
Da NACE 47.9 eine Vertriebsform und keine Warengruppe beschreibt, variieren die relevanten CPV-Codes je nach beschafftem Gut erheblich. Entscheidend ist das Produkt, nicht der Vertriebskanal.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 30192000 | Bürobedarf | Verbrauchsmaterialien, Schreibwaren, Papier |
| 30125100 | Druckerpatronen | Toner, Tintenpatronen für Bürogeräte |
| 30230000 | Computerbezogene Anlagen | IT-Zubehör, Peripheriegeräte, Speichermedien |
| 72212000 | Dienstleistungen für Software-Programmierung | Digitale Produkte, Softwarelizenzen im Online-Vertrieb |
| 48000000 | Softwarepakete und Informationssysteme | Software-Abonnements, digitale Lizenzen |
| 39830000 | Reinigungserzeugnisse | Reinigungs- und Hygienemittel im Versandhandel |
| 33140000 | Medizinische Verbrauchsartikel | Verbrauchsmaterial für Gesundheitseinrichtungen per Versand |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 47.9 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Bundesbehörden und Ministerien nutzen zunehmend zentrale E-Procurement-Plattformen für die Beschaffung von Standardwaren über Versandhändler. Kommunale Verwaltungen profitieren von Rahmenverträgen mit Online-Händlern für dezentrale Bestellungen. Schulen und Bildungseinrichtungen beziehen Verbrauchsmaterial und Ausstattungsgüter häufig über Katalogsysteme. Zentrale Beschaffungsstellen wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) in Österreich oder das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) in Deutschland schließen Rahmenverträge mit Online-Händlern ab, die alle angeschlossenen öffentlichen Stellen nutzen können.
Unternehmen und Bieter
Online- und Versandhändler, die an öffentlichen Vergaben teilnehmen möchten, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Technische Anforderungen: Integration in E-Procurement-Systeme (OCI/cXML-Schnittstellen, elektronische Rechnungsstellung nach EN 16931), elektronische Katalogpflege
- Logistik und Lieferfähigkeit: Nachweise über Lieferzeiten, Lagerhaltung, Lieferzuverlässigkeit — häufig werden kurze Lieferfristen (1–3 Werktage) als Mindestanforderung festgelegt
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz, Versicherungsnachweise, Bonitätsnachweise
- Produktkonformität: CE-Kennzeichnung, REACH-Konformität, produktspezifische Normen für die gelieferten Waren
Für Dynamische Beschaffungssysteme müssen interessierte Händler lediglich eine vereinfachte Eignungsprüfung durchlaufen — die Aufnahme in das System ist unbeschränkt möglich, solange die Mindestanforderungen erfüllt sind.
NACE 47.9 im Kontext: Abschnitt G und Abteilung 47
NACE 47.9 markiert den tiefgreifenden Wandel des Einzelhandels hin zu digitalen Vertriebsformen — ein Wandel, der auch das öffentliche Beschaffungswesen durch E-Procurement und digitale Marktplätze prägt.
- NACE G – Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen: Übergeordneter Abschnitt mit allen Handelstätigkeiten
- NACE 47 – Einzelhandel: Abteilung mit dem gesamten stationären und nicht-stationären Einzelhandel
- NACE 47.8 – Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten: Markthandel und mobile Verkaufsstände
- NACE 46 – Großhandel: Handel ohne Einzelhandelsbezug, B2B-Lieferketten
Häufige Fragen zu NACE 47.9 und öffentlichen Ausschreibungen
Welche Unternehmen fallen unter NACE 47.9?
Online-Händler, Versandhändler und Unternehmen des Direktvertriebs, die ihren Umsatz überwiegend über nicht-stationäre Kanäle erzielen. Dazu zählen reine E-Commerce-Händler ebenso wie Katalogversender und auf öffentliche Auftraggeber spezialisierte Direktvertriebsunternehmen.
Können Online-Händler ohne stationäres Geschäft an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Ja, uneingeschränkt. Das Vergaberecht unterscheidet nicht nach Vertriebsform. Entscheidend ist die Fähigkeit, die ausgeschriebene Leistung zu den geforderten Bedingungen (Qualität, Lieferzeit, Preis) zu erbringen.
Was ist ein Dynamisches Beschaffungssystem und wie nehme ich daran teil?
Ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) nach Art. 34 RL 2014/24/EU ist ein elektronisches Verfahren für die Beschaffung marktüblicher Leistungen. Interessierte Unternehmen stellen jederzeit einen Teilnahmeantrag und werden nach Eignungsprüfung zugelassen. Einzelaufträge werden dann über Miniwettbewerbe an die zugelassenen Bieter vergeben.
Muss ich eine elektronische Rechnung stellen?
Ja. Im öffentlichen Auftragswesen ist die elektronische Rechnungsstellung nach der E-Invoicing-Richtlinie (2014/55/EU) und der europäischen Norm EN 16931 zunehmend verpflichtend. In Deutschland gilt die E-Rechnungspflicht für Bundesbehörden seit 2020, in Österreich seit 2014. Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihre Systeme strukturierte elektronische Rechnungen generieren können.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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