NACE-Code

NACE 46.1 – Handelsvermittlung | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 46.1: Handelsvermittler und Makler in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und relevante Vergabeverfahren im Überblick.

Definition: NACE 46.1 umfasst die Tätigkeit von Handelsvermittlern, Handelsmaklern und Agenturen, die im Namen Dritter Kauf- und Verkaufsverträge über Waren vermitteln, ohne selbst Eigentümer der Waren zu werden. Diese Gruppe ist im öffentlichen Beschaffungswesen insbesondere bei Rahmenvertragsgestaltung und zentraler Beschaffung relevant.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 46.1?

NACE 46.1 (Handelsvermittlung) klassifiziert Unternehmen, die als Zwischenhändler, Makler oder Agenten auf eigene Rechnung oder fremde Rechnung Handelstransaktionen vermitteln — eine Tätigkeit, die im öffentlichen Sektor vor allem bei der zentralen Beschaffung und bei Einkaufskooperationen eine Rolle spielt.

Die Gruppe 46.1 ist Teil der Abteilung 46 (Großhandel, ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) innerhalb des Abschnitts G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Sie gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Tätigkeiten
46.11Handelsvermittlung von landwirtschaftl. GrundstoffenGetreide, Saatgut, Futtermittel, Rohtabak
46.12Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, MetallenKohle, Erdöl, Metallrohstoffe
46.13Handelsvermittlung von Holz und BaustoffenSchnittholz, Bauelemente, Sanitäranlagen
46.14Handelsvermittlung von Maschinen und AusrüstungenIndustrieanlagen, Werkzeugmaschinen
46.15Handelsvermittlung von Möbeln und HaushaltsgerätenBüromöbel, Haushaltstechnik
46.16Handelsvermittlung von Textilien, BekleidungArbeitskleidung, Schutzausrüstung
46.17Handelsvermittlung von NahrungsmittelnLebensmittel, Getränke, Tabakwaren
46.18Handelsvermittlung von sonstigen WarenFachspezifische Sorgutsvermittlung
46.19Handelsvermittlung von Waren verschiedener ArtUniversalmakler, Gemischtsortiment

Öffentliche Auftraggeber nutzen Handelsvermittlungsstrukturen vor allem im Rahmen von zentralen Beschaffungsstellen (z. B. BBB, Bundesbeschaffung GmbH) oder genossenschaftlichen Einkaufskooperationen kommunaler Einrichtungen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 46.1

Handelsvermittler treten im öffentlichen Vergaberecht selten als direkte Bieter auf — häufiger spielen sie eine Rolle als Unterauftragnehmer, Lieferkettenpartner oder Abrufdienstleister im Rahmen von Rahmenvereinbarungen öffentlicher Einkaufszentralen.

Typische Auftragsarten

  • Beschaffungsdienstleistungen: Externe Dienstleister, die Beschaffungsprozesse für öffentliche Einrichtungen bündeln und koordinieren
  • Vermittlung von Büroausstattung: Agenturen, die Büromöbel, Bürotechnik und Verbrauchsmaterialien für Behörden sourcing-seitig zusammenstellen
  • Energie- und Rohstoffmakler: Vermittlung von Strom-, Gas- und Wärmekontingenten für kommunale Liegenschaften
  • Textil- und Bekleidungsbeschaffung: Vermittlung von Berufsbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung für Behörden, Feuerwehren, Sicherheitsdienste
  • Lebensmittelvermittlung: Bündelung von Lebensmittellieferungen für Kantinen, Mensen, Pflegeeinrichtungen im öffentlichen Trägerschaft
  • Rahmenvertragsabruf: Operative Bestellabwicklung im Auftrag öffentlicher Auftraggeber über bestehende Rahmenvereinbarungen

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Dienstleistungsaufträge an Handelsvermittler werden in der Regel als Dienstleistungsaufträge oder Lieferaufträge eingestuft. Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt bei 221.000 EUR (für oberste Bundesbehörden: 143.000 EUR, Stand 2024/2025). Unterschwellige Vermittlungsaufträge werden häufig als Direktauftrag oder im vereinfachten Verfahren vergeben.


Relevante CPV-Codes für NACE 46.1

Da Handelsvermittler primär als Dienstleister auftreten, sind die zugeordneten CPV-Codes breiter gefächert als bei produktspezifischen Lieferanten.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
79100000Rechtliche Dienstleistungen (Vermittlungscharakter)Vertragsgestaltung für Beschaffungsvorgänge
79410000Unternehmensberatung und ManagementberatungBeschaffungsberatung, Sourcing-Strategien
79342000Marketing-DienstleistungenHandelsvermittlung mit Marketinganteil
63000000Hilfs- und Nebenleistungen im TransportwesenSpeditions- und Handelsvermittlung
85000000Gesundheitswesen und SozialwesenVermittlung medizinischer Versorgungsgüter
15000000Nahrungsmittel, Getränke, TabakLebensmittelvermittlung für öffentl. Einrichtungen

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 46.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Zentrale Beschaffungsstellen wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBB) in Österreich oder das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) in Deutschland bündeln Bedarfe und agieren selbst als eine Art institutionalisierter Handelsvermittler. Kommunale Einkaufsgemeinschaften, Hochschulen, Kliniken und soziale Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sind typische Auftraggeber, die Handelsvermittlungsleistungen nachfragen.

Unternehmen und Bieter

Handelsvermittler, die sich an öffentlichen Vergaben beteiligen wollen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Gewerberechtliche Zulassung: Nachweis als Handelsvermittler oder Handelsagent (Gewerberegister)
  • Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Vermittlungs- oder Beschaffungsdienstleistungen
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatznachweise, Haftpflichtversicherung, Bonitätsauskunft
  • Transparenznachweise: Bei Vermittlung im öffentlichen Sektor ggf. Angaben zu Lieferketten und Interessenskonflikten

Handelsvertreter, die nur im Namen eines einzigen Auftraggebers tätig sind, fallen nicht unter NACE 46.1, sondern werden dem Abschnitt des Auftraggebers zugeordnet.


NACE 46.1 im Kontext: Abschnitt G und Abteilung 46

NACE 46.1 ist Teil der Abteilung 46 (Großhandel) innerhalb des Handelssektors — einem Bereich, der im öffentlichen Beschaffungswesen primär als Lieferant, aber zunehmend auch als Dienstleister auftritt.


Häufige Fragen zu NACE 46.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Können Handelsvermittler direkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Ja. Handelsvermittler können sowohl als Hauptbieter als auch als Unterauftragnehmer auftreten. Entscheidend ist, dass sie die geforderten Eignungsnachweise erbringen und die ausgeschriebene Leistung vertraglich sicherstellen können.

Was unterscheidet einen Handelsvermittler von einem Großhändler im Vergaberecht?
Handelsvermittler (NACE 46.1) werden nicht Eigentümer der Waren, sondern handeln auf fremde Rechnung. Großhändler (NACE 46.2–46.9) kaufen und verkaufen Waren auf eigene Rechnung. Im Vergaberecht ist diese Unterscheidung für die Eignung und Haftung relevant.

Wie finde ich Ausschreibungen, die für Handelsvermittler relevant sind?
Neben TED sind nationale Plattformen wie AUSSCHREIBUNGEN.AT, simap.ch oder DTVP in Deutschland geeignet. Eine CPV-Suche nach dem Hauptgegenstand der vermittelten Ware liefert die relevantesten Ergebnisse.

Müssen Handelsvermittler NACE 46.1 statistisch gemeldet haben?
Die NACE-Einstufung ist eine statistische Klassifikation und keine Vergabevoraussetzung. Maßgeblich für die Teilnahme an Ausschreibungen sind die gewerberechtliche Befugnis und die nachgewiesene Leistungsfähigkeit.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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