NACE 46.1 – Handelsvermittlung | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 46.1: Handelsvermittler und Makler in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und relevante Vergabeverfahren im Überblick.
Definition: NACE 46.1 umfasst die Tätigkeit von Handelsvermittlern, Handelsmaklern und Agenturen, die im Namen Dritter Kauf- und Verkaufsverträge über Waren vermitteln, ohne selbst Eigentümer der Waren zu werden. Diese Gruppe ist im öffentlichen Beschaffungswesen insbesondere bei Rahmenvertragsgestaltung und zentraler Beschaffung relevant.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 46.1?
NACE 46.1 (Handelsvermittlung) klassifiziert Unternehmen, die als Zwischenhändler, Makler oder Agenten auf eigene Rechnung oder fremde Rechnung Handelstransaktionen vermitteln — eine Tätigkeit, die im öffentlichen Sektor vor allem bei der zentralen Beschaffung und bei Einkaufskooperationen eine Rolle spielt.
Die Gruppe 46.1 ist Teil der Abteilung 46 (Großhandel, ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) innerhalb des Abschnitts G (Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Sie gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| 46.11 | Handelsvermittlung von landwirtschaftl. Grundstoffen | Getreide, Saatgut, Futtermittel, Rohtabak |
| 46.12 | Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen | Kohle, Erdöl, Metallrohstoffe |
| 46.13 | Handelsvermittlung von Holz und Baustoffen | Schnittholz, Bauelemente, Sanitäranlagen |
| 46.14 | Handelsvermittlung von Maschinen und Ausrüstungen | Industrieanlagen, Werkzeugmaschinen |
| 46.15 | Handelsvermittlung von Möbeln und Haushaltsgeräten | Büromöbel, Haushaltstechnik |
| 46.16 | Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung | Arbeitskleidung, Schutzausrüstung |
| 46.17 | Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln | Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren |
| 46.18 | Handelsvermittlung von sonstigen Waren | Fachspezifische Sorgutsvermittlung |
| 46.19 | Handelsvermittlung von Waren verschiedener Art | Universalmakler, Gemischtsortiment |
Öffentliche Auftraggeber nutzen Handelsvermittlungsstrukturen vor allem im Rahmen von zentralen Beschaffungsstellen (z. B. BBB, Bundesbeschaffung GmbH) oder genossenschaftlichen Einkaufskooperationen kommunaler Einrichtungen.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 46.1
Handelsvermittler treten im öffentlichen Vergaberecht selten als direkte Bieter auf — häufiger spielen sie eine Rolle als Unterauftragnehmer, Lieferkettenpartner oder Abrufdienstleister im Rahmen von Rahmenvereinbarungen öffentlicher Einkaufszentralen.
Typische Auftragsarten
- Beschaffungsdienstleistungen: Externe Dienstleister, die Beschaffungsprozesse für öffentliche Einrichtungen bündeln und koordinieren
- Vermittlung von Büroausstattung: Agenturen, die Büromöbel, Bürotechnik und Verbrauchsmaterialien für Behörden sourcing-seitig zusammenstellen
- Energie- und Rohstoffmakler: Vermittlung von Strom-, Gas- und Wärmekontingenten für kommunale Liegenschaften
- Textil- und Bekleidungsbeschaffung: Vermittlung von Berufsbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung für Behörden, Feuerwehren, Sicherheitsdienste
- Lebensmittelvermittlung: Bündelung von Lebensmittellieferungen für Kantinen, Mensen, Pflegeeinrichtungen im öffentlichen Trägerschaft
- Rahmenvertragsabruf: Operative Bestellabwicklung im Auftrag öffentlicher Auftraggeber über bestehende Rahmenvereinbarungen
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Dienstleistungsaufträge an Handelsvermittler werden in der Regel als Dienstleistungsaufträge oder Lieferaufträge eingestuft. Der EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt bei 221.000 EUR (für oberste Bundesbehörden: 143.000 EUR, Stand 2024/2025). Unterschwellige Vermittlungsaufträge werden häufig als Direktauftrag oder im vereinfachten Verfahren vergeben.
Relevante CPV-Codes für NACE 46.1
Da Handelsvermittler primär als Dienstleister auftreten, sind die zugeordneten CPV-Codes breiter gefächert als bei produktspezifischen Lieferanten.
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 79100000 | Rechtliche Dienstleistungen (Vermittlungscharakter) | Vertragsgestaltung für Beschaffungsvorgänge |
| 79410000 | Unternehmensberatung und Managementberatung | Beschaffungsberatung, Sourcing-Strategien |
| 79342000 | Marketing-Dienstleistungen | Handelsvermittlung mit Marketinganteil |
| 63000000 | Hilfs- und Nebenleistungen im Transportwesen | Speditions- und Handelsvermittlung |
| 85000000 | Gesundheitswesen und Sozialwesen | Vermittlung medizinischer Versorgungsgüter |
| 15000000 | Nahrungsmittel, Getränke, Tabak | Lebensmittelvermittlung für öffentl. Einrichtungen |
Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.
Für wen ist NACE 46.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Zentrale Beschaffungsstellen wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBB) in Österreich oder das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) in Deutschland bündeln Bedarfe und agieren selbst als eine Art institutionalisierter Handelsvermittler. Kommunale Einkaufsgemeinschaften, Hochschulen, Kliniken und soziale Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sind typische Auftraggeber, die Handelsvermittlungsleistungen nachfragen.
Unternehmen und Bieter
Handelsvermittler, die sich an öffentlichen Vergaben beteiligen wollen, müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:
- Gewerberechtliche Zulassung: Nachweis als Handelsvermittler oder Handelsagent (Gewerberegister)
- Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Vermittlungs- oder Beschaffungsdienstleistungen
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatznachweise, Haftpflichtversicherung, Bonitätsauskunft
- Transparenznachweise: Bei Vermittlung im öffentlichen Sektor ggf. Angaben zu Lieferketten und Interessenskonflikten
Handelsvertreter, die nur im Namen eines einzigen Auftraggebers tätig sind, fallen nicht unter NACE 46.1, sondern werden dem Abschnitt des Auftraggebers zugeordnet.
NACE 46.1 im Kontext: Abschnitt G und Abteilung 46
NACE 46.1 ist Teil der Abteilung 46 (Großhandel) innerhalb des Handelssektors — einem Bereich, der im öffentlichen Beschaffungswesen primär als Lieferant, aber zunehmend auch als Dienstleister auftritt.
- NACE G – Handel: Übergeordneter Abschnitt mit allen Handelstätigkeiten
- NACE 46 – Großhandel: Abteilung mit allen Großhandelstätigkeiten
- NACE 46.2 – Großhandel landwirtschaftliche Grundstoffe: Getreide, Tiere, Rohstoffe
- NACE 46.3 – Großhandel Nahrungsmittel: Lebensmittel, Getränke, Tabak
- NACE 46.4 – Großhandel Gebrauchs-/Verbrauchsgüter: Bürobedarf, Reinigung, Haushalt
Häufige Fragen zu NACE 46.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Können Handelsvermittler direkt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Ja. Handelsvermittler können sowohl als Hauptbieter als auch als Unterauftragnehmer auftreten. Entscheidend ist, dass sie die geforderten Eignungsnachweise erbringen und die ausgeschriebene Leistung vertraglich sicherstellen können.
Was unterscheidet einen Handelsvermittler von einem Großhändler im Vergaberecht?
Handelsvermittler (NACE 46.1) werden nicht Eigentümer der Waren, sondern handeln auf fremde Rechnung. Großhändler (NACE 46.2–46.9) kaufen und verkaufen Waren auf eigene Rechnung. Im Vergaberecht ist diese Unterscheidung für die Eignung und Haftung relevant.
Wie finde ich Ausschreibungen, die für Handelsvermittler relevant sind?
Neben TED sind nationale Plattformen wie AUSSCHREIBUNGEN.AT, simap.ch oder DTVP in Deutschland geeignet. Eine CPV-Suche nach dem Hauptgegenstand der vermittelten Ware liefert die relevantesten Ergebnisse.
Müssen Handelsvermittler NACE 46.1 statistisch gemeldet haben?
Die NACE-Einstufung ist eine statistische Klassifikation und keine Vergabevoraussetzung. Maßgeblich für die Teilnahme an Ausschreibungen sind die gewerberechtliche Befugnis und die nachgewiesene Leistungsfähigkeit.
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
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