NACE 45 – Handel und Reparatur von Kraftfahrzeugen | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 45 Kfz-Handel: öffentliche Ausschreibungen für Fahrzeugbeschaffung, Kfz-Wartung und Fuhrparkmanagement. CPV-Codes und Auftraggeber im Überblick.
Definition: NACE 45 umfasst den Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern sowie deren Instandhaltung und Reparatur. Für die öffentliche Hand ist dieser Bereich relevant durch die Beschaffung von Fahrzeugen für Fuhrparks, Behörden und Einsatzkräfte sowie durch Wartungs- und Reparaturrahmenverträge.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 45?
NACE 45 (Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) klassifiziert Händler, Werkstätten und Zulieferer rund um das Kraftfahrzeug — für die öffentliche Hand primär als Beschaffungsmarkt für Fahrzeugflotten.
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 45.1 | Handel mit Kraftwagen | Verkauf neuer und gebrauchter Pkw, Lkw, Busse, Sonderfahrzeuge |
| 45.2 | Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen | Kfz-Werkstattleistungen, Hauptuntersuchung, Karosserie |
| 45.3 | Handel mit Kraftwagenteilen | Ersatzteile, Zubehör, Reifen für Fahrzeugflotten |
| 45.4 | Handel und Reparatur von Krafträdern | Motorräder, Kleinkrafträder (Polizei, Ordnungsdienste) |
Öffentliche Ausschreibungen – Kfz-Handel und Reparatur
Öffentliche Auftraggeber unterhalten umfangreiche Fahrzeugflotten und vergeben regelmäßig Beschaffungs- und Serviceleistungen:
- Fahrzeugbeschaffung für Behördenflotten (Dienstwagen, Poolfahrzeuge, Transporter)
- Beschaffung von Sonder- und Einsatzfahrzeugen (Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienst)
- Rahmenverträge für Kfz-Wartung und Reparatur (Flottenwartung, HU/AU)
- Reifenlieferung und -montage für Behördenfahrzeuge
- Elektromobilitäts-Fuhrpark (E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur)
- Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen (Leasing, Full-Service-Verträge)
Relevante CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 34100000 | Kraftfahrzeuge | Fahrzeugbeschaffung allgemein |
| 34110000 | Personenkraftwagen | Pkw für Behörden |
| 34114000 | Spezialfahrzeuge | Polizei, Feuerwehr, Rettung |
| 50110000 | Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen | Kfz-Werkstattleistungen |
| 34351100 | Reifen für Kraftfahrzeuge | Reifenlieferung |
| 66114000 | Finanzierungsleasing | Fahrzeugleasing |
Auftraggeber
- Bund, Länder und Gemeinden (allgemeine Behördenflotten)
- Polizei und Bundeswehr (Einsatz- und Sonderfahrzeuge)
- Feuerwehren und Rettungsorganisationen (Einsatzfahrzeuge)
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) (Busse, teils auch Taxen)
- Bundespost- und Postnachfolgeunternehmen (Lieferfahrzeuge, soweit noch vergabepflichtig)
FAQ
Welches Verfahren wird bei der Beschaffung von Behördenfahrzeugen eingesetzt? Fahrzeugbeschaffungen sind Lieferaufträge. Oberhalb des Lieferschwellenwerts (221.000 EUR für oberste Bundesbehörden, 143.000 EUR in anderen Bereichen) erfolgt EU-weite Ausschreibung, in der Regel im offenen Verfahren. Rahmenverträge mit mehreren Herstellern sind üblich.
Müssen Elektrofahrzeuge bei öffentlichen Beschaffungen bevorzugt werden? Die Richtlinie 2019/1161/EU (saubere Fahrzeuge) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, bei Fahrzeugbeschaffungen Mindestquoten für emissionsarme und -freie Fahrzeuge zu erfüllen. In Deutschland gilt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG).
- NACE G – Handel: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 46 – Großhandel: Großhandel mit Waren aller Art
- NACE 49 – Landverkehr: Transport und Personenbeförderung
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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