NACE-Code

NACE 39.0 – Beseitigung von Umweltverschmutzungen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 39.0: Bodensanierung, Altlastensanierung und Schadstoffbeseitigung in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Kampfmittelräumung und Ölunfallbekämpfung.

Definition: NACE 39.0 umfasst die Beseitigung von Umweltverschmutzungen an Böden, Gewässern und in der Luft, einschließlich der Sanierung kontaminierter Flächen (Altlasten), der Dekontamination von Gewässern nach Unfällen, der Asbestsanierung sowie sonstiger Tätigkeiten zur Wiederherstellung eines schadstofffreien Umweltzustands.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 39.0?

NACE 39.0 (Beseitigung von Umweltverschmutzungen) klassifiziert Unternehmen, die kontaminierte Flächen, Gewässer und Bauwerke sanieren — ein hoch regulierter Bereich mit öffentlichem Investitionsbedarf im Bereich Altlasten, Militärgelände und Unfallfolgebeseitigung.

Die Gruppe 39.0 innerhalb des Abschnitts E und der Abteilung 39 umfasst folgende Klasse:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
39.00Beseitigung von UmweltverschmutzungenBodensanierung, Grundwassersanierung, Gewässerdesinfektion, Asbestsanierung, Kampfmittelräumung, Ölunfallbekämpfung, Strahlenschutzsanierungen

Öffentliche Auftraggeber nach NACE 39.0 sind Bundesbehörden (für Bundeswehrliegenschaften, Bundesstraßen), Länder (für Verdachtsflächen nach BBodSchG), Kommunen (für kommunale Altlasten), Landesumweltämter sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für militärische Konversionsflächen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 39.0

Bodensanierung und Umweltsanierung ist ein dauerhafter Bereich öffentlicher Beschaffung: Altlasten aus Industriebetrieben, Rüstungsproduktion, Deponien und Unfällen erfordern langfristige Sanierungsmaßnahmen mit öffentlicher Finanzierung.

Typische Auftragsarten

  • Altlastensanierung: Erkundung, Bewertung und Sanierung von Altablagerungen und Altstandorten; In-situ-Sanierung (biologisch, chemisch) und Ex-situ-Behandlung von kontaminiertem Boden (CKW, MKW, PAK, Schwermetalle)
  • Grundwassersanierung: Pump-and-treat-Verfahren, reaktive Wände (PRB), In-situ-Sanierungsverfahren zur Grundwasserreinigung bei Schadensfällen
  • Kampfmittelräumung: Suche, Bergung und fachgerechte Vernichtung von Weltkriegsmunition, Bomben und Kampfmitteln auf Bau- und Konversionsflächen; in Deutschland durch behördlich zugelassene Kampfmittelräumdienste
  • Asbestsanierung: Fachgerechte Entfernung und Entsorgung von Asbestmaterialien aus öffentlichen Gebäuden (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen); strenge TRGS-591-Anforderungen
  • Ölunfallbekämpfung: Sofortmaßnahmen nach Tankerunfällen, Leckagen oder Betriebsstörungen; Einsatz von Saugwagen, Ölsperren, Dekontaminationseinheiten
  • Gewässerreinhaltung: Sanierung von mit Schadstoffen belasteten Sedimenten in Seen, Flüssen und Häfen; Baggerung und Entsorgung kontaminierter Sedimente
  • Dekontamination von Militärgelände: Sanierung ehemaliger Kasernen, Truppenübungsplätze und Munitionslager; häufig durch BImA oder Bundeswehrliegenschaften ausgeschrieben
  • Strahlenschutz und Nuklearsanierung: Rückbau strahlenbelasteter Gebäudeteile, Sanierung radioaktiv kontaminierter Standorte

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Sanierungsmaßnahmen für größere Kontaminationsflächen übersteigen regelmäßig EU-Schwellenwerte. Als Bau- oder Dienstleistungsaufträge gelten je nach Leistungsart Schwellenwerte von 5.538.000 EUR (Bauaufträge) oder 221.000 EUR (Dienstleistungen). Wegen der technischen Komplexität und Unwägbarkeiten werden häufig das nicht offene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren gewählt.


Relevante CPV-Codes für NACE 39.0

CPV-Codes ermöglichen die gezielte Ausschreibungssuche im Bereich Umweltsanierung und Kontaminationsbeseitigung auf TED und nationalen Vergabeplattformen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
90520000Nuklear-, Radioaktiv-, gefährliche AbfälleAtomsanierung, Strahlenschutzmaßnahmen
90521000Behandlung radioaktiver AbfälleNuklearer Rückbau, Strahlenschutz
90522000Behandlung von kontaminiertem BodenBodensanierung, Altlastenbehandlung
90523000KampfmittelbeseitigungKampfmittelräumung, Munitionsbergung
90524000Medizinische Abfälle(Verwandt: gefährliche Abfallbeseitigung)
90732000BodenentseuchungDekontamination, In-situ-Sanierungsverfahren

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie bei der BImA, dem Bundesverteidigungsministerium und den Landesumweltbehörden.


Für wen ist NACE 39.0 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Die öffentliche Hand ist in Deutschland und Österreich für die Sanierung von Altlasten auf öffentlichem Eigentum und als Behörde für die Anordnung und Überwachung von Sanierungen auf privaten Flächen zuständig. Wichtige Auftraggeber sind:

  • Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Sanierung ehemaliger Bundeswehrliegenschaften und Konversionsflächen
  • Bundeswehr und NATO-Behörden: Kampfmittelräumung auf Truppenübungsplätzen, Dekontamination militärischer Anlagen
  • Landesumweltbehörden: Koordination und Finanzierung von Altlastensanierungen auf Basis des BBodSchG (Deutschland) bzw. ALSAG (Österreich)
  • Kommunen: Sanierung kommunaler Altablagerungen und ehemalicher Gaswerkstandorte (Teergruben)
  • Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV): Sedimentsanierungen in Bundeswasserstraßen

Unternehmen und Bieter

Sanierungsunternehmen in NACE 39.0 müssen je nach Leistung besondere Anforderungen erfüllen:

  • Fachkunde und Zulassung: Nachweis der Fachkunde nach BBodSchV (Deutschland) für Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen; behördliche Zulassung für Kampfmittelräumung (länderspezifisch)
  • Gefahrstoffqualifikation: TRGS 519 (Asbest), TRGS 524 (Sanierung kontaminierter Bereiche), Strahlenschutzbeauftragter für nukleare Sanierungen
  • Technische Ausrüstung: Saugwagen, Bodenaushubgeräte, mobile Behandlungsanlagen; Nachweise über Kapazitäten und technische Ausstattung
  • Entsorgungsnachweise: Vorhandene Entsorgungswege für kontaminierten Boden, Sonderabfälle, gefährliche Abfälle; Kooperationsverträge mit zugelassenen Deponien und Behandlungsanlagen
  • Zertifizierungen: Efb-Zertifizierung; ISO 14001; für Kampfmittelräumung besondere Sachkundennachweise; DEKRA/TÜV-Zulassungen für Sprengarbeiten

NACE 39.0 im Kontext: Abschnitt E und verwandte Gruppen

NACE 39.0 ist der spezialisierte Bereich der Umweltsanierung innerhalb des Abschnitts E — thematisch eng verbunden mit Abfallentsorgung und Gewässerschutz.


Häufige Fragen zu NACE 39.0 und öffentlichen Ausschreibungen

Wer ist in Deutschland für Altlastensanierungen zuständig und wer schreibt aus?
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Primär haftungspflichtig ist der Verursacher (Zustandsstörer, Handlungsstörer). Wenn dieser nicht greifbar oder zahlungsunfähig ist, trägt die öffentliche Hand die Sanierungskosten und schreibt die Leistungen aus. Länder und Kommunen koordinieren über Altlastenkataster und -programme.

Was ist bei Kampfmittelräumungsausschreibungen besonders zu beachten?
Kampfmittelräumung erfordert eine länderspezifische behördliche Zulassung; nicht alle Vergabegewinner können in jedem Bundesland tätig werden. Ausschreibende Stellen müssen auf die Zulassung im jeweiligen Bundesland als Eignungskriterium achten. Zudem sind Sprengarbeiten genehmigungspflichtig und erfordern ausgebildete Sprengberechtigte.

Wie finde ich aktuelle Ausschreibungen im Bereich Bodensanierung?
Auf TED per CPV-Suche: 90522000 (kontaminierter Boden), 90523000 (Kampfmittelbeseitigung), 90732000 (Bodenentseuchung). Weitere Ausschreibungen erscheinen auf BImA-Portalen, Vergabeplattformen der Länderumweltbehörden sowie auf kommunalen Ausschreibungsportalen.

Können Bodensanierungsmaßnahmen als Rahmenverträge ausgeschrieben werden?
Ja. Behörden mit regelmäßigem Sanierungsbedarf (z.B. WSV, BImA, größere Landkreise) nutzen Rahmenverträge, um flexibel auf neu entdeckte Kontaminationen reagieren zu können. Die Abrufaufträge werden innerhalb des Rahmenvertrags ohne neue Ausschreibung vergeben.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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