NACE 35 – Energieversorgung | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 35 Energieversorgung: öffentliche Aufträge für Strom, Gas und Wärme. CPV-Codes, Auftraggeber und typische Ausschreibungen im Überblick.
Definition: NACE 35 umfasst die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie, Gas und Wärme/Kälte. Diese Abteilung gehört zu den bedeutendsten Bereichen im europäischen Sektorenvergaberecht und betrifft öffentliche Versorgungsunternehmen sowie staatlich kontrollierte Energieversorger.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 35?
NACE 35 (Energieversorgung) klassifiziert Unternehmen, die Energie erzeugen, transportieren und an Endverbraucher verteilen — ein Kernbereich des Sektorenvergaberechts in der EU.
| Gruppe | Bezeichnung | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| 35.1 | Elektrizitätsversorgung | Stromerzeugung (Wind, Solar, Wasser, Thermisch), Netzausbau, Transformatorenstationen |
| 35.2 | Gasversorgung | Gasfernleitungen, Verteilnetze, Gasspeicherung, Biogasanlagen |
| 35.3 | Wärme- und Kälteversorgung | Fernwärmenetze, Heizkraftwerke, Kältezentralen, Energiezentralen |
Öffentliche Ausschreibungen – Energieversorgung
Aufträge im Bereich Energieversorgung fallen überwiegend unter das Sektorenvergaberecht (SektVO / §§ 100 ff. GWB), da Energieversorger als Sektorenauftraggeber gelten. Typische Auftragsarten sind:
- Bau und Sanierung von Umspannwerken und Schaltanlagen
- Errichtung von Windparks und Photovoltaikanlagen im Rahmen kommunaler Energieprojekte
- Fernwärmeleitungsausbau in Städten und Gemeinden
- Beschaffung von Strom- und Gaslieferungen für öffentliche Gebäude (Rahmenverträge)
- IT-Systeme für Netzleittechnik und SCADA-Systeme
- Planungs- und Ingenieurleistungen für Energieinfrastrukturprojekte
Relevante CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 09300000 | Elektrizität, Heizung, Solar- und Kernenergie | Energielieferungen allgemein |
| 09310000 | Elektrizität | Stromlieferverträge |
| 65300000 | Verteilung und verwandte Dienstleistungen für Elektrizität | Netzbetrieb und -ausbau |
| 45231221 | Bau von Gaspipelinestationen | Gasinfrastruktur |
| 45232140 | Fernwärmearbeiten | Wärmenetzausbau |
| 71314200 | Energiemanagementdienste | Energieberatung und -optimierung |
Auftraggeber
- Kommunale Stadtwerke (Stadtwerke München, Wien Energie, Wiener Netze)
- Überregionale Netzbetreiber (APG, Austrian Power Grid, 50Hertz, Amprion)
- Länder und Gemeinden bei Energieprojekten im öffentlichen Interesse
- Bundesbehörden bei der Beschaffung von Strom und Gas für Liegenschaften
- Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB / § 164 BVergG 2018
FAQ
Gilt für Energieversorger das normale Vergaberecht oder das Sektorenvergaberecht? Unternehmen, die Strom-, Gas- oder Wärmenetze betreiben oder Energie erzeugen und auf der Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte tätig sind, unterliegen dem Sektorenvergaberecht. Dieses bietet mehr Verfahrensflexibilität, etwa durch das Verhandlungsverfahren als Regelverfahren.
Welche Schwellenwerte gelten im Bereich Energieversorgung? Für Sektorenauftraggeber gilt ein einheitlicher Schwellenwert von 443.000 EUR für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie 5.538.000 EUR für Bauaufträge (Stand 2024/2025). Unterhalb dieser Werte richten sich die Verfahren nach nationalem Vergaberecht.
- NACE D – Energieversorgung: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 35.1 – Elektrizitätsversorgung: Stromerzeugung und -verteilung
- NACE 35.2 – Gasversorgung: Gasinfrastruktur und -verteilung
- NACE 35.3 – Wärme- und Kälteversorgung: Fernwärme und Kälteanlagen
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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