NACE-Code

NACE 32.9 – Herstellung von sonstigen Erzeugnissen | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 32.9: Sonstige Erzeugnisse in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Vergabeverfahren für Schreibwaren, Bürobedarf und technische Spezialartikel.

Definition: NACE 32.9 umfasst die Herstellung von Erzeugnissen, die keiner anderen Gruppe des Verarbeitenden Gewerbes zugeordnet werden können — darunter Schreib- und Zeichengeräte, Besen und Bürsten, Kerzen, Etiketten, Knöpfe sowie Rettungsausrüstungen. Die Gruppe gehört zu Abschnitt C und Abteilung 32.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 32.9?

NACE 32.9 (Herstellung von sonstigen Erzeugnissen) ist eine Sammelgruppe für Produkte außerhalb der spezifischen Fertigungskategorien — sie umfasst eine heterogene Palette von Alltagsartikeln bis hin zu Spezialprodukten mit erheblicher Relevanz für öffentliche Beschaffungen.

Die Gruppe 32.9 gliedert sich in zwei Klassen mit diversen Produktbereichen:

KlasseProduktbereichBeispiele
32.91Besen, Bürsten und PinselStraßenbesen, Reinigungsbürsten, Malerpinsel
32.99Sonstige Erzeugnisse a.n.g.Schreibwaren, Rettungswesten, Regenschirme, Schilder

Öffentliche Auftraggeber beschaffen aus dieser Gruppe regelmäßig Bürobedarf, Reinigungsutensilien, Sicherheitsausrüstungen und Beschriftungsmaterialien.


Öffentliche Ausschreibungen: Bürobedarf und Sondererzeugnisse öffentliche Aufträge

Trotz der Heterogenität der Gruppe 32.9 zählen einige Produktbereiche — insbesondere Büro- und Schreibwaren sowie Reinigungsutensilien — zu den Standardbeschaffungen praktisch aller öffentlichen Einrichtungen.

Typische Auftragsarten

  • Büro- und Schreibwaren: Stifte, Papier, Hefter, Locher, Klebeband und allgemeiner Bürobedarf für Verwaltungen — häufig als Rahmenverträge über zentrale Beschaffungsstellen
  • Reinigungsutensilien: Besen, Bürsten, Mopps und Reinigungsgeräte für kommunale Reinigungsdienste und öffentliche Gebäude
  • Sicherheits- und Rettungsausrüstung: Rettungswesten, Sicherheitsleinen und Notfallausrüstung für Feuerwehren, Wasserrettung und Katastrophenschutz
  • Beschilderung und Etiketten: Hinweisschilder, Namenschilder, Regaletiketten für Behörden und öffentliche Einrichtungen
  • Schutzausrüstung: Schutzhandschuhe, Sicherheitshelme und PSA-Grundausstattung, sofern nicht unter speziellere NACE-Codes fallend

Relevante CPV-Codes für NACE 32.9

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
30192000BürobedarfAllgemeiner Büromaterialbedarf
39830000ReinigungsprodukteReinigungsmittel und -utensilien
35113000SchutzausrüstungenSicherheits- und Rettungsausrüstung
39295000Regenschirme, Spazierstöcke, Peitschen usw.Werbegeschenke, Repräsentationsmaterial
44423000Verschiedene ArtikelSchilder, Nummernschilder

Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Zentrale Beschaffungsstellen auf Bundes- und Landesebene schließen regelmäßig Rahmenverträge für Büromaterial und Reinigungsutensilien ab. Feuerwehren, THW und Katastrophenschutzbehörden beschaffen Rettungsausrüstung aus NACE-32.9-Bereichen. Gemeinden beschaffen Beschilderungsmaterial und Reinigungsutensilien für öffentliche Gebäude und Straßen.

Bieter und Eignungsanforderungen

  • Lieferfähigkeit: Bei Rahmenverträgen ist eine gesicherte Lieferkapazität für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen
  • Produktkonformität: CE-Kennzeichnung und einschlägige Normen (z.B. EN 343 für Schutzkleidung, EN 388 für Schutzhandschuhe)
  • Umweltstandards: Zunehmend werden Umweltkennzeichen (Blauer Engel, EU Ecolabel) und Recyclatanteile gefordert
  • Logistik: Zuverlässige Lieferzeiten und Mindestbestellmengen, die auf öffentliche Bedarfsstruktur abgestimmt sind

FAQ

Warum werden Bürobedarf-Rahmenverträge oft EU-weit ausgeschrieben? Zentrale Beschaffungsstellen bündeln den Jahresbedarf aller angeschlossenen Behörden. Überschreitet der Gesamtwert eines solchen Rahmenvertrags den EU-Schwellenwert (für Lieferaufträge: 221.000 EUR bzw. 431.000 EUR für Sektorenauftraggeber, Stand 2024/2025), ist eine europaweite Bekanntmachung auf TED verpflichtend.

Können kleine und mittlere Unternehmen an Großrahmenverträgen für Bürobedarf teilnehmen? Ja, durch Losaufteilung (z.B. nach Produktgruppen oder Regionen) wird KMU-Beteiligung gefördert. Bietergemeinschaften ermöglichen es kleinen Anbietern, sich zusammenzuschließen und gemeinsam anzubieten. Zudem können Abrufrahmenverträge auch ohne Mindestabrufverpflichtung gestaltet werden, was flexiblen Wettbewerb ermöglicht.


NACE 32.9 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32


Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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