NACE-Code

NACE 32.4 – Herstellung von Spielwaren | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 32.4: Spielwaren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen.

Definition: NACE 32.4 umfasst die Herstellung von Spielwaren, einschließlich Puppen, Plüschtieren, Bauspielen, Gesellschaftsspielen, elektrischen Spielzeugeisenbahnen sowie Spielzeugfahrzeugen. Die Gruppe zählt zu Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und Abteilung 32.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 32.4?

NACE 32.4 (Herstellung von Spielwaren) klassifiziert Unternehmen, die Spielzeug und Spiele für Kinder und Erwachsene produzieren — eine Branche mit konstantem öffentlichem Beschaffungsbedarf durch Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Die Gruppe 32.4 umfasst folgende Produktkategorien:

KategorieBeispieleTypische Auftraggeber
Pädagogisches SpielzeugBausteine, Puzzles, LernspieleKindergärten, Horte, Grundschulen
KreativspielzeugBastelmaterialien, MalsetsJugendzentren, Kreativwerkstätten
GesellschaftsspieleBrettspiele, KartenspieleBibliotheken, Seniorenzentren
RollenspielzeugPuppen, Spielküchen, KostümeKindertagesstätten
KonstruktionsspielzeugLego-ähnliche Sets, HolzbaukästenSchulen, Horteinrichtungen

Öffentliche Ausschreibungen: Spielwaren öffentliche Aufträge

Öffentliche Kindertagesstätten, Horte, Schulen und Jugendzentren beschaffen regelmäßig pädagogisch wertvolles Spielzeug — oft in gebündelten Rahmenausschreibungen auf kommunaler oder Landesebene.

Typische Auftragsarten

  • Kita-Grundausstattung: Komplette Spielzeugausstattung für neu eröffnende oder umgestaltete Kindertagesstätten inkl. Außenspielgeräte
  • Schulhorte und Nachmittagsbetreuung: Spielmaterial für Aufenthalts- und Freizeiträume in Schulhorten
  • Bibliotheken und Lesebereiche: Gesellschaftsspiele, Lernspiele und Bücher-Spielzeug-Kombinationen für Kinderbereiche in Bibliotheken
  • Seniorenzentren: Beschäftigungsspiele, Gedächtnistraining-Spiele und therapeutisches Spielzeug für öffentliche Altenpflegeeinrichtungen
  • Jugendzentren: Spielkonsolen, Tischspiele und kreatives Material für öffentlich geförderte Jugendtreffs

Relevante CPV-Codes für NACE 32.4

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
37500000Spiele und SpielzeugAllgemeine Spielwarenbeschaffung
37510000PuppenPuppen und Plüschtiere
37520000SpielzeugSpielzeug für Kinder
37530000Artikel für Unterhaltung, Spiele und SpielzeugGesellschaftsspiele, Puzzles
39162100UnterrichtsmittelLernspielzeug für Schulen

Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Träger von Kindertagesstätten und Horten sind die größten Auftraggeber im Bereich Spielwaren. Auf Landesebene können Rahmenvergaben die Beschaffung für alle kommunalen Einrichtungen bündeln. Öffentliche Schulen beschaffen Lernspiele als Unterrichtsmittel. Sozialdezernate beschaffen für Jugend- und Senioreneinrichtungen.

Bieter und Eignungsanforderungen

  • Produktsicherheit: Spielzeug muss die europäische Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) erfüllen und das CE-Zeichen tragen
  • Schadstofffreiheit: Einhaltung von REACH-Verordnung und spezifischen Grenzwerten für Spielzeug (z.B. Schwermetalle, Weichmacher)
  • Altersgerechte Kennzeichnung: Klare Altersempfehlungen und Sicherheitshinweise auf allen Produkten
  • Nachhaltigkeitsnachweise: Zunehmend werden FSC-Zertifizierung für Holzspielzeug, recycelte Materialien und ökologische Verpackungen gefordert

FAQ

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für Spielzeug in öffentlichen Einrichtungen? Spielzeug für Kindertagesstätten und Schulen muss zwingend die EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) erfüllen, das CE-Kennzeichen tragen und die einschlägigen EN-Normen einhalten. Auftraggeber können in der Ausschreibung zusätzliche Anforderungen wie schadstoffarme Lacke, robuste Materialien für den Dauereinsatz und Reinigungsfähigkeit (Hygieneanforderungen) festschreiben.

Dürfen in öffentlichen Ausschreibungen bestimmte Hersteller vorgeschrieben werden? Das Vergaberecht verbietet grundsätzlich die namentliche Nennung von Herstellern oder Produkten. Stattdessen müssen funktionale oder technische Anforderungen formuliert werden. Wenn ein Hersteller ausnahmsweise genannt wird, muss der Zusatz „oder gleichwertig" ergänzt werden.


NACE 32.4 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32


Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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