NACE 32.4 – Herstellung von Spielwaren | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 32.4: Spielwaren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Kindergärten, Schulen und Jugendeinrichtungen.
Definition: NACE 32.4 umfasst die Herstellung von Spielwaren, einschließlich Puppen, Plüschtieren, Bauspielen, Gesellschaftsspielen, elektrischen Spielzeugeisenbahnen sowie Spielzeugfahrzeugen. Die Gruppe zählt zu Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und Abteilung 32.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026
Was umfasst NACE 32.4?
NACE 32.4 (Herstellung von Spielwaren) klassifiziert Unternehmen, die Spielzeug und Spiele für Kinder und Erwachsene produzieren — eine Branche mit konstantem öffentlichem Beschaffungsbedarf durch Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Die Gruppe 32.4 umfasst folgende Produktkategorien:
| Kategorie | Beispiele | Typische Auftraggeber |
|---|---|---|
| Pädagogisches Spielzeug | Bausteine, Puzzles, Lernspiele | Kindergärten, Horte, Grundschulen |
| Kreativspielzeug | Bastelmaterialien, Malsets | Jugendzentren, Kreativwerkstätten |
| Gesellschaftsspiele | Brettspiele, Kartenspiele | Bibliotheken, Seniorenzentren |
| Rollenspielzeug | Puppen, Spielküchen, Kostüme | Kindertagesstätten |
| Konstruktionsspielzeug | Lego-ähnliche Sets, Holzbaukästen | Schulen, Horteinrichtungen |
Öffentliche Ausschreibungen: Spielwaren öffentliche Aufträge
Öffentliche Kindertagesstätten, Horte, Schulen und Jugendzentren beschaffen regelmäßig pädagogisch wertvolles Spielzeug — oft in gebündelten Rahmenausschreibungen auf kommunaler oder Landesebene.
Typische Auftragsarten
- Kita-Grundausstattung: Komplette Spielzeugausstattung für neu eröffnende oder umgestaltete Kindertagesstätten inkl. Außenspielgeräte
- Schulhorte und Nachmittagsbetreuung: Spielmaterial für Aufenthalts- und Freizeiträume in Schulhorten
- Bibliotheken und Lesebereiche: Gesellschaftsspiele, Lernspiele und Bücher-Spielzeug-Kombinationen für Kinderbereiche in Bibliotheken
- Seniorenzentren: Beschäftigungsspiele, Gedächtnistraining-Spiele und therapeutisches Spielzeug für öffentliche Altenpflegeeinrichtungen
- Jugendzentren: Spielkonsolen, Tischspiele und kreatives Material für öffentlich geförderte Jugendtreffs
Relevante CPV-Codes für NACE 32.4
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 37500000 | Spiele und Spielzeug | Allgemeine Spielwarenbeschaffung |
| 37510000 | Puppen | Puppen und Plüschtiere |
| 37520000 | Spielzeug | Spielzeug für Kinder |
| 37530000 | Artikel für Unterhaltung, Spiele und Spielzeug | Gesellschaftsspiele, Puzzles |
| 39162100 | Unterrichtsmittel | Lernspielzeug für Schulen |
Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber
Kommunale Träger von Kindertagesstätten und Horten sind die größten Auftraggeber im Bereich Spielwaren. Auf Landesebene können Rahmenvergaben die Beschaffung für alle kommunalen Einrichtungen bündeln. Öffentliche Schulen beschaffen Lernspiele als Unterrichtsmittel. Sozialdezernate beschaffen für Jugend- und Senioreneinrichtungen.
Bieter und Eignungsanforderungen
- Produktsicherheit: Spielzeug muss die europäische Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) erfüllen und das CE-Zeichen tragen
- Schadstofffreiheit: Einhaltung von REACH-Verordnung und spezifischen Grenzwerten für Spielzeug (z.B. Schwermetalle, Weichmacher)
- Altersgerechte Kennzeichnung: Klare Altersempfehlungen und Sicherheitshinweise auf allen Produkten
- Nachhaltigkeitsnachweise: Zunehmend werden FSC-Zertifizierung für Holzspielzeug, recycelte Materialien und ökologische Verpackungen gefordert
FAQ
Welche Sicherheitsanforderungen gelten für Spielzeug in öffentlichen Einrichtungen? Spielzeug für Kindertagesstätten und Schulen muss zwingend die EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) erfüllen, das CE-Kennzeichen tragen und die einschlägigen EN-Normen einhalten. Auftraggeber können in der Ausschreibung zusätzliche Anforderungen wie schadstoffarme Lacke, robuste Materialien für den Dauereinsatz und Reinigungsfähigkeit (Hygieneanforderungen) festschreiben.
Dürfen in öffentlichen Ausschreibungen bestimmte Hersteller vorgeschrieben werden? Das Vergaberecht verbietet grundsätzlich die namentliche Nennung von Herstellern oder Produkten. Stattdessen müssen funktionale oder technische Anforderungen formuliert werden. Wenn ein Hersteller ausnahmsweise genannt wird, muss der Zusatz „oder gleichwertig" ergänzt werden.
NACE 32.4 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32
- NACE C – Verarbeitendes Gewerbe: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 32 – Herstellung von sonstigen Waren: Übergeordnete Abteilung
- NACE 32.3 – Sportgeräte: Benachbarte Gruppe
- NACE 32.5 – Medizinische Apparate: Weitere Gruppe in Abteilung 32
Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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