NACE-Code

NACE 32.2 – Herstellung von Musikinstrumenten | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 32.2: Musikinstrumente in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Orchester, Schulen und Kultureinrichtungen.

Definition: NACE 32.2 umfasst die Herstellung von Saiteninstrumenten, Blasinstrumenten, Tasteninstrumenten, Schlagwerkinstrumenten sowie elektronischen Musikinstrumenten und Zubehör. Die Gruppe zählt zu Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und Abteilung 32.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 32.2?

NACE 32.2 (Herstellung von Musikinstrumenten) klassifiziert Unternehmen, die akustische und elektronische Musikinstrumente sowie dazugehöriges Zubehör produzieren — eine Branche mit regelmäßigem Beschaffungsbedarf durch öffentliche Kultureinrichtungen und Bildungsträger.

Die Gruppe 32.2 umfasst folgende Produktbereiche:

ProduktbereichBeispieleTypische Auftraggeber
StreichinstrumenteGeigen, Celli, KontrabässeStaatliche Orchester, Musikschulen
BlasinstrumenteTrompeten, Klarinetten, Flöten, OrgelnMusikvereine, Blaskapellen, Schulen
TasteninstrumenteKlaviere, Flügel, Orgeln, SynthesizerKonzerthäuser, Musikhochschulen
SchlagzeugePauken, Schlagzeugsets, MarimbasOrchester, Musikschulen
Elektronische InstrumenteKeyboards, E-Gitarren, MischpulteJugend- und Kulturzentren

Öffentliche Ausschreibungen: Musikinstrumente öffentliche Aufträge

Öffentliche Musikschulen, staatliche Orchester, Hochschulen und Kultureinrichtungen beschaffen regelmäßig Musikinstrumente — von Schülerflöten bis zum Konzertflügel.

Typische Auftragsarten

  • Musikschulausstattung: Klavier- und Flügelbeschaffung für kommunale Musikschulen, Schülerblasinstrumente für Anfängerkurse
  • Orchesterbedarf: Ersatzbeschaffung und Ergänzung von Instrumenten für städtische und staatliche Orchester
  • Kirchenorgeln: Neubau oder Restaurierung von Pfeifenorgeln in öffentlich geförderten Kirchengebäuden oder Konzerthäusern
  • Schulblasinstrumente: Sammelbestellungen von Flöten, Trompeten und Klarinetten für Schulorchester
  • Tonstudio-Ausstattung: Elektronische Instrumente, Mischpulte und Recording-Equipment für öffentliche Medienhäuser

Relevante CPV-Codes für NACE 32.2

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
37310000MusikinstrumenteAllgemeine Instrumentenbeschaffung
37311000TasteninstrumenteKlaviere, Flügel, Orgeln
37312000BlasinstrumenteTrompeten, Posaunen, Flöten
37313000StreichinstrumenteGeigen, Celli, Kontrabässe
37314000ZupfinstrumenteGitarren, Harfen
37315000Elektrische und elektronische MusikinstrumenteKeyboards, Synthesizer

Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Musikschulen sind die häufigsten öffentlichen Auftraggeber für Instrumente im mittleren Segment. Staatliche Orchester (z.B. Philharmoniker, Staatsopern) beschaffen hochwertige Instrumente, oft nach speziellen künstlerischen Anforderungen. Musikhochschulen und Universitäten mit Musikfakultäten beschaffen Lehr- und Übungsinstrumente. Kirchengemeinden und Stiftungen können als öffentliche Auftraggeber auftreten, wenn sie überwiegend öffentlich finanziert sind.

Bieter und Eignungsanforderungen

  • Fachkenntnis: Nachgewiesene Expertise im jeweiligen Instrumentensegment (z.B. Klaviertechniker, Orgelbauer)
  • Referenzen: Vergleichbare Lieferungen an öffentliche Einrichtungen in den letzten drei bis fünf Jahren
  • Kundendienst: Nachweis von Wartungs- und Stimmleistungen, Garantievereinbarungen
  • Zertifizierungen: Meisterbrief im Musikinstrumentenbauer-Handwerk oder Fachhandelszertifizierung

FAQ

Können Instrumentenbeschaffungen mit Beratungs- und Wartungsleistungen kombiniert werden? Ja, öffentliche Auftraggeber schreiben häufig Instrumentenlieferung inklusive Inbetriebnahme, Stimmung und Wartungsvertrag als Gesamtpaket aus. Bei solchen gemischten Aufträgen richtet sich das anwendbare Vergaberecht nach dem Hauptgegenstand des Vertrags.

Wie wird ein Konzertflügel für eine Konzerthalle beschafft? Bei hochpreisigen Einzelstücken wie Konzertflügeln (Auftragswert oft über 100.000 EUR) ist ein formelles Vergabeverfahren erforderlich. Aufgrund der begrenzten Marktanbieter im Spitzensegment wird oft das Verhandlungsverfahren mit Markterkundung gewählt; die Leistungsbeschreibung kann technische Mindestanforderungen und eine Testspiel-Klausel enthalten.


NACE 32.2 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32


Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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