NACE-Code

NACE 32.1 – Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 32.1: Schmuck und Edelmetallwaren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Orden, Medaillen und Repräsentationsgegenstände.

Definition: NACE 32.1 umfasst die Herstellung von Schmuck und Edelmetallwaren, einschließlich Gold- und Silberschmiedewaren, Uhren, Münzen, Edelstein- und Brillantschmuck sowie Phantasieschmuck. Die Gruppe gehört zu Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und Abteilung 32.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 32.1?

NACE 32.1 (Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren) klassifiziert Unternehmen, die Edelmetallwaren, Schmuck, Orden und dekorative Gegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen fertigen — eine Nischenbranche mit spezialisiertem öffentlichen Beschaffungsbedarf.

Die Gruppe 32.1 gliedert sich in zwei Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Produkte
32.11Prägung von MünzenKursmünzen, Gedenkmünzen, Medaillen
32.12Herstellung von Schmuck und ähnlichen WarenOrden, Ehrenzeichen, Repräsentationsgeschenke, Amtsketten

Öffentliche Auftraggeber sind vor allem staatliche Münzstätten, Staatskanzleien und Ordenskanzleien, Ministerien für Repräsentationsgegenstände, Städte und Gemeinden für kommunale Auszeichnungen sowie Organisationen, die Medaillen und Preise vergeben.


Öffentliche Ausschreibungen: Schmuck und Edelmetallwaren öffentliche Aufträge

Obwohl NACE 32.1 ein vergleichsweise kleines Beschaffungssegment darstellt, gibt es einen regelmäßigen öffentlichen Bedarf an Orden, Medaillen, Preisschildern und repräsentativen Gegenständen.

Typische Auftragsarten

  • Staatliche Orden und Ehrenzeichen: Herstellung von Verdienstorden, Bundesverdienstkreuzen und Ehrenzeichen für staatliche Auszeichnungssysteme
  • Gedenkmünzen und Medaillen: Prägemünzen für Jubiläen, Sportereignisse, Stadtjubiläen oder kulturelle Anlässe
  • Amtsketten und Insignien: Bürgermeisterketten, Rektoratsketten und sonstige Amtsinsignien für Kommunen und Universitäten
  • Repräsentationsgeschenke: Offizielle Gastgeschenke für staatliche Besuche und Delegationen
  • Preise und Trophäen: Pokale, Plaketten und Auszeichnungen für öffentlich geförderte Wettbewerbe

Relevante CPV-Codes für NACE 32.1

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
18530000Geschenk- und DekorationsgegenständeRepräsentationsgeschenke
35821000FlaggenFahnenstoffe, Wappenartikel
22458000SonderanfertigungenIndividuelle Prägungen, Sonderproduktionen
39295000Schirme, Etuis und sonstige GegenständePräsentationsverpackungen für Orden

Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Die staatlichen Münzanstalten (z.B. Münze Österreich AG, Staatliche Münze Berlin) sind teils selbst öffentliche Unternehmen, teils vergeben sie Teilaufträge. Ordenskanzleien und Präsidialämter schreiben Produktionen von Auszeichnungen aus. Kommunen beauftragen lokale Schmuckhändler oder Medailleure für kommunale Ehrungen.

Bieter und Eignungsanforderungen

  • Handwerkliche Qualifikation: Goldschmiedemeisterbrief oder vergleichbare Qualifikation, Fachkenntnisse im Edelmetallbereich
  • Referenzen: Nachgewiesene Erfahrung in der Herstellung vergleichbarer Produkte (Orden, Medaillen, Repräsentationsgegenstände)
  • Qualitätssicherung: Feingehaltsstempel, Einhaltung nationaler Edelmetall-Kennzeichnungsvorschriften
  • Diskretion und Geheimhaltung: Bei staatlichen Aufträgen oft vertraglich geregelt

FAQ

Welche Vergabeverfahren kommen bei der Beschaffung von Orden und Medaillen zur Anwendung? Aufgrund der Spezialität und der oft geringen Stückzahlen wird häufig die Verhandlungsvergabe oder das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb genutzt, wenn die Leistung nur von einem oder wenigen Anbietern erbracht werden kann. Bei größeren Aufträgen (z.B. staatliche Großorden-Produktionen) ist das offene Verfahren üblich.

Fallen Gedenkmünzen unter das öffentliche Vergaberecht? Staatliche Münzanstalten, die als öffentliche Unternehmen oder Sektorenauftraggeber eingestuft sind, unterliegen dem Vergaberecht. Die Prägung von gesetzlichen Zahlungsmitteln ist jedoch häufig von den allgemeinen Vergaberegeln ausgenommen, da sie hoheitliche Aufgaben darstellt.


NACE 32.1 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32


Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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