NACE 32.1 – Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 32.1: Schmuck und Edelmetallwaren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Orden, Medaillen und Repräsentationsgegenstände.
Definition: NACE 32.1 umfasst die Herstellung von Schmuck und Edelmetallwaren, einschließlich Gold- und Silberschmiedewaren, Uhren, Münzen, Edelstein- und Brillantschmuck sowie Phantasieschmuck. Die Gruppe gehört zu Abschnitt C (Verarbeitendes Gewerbe) und Abteilung 32.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026
Was umfasst NACE 32.1?
NACE 32.1 (Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren) klassifiziert Unternehmen, die Edelmetallwaren, Schmuck, Orden und dekorative Gegenstände aus Edelmetallen oder Edelsteinen fertigen — eine Nischenbranche mit spezialisiertem öffentlichen Beschaffungsbedarf.
Die Gruppe 32.1 gliedert sich in zwei Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Produkte |
|---|---|---|
| 32.11 | Prägung von Münzen | Kursmünzen, Gedenkmünzen, Medaillen |
| 32.12 | Herstellung von Schmuck und ähnlichen Waren | Orden, Ehrenzeichen, Repräsentationsgeschenke, Amtsketten |
Öffentliche Auftraggeber sind vor allem staatliche Münzstätten, Staatskanzleien und Ordenskanzleien, Ministerien für Repräsentationsgegenstände, Städte und Gemeinden für kommunale Auszeichnungen sowie Organisationen, die Medaillen und Preise vergeben.
Öffentliche Ausschreibungen: Schmuck und Edelmetallwaren öffentliche Aufträge
Obwohl NACE 32.1 ein vergleichsweise kleines Beschaffungssegment darstellt, gibt es einen regelmäßigen öffentlichen Bedarf an Orden, Medaillen, Preisschildern und repräsentativen Gegenständen.
Typische Auftragsarten
- Staatliche Orden und Ehrenzeichen: Herstellung von Verdienstorden, Bundesverdienstkreuzen und Ehrenzeichen für staatliche Auszeichnungssysteme
- Gedenkmünzen und Medaillen: Prägemünzen für Jubiläen, Sportereignisse, Stadtjubiläen oder kulturelle Anlässe
- Amtsketten und Insignien: Bürgermeisterketten, Rektoratsketten und sonstige Amtsinsignien für Kommunen und Universitäten
- Repräsentationsgeschenke: Offizielle Gastgeschenke für staatliche Besuche und Delegationen
- Preise und Trophäen: Pokale, Plaketten und Auszeichnungen für öffentlich geförderte Wettbewerbe
Relevante CPV-Codes für NACE 32.1
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 18530000 | Geschenk- und Dekorationsgegenstände | Repräsentationsgeschenke |
| 35821000 | Flaggen | Fahnenstoffe, Wappenartikel |
| 22458000 | Sonderanfertigungen | Individuelle Prägungen, Sonderproduktionen |
| 39295000 | Schirme, Etuis und sonstige Gegenstände | Präsentationsverpackungen für Orden |
Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber
Die staatlichen Münzanstalten (z.B. Münze Österreich AG, Staatliche Münze Berlin) sind teils selbst öffentliche Unternehmen, teils vergeben sie Teilaufträge. Ordenskanzleien und Präsidialämter schreiben Produktionen von Auszeichnungen aus. Kommunen beauftragen lokale Schmuckhändler oder Medailleure für kommunale Ehrungen.
Bieter und Eignungsanforderungen
- Handwerkliche Qualifikation: Goldschmiedemeisterbrief oder vergleichbare Qualifikation, Fachkenntnisse im Edelmetallbereich
- Referenzen: Nachgewiesene Erfahrung in der Herstellung vergleichbarer Produkte (Orden, Medaillen, Repräsentationsgegenstände)
- Qualitätssicherung: Feingehaltsstempel, Einhaltung nationaler Edelmetall-Kennzeichnungsvorschriften
- Diskretion und Geheimhaltung: Bei staatlichen Aufträgen oft vertraglich geregelt
FAQ
Welche Vergabeverfahren kommen bei der Beschaffung von Orden und Medaillen zur Anwendung? Aufgrund der Spezialität und der oft geringen Stückzahlen wird häufig die Verhandlungsvergabe oder das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb genutzt, wenn die Leistung nur von einem oder wenigen Anbietern erbracht werden kann. Bei größeren Aufträgen (z.B. staatliche Großorden-Produktionen) ist das offene Verfahren üblich.
Fallen Gedenkmünzen unter das öffentliche Vergaberecht? Staatliche Münzanstalten, die als öffentliche Unternehmen oder Sektorenauftraggeber eingestuft sind, unterliegen dem Vergaberecht. Die Prägung von gesetzlichen Zahlungsmitteln ist jedoch häufig von den allgemeinen Vergaberegeln ausgenommen, da sie hoheitliche Aufgaben darstellt.
NACE 32.1 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 32
- NACE C – Verarbeitendes Gewerbe: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 32 – Herstellung von sonstigen Waren: Übergeordnete Abteilung
- NACE 32.2 – Herstellung von Musikinstrumenten: Benachbarte Gruppe
- NACE 32.5 – Medizinische Apparate und Materialien: Weitere Gruppe in Abteilung 32
Zuletzt aktualisiert: April 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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