NACE-Code

NACE 32 – Herstellung von sonstigen Waren | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 32: Medizinprodukte, Sportgeräte und Spielwaren in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und vergaberechtliche Besonderheiten.

Definition: NACE 32 fasst die Herstellung diverser Waren zusammen, die keiner anderen Abteilung des verarbeitenden Gewerbes zugeordnet werden können — darunter Schmuck, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spielwaren sowie medizinische und zahnmedizinische Instrumente. Besonders die Gruppe 32.5 (Medizinprodukte) ist im öffentlichen Beschaffungswesen von herausragender Bedeutung.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 32?

NACE 32 (Herstellung von sonstigen Waren) vereint heterogene Produktgruppen unter einem gemeinsamen Dach — die Gemeinsamkeit ist weniger die Produktähnlichkeit als die Abgrenzung zu anderen Abteilungen des NACE-Systems.

Die Abteilung 32 innerhalb des Abschnitts C (Verarbeitendes Gewerbe) gliedert sich in folgende Gruppen:

GruppeBezeichnungTypische Erzeugnisse
32.1Herstellung von Schmuck, Bijouterie und verwandten ErzeugnissenEdelmetallwaren, Ordensspangen, Dienstauszeichnungen
32.2Herstellung von MusikinstrumentenBlasinstrumente, Tasteninstrumente, Streichinstrumente
32.3Herstellung von SportgerätenBallsport, Leichtathletik, Fitness, Hallensport
32.4Herstellung von SpielwarenSpielzeug, Brettspiele, Konstruktionsspielzeug
32.5Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen InstrumentenChirurgische Instrumente, Diagnosegeräte, Dentalprodukte
32.9Herstellung von sonstigen ErzeugnissenBesen, Bürsten, Stifte, Schirme, Knöpfe

Für öffentliche Auftraggeber ist Gruppe 32.5 mit Abstand am bedeutsamsten: Krankenhäuser, Kliniken und Gesundheitsbehörden beschaffen laufend medizinische Instrumente, Diagnoseequipment und Dentalprodukte. Gruppen 32.3 und 32.4 sind für Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten relevant.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 32

NACE 32 weist eine extreme Bandbreite im öffentlichen Beschaffungswesen auf — medizinische Instrumente unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen, während Sportgeräte und Spielwaren häufig über vereinfachte Verfahren beschafft werden.

Typische Auftragsarten

  • Medizinische Instrumente für Krankenhäuser (32.5): Chirurgische Instrumente, Endoskope, Operationsbestecke, Laparoskope und Spezialwerkzeuge für öffentliche Krankenhäuser und Universitätskliniken
  • Diagnostische Geräte und Einmalartikel: Blutdruckmessgeräte, Stethoskope, Wundversorgungsmaterial und Einmal-Instrumente für Arztpraxen in kommunaler Trägerschaft und Gesundheitszentren
  • Dentalprodukte für zahnmedizinische Einrichtungen: Bohrer, Abdruckmaterial, Dentallegierungen für Zahnkliniken an Universitätskliniken
  • Sportgeräte für Schulen und Sportstätten: Ballangebote (Fußball, Basketball, Volleyball), Turngeräte, Leichtathletikausrüstung für Schulen, Universitätssportanlagen und kommunale Sporteinrichtungen
  • Fitnessgeräte für kommunale Sportanlagen: Kraft- und Ausdauergeräte für Fitnessstudios in öffentlicher Trägerschaft, Outdoor-Fitnessanlagen
  • Spielgeräte für Kindertagesstätten und Parks: Schaukeln, Rutschen, Klettergerüste, Sandspielzeug für kommunale Kitas, Schulhöfe und öffentliche Spielplätze
  • Musikinstrumente für öffentliche Schulen: Schulinstrumente für Musik- und allgemeinbildende Schulen in kommunaler Trägerschaft

Besonderheiten bei Medizinprodukten (32.5)

Medizinprodukte unterliegen in der EU der Medizinprodukteverordnung (MDR, EU 2017/745). Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies:

  • Pflicht zur Ausschreibung CE-gekennzeichneter Produkte in der passenden Risikoklasse (I, IIa, IIb, III)
  • Technische Spezifikationen müssen auf die Leistungsmerkmale abstellen, nicht auf Markennamen
  • Bei hochregulierten Produkten (z.B. Implantate, Klasse III) sind Referenzen akkreditierter Benannter Stellen maßgeblich

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Lieferaufträge für Waren aus NACE 32 unterliegen dem allgemeinen EU-Schwellenwert für Lieferaufträge (221.000 EUR). Bei medizinischen Geräten (die teilweise unter NACE 26 fallen, aber inhaltlich mit 32.5 verknüpft sind) werden häufig Rahmenvereinbarungen für wiederkehrenden Verbrauchsmaterialbedarf und offene Verfahren für Gerätebeschaffungen genutzt.


Relevante CPV-Codes für NACE 32

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
33100000Medizinische GeräteMedizinprodukte allgemein (32.5)
33140000Medizinischer VerbrauchsbedarfEinmalinstrumente, Verbandsmaterial
33160000OperationstechnikChirurgische Instrumente, Geräte
33130000ZahnarztprodukteDentalinstrumente, -material
37400000Sportartikel und -ausrüstungSportgeräte für Schulen/Anlagen
37500000Spiele und SpielzeugSpielgeräte für Kitas, Schulhöfe
37310000MusikinstrumenteInstrumente für Schulen
37535200SpielplatzausrüstungSchaukeln, Rutschen, Klettergeräte

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 32 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Universitätskliniken und Landeskrankenhäuser sind die volumenstärksten Auftraggeber für Produkte aus Gruppe 32.5 — allein Chirurgische Instrumente und Endoskope machen Millionenbeträge aus. Schulträgerschaften (Landkreise, Kommunen) beschaffen Sportgeräte und Musikinstrumente. Jugendämter und freie Träger (als Beliehene) kaufen Spielgeräte für Kitas. Sportstättenverwaltungen sind Abnehmer von Fitnessgeräten und Hallensportausrüstung.

Unternehmen und Bieter

Anforderungen variieren stark nach Produktgruppe:

  • Medizinprodukte (32.5): CE-Kennzeichnung nach MDR, Benennung des Herstellers und seiner EU-Repräsentanz, Konformitätserklärungen, ggf. klinische Bewertungsberichte
  • Sportgeräte (32.3): DIN/EN-Normen für Spielfeldausstattungen, TÜV-Prüfnachweise für Spielgeräte nach EN 1176 (Kinderspielgeräte)
  • Musikinstrumente (32.2): Keine besonderen Regulierungen, Qualitäts- und Herstellernachweise ausreichend
  • Spielwaren (32.4): CE-Kennzeichnung nach Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG), Sicherheitsnachweise nach EN 71

Häufige Fragen zu NACE 32 und öffentlichen Ausschreibungen

Warum ist Gruppe 32.5 für öffentliche Auftraggeber besonders wichtig?
Öffentliche Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen in Europa sind Großabnehmer medizinischer Instrumente und Verbrauchsmaterialien. Der Gesundheitssektor macht in Deutschland und Österreich einen bedeutenden Teil der öffentlichen Ausgaben aus — mit entsprechendem Beschaffungsvolumen bei Medizinprodukten.

Dürfen technische Spezifikationen bei Medizinprodukten auf bestimmte Marken verweisen?
Nein — Produktspezifikationen müssen leistungs- und funktionsbezogen formuliert werden. Markenangaben sind nur zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau beschrieben werden kann, und müssen mit dem Zusatz „oder gleichwertig" versehen sein (§ 31 Abs. 6 VgV / § 97 Abs. 6 GWB).

Welche Normen gelten für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen?
Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen müssen der EN 1176 (Spielplatzgeräte) und EN 1177 (stoßdämpfende Spielplatzböden) entsprechen. Darüber hinaus gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkassen. Regelmäßige Sicherheitsprüfungen durch befähigte Personen sind Pflicht.

Können Musikinstrumente zentral beschafft werden?
Ja — einzelne Bundesländer haben Rahmenverträge für Schulinstrumente geschlossen. Außerdem können Schulen unterhalb der Schwellenwerte häufig direkt beim Fachhandel bestellen. Größere Beschaffungen (z.B. vollständige Orchesterausstattung) müssen ausgeschrieben werden.


NACE 32 im Kontext: Abschnitt C und verwandte Abteilungen


Zuletzt aktualisiert: April 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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