NACE 29.1 – Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 29.1: Pkw, Lkw und Kraftwagenmotoren in öffentlichen Ausschreibungen. Fuhrparkbeschaffung für Behörden, Polizei und Bundeswehr – CPV-Codes und Vergabeverfahren.
Definition: NACE 29.1 umfasst die Herstellung von Kraftwagen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen) und deren Motoren. Die öffentliche Hand ist einer der bedeutendsten Abnehmer in diesem Segment — Flottenbeschaffungen für Behörden, Polizei und Streitkräfte generieren ein erhebliches Ausschreibungsvolumen.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026
Was umfasst NACE 29.1?
NACE 29.1 (Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren) klassifiziert Automobilhersteller und Motorenproduzenten — Lieferanten für eine der größten und strategisch bedeutsamsten Beschaffungskategorien des öffentlichen Sektors in Europa.
Die Gruppe 29.1 gliedert sich in folgende Klassen:
| Klasse | Bezeichnung | Typische Erzeugnisse |
|---|---|---|
| 29.10 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren | Pkw, Lkw, Sattelzugmaschinen, Fahrzeugmotoren, Fahrgestelle |
Öffentliche Auftraggeber sind neben allen Bundesministerien und Landesbehörden insbesondere die Polizeien von Bund und Ländern, die Bundeswehr (BAAINBw), kommunale Verwaltungen, Feuerwehren, Rettungsdienste, Zoll, Verfassungsschutz und Bundespolizei.
Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 29.1
Die öffentliche Hand betreibt in Deutschland und Österreich hunderttausende Dienstfahrzeuge — Flottenausschreibungen für Behördenfahrzeuge gehören zu den volumenstärksten Liefervergaben im öffentlichen Sektor.
Typische Auftragsarten
- Pkw-Flottenbeschaffungen: Standardfahrzeuge für Bundesbehörden, Ministerien und Landesverwaltungen, häufig über zentrale Beschaffungsstellen (z.B. BeschA)
- Polizeifahrzeuge: Streifenwagen, Führungsfahrzeuge, zivile Observation — oft als Rahmenverträge mit definierten Abrufmengen
- Militärische Fahrzeuge: Leichte Transportfahrzeuge, Lkw der Bundeswehr (zivile Typen), Geländefahrzeuge
- Lkw und Nutzfahrzeuge: Schwere Lkw für die Logistik der Bundeswehr, Kommunalfahrzeuge als Trägerfahrzeuge
- Elektrofahrzeuge: Öffentliche Beschaffer sind Treiber der Elektromobilitätswende — EVs und PHEVs werden bevorzugt ausgeschrieben
- Dienstfahrzeuge Feuerwehr: Fahrgestelle für Feuerwehraufbauten (Schnittstelle zu NACE 29.2)
Schwellenwerte und Verfahrensarten
Fahrzeugbeschaffungen sind Lieferaufträge. EU-Schwellenwert für oberste Bundesbehörden: 143.000 EUR, für sonstige öffentliche Auftraggeber: 221.000 EUR (Stand 2024/2025). Flottenbeschaffungen werden regelmäßig als Rahmenvereinbarungen (§ 21 VgV) mit Laufzeiten von bis zu 4 Jahren abgeschlossen. Die Richtlinie 2009/33/EG (Clean Vehicles Directive) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Mindestquoten für saubere Fahrzeuge einzuhalten.
Relevante CPV-Codes für NACE 29.1
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 34100000 | Kraftwagen | Übergeordnete Fahrzeugkategorie |
| 34110000 | Personenkraftwagen | Behörden-Pkw, Dienstlimousinen |
| 34130000 | Kraftfahrzeuge für Warentransport | Lkw, Transporter, Pritschenwagen |
| 34114000 | Spezialfahrzeuge | Polizeifahrzeuge, zivile Dienstfahrzeuge |
| 34144000 | Kraftfahrzeuge für militärische und sicherheitsrelevante Zwecke | Bundeswehr-Fahrzeuge (zivile Klasse) |
| 34320000 | Kraftwagenmotoren und Motorenteile | Ersatzmotoren, Motorenkomponenten |
Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) und auf der Plattform des Beschaffungsamtes des BMI.
Für wen ist NACE 29.1 im Vergaberecht relevant?
Öffentliche Auftraggeber
Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA) ist in Deutschland die zentrale Beschaffungsstelle für Bundesbehördenfahrzeuge. In Österreich koordiniert das Bundesbeschaffung GmbH (BBG)-Portal Kfz-Rahmenverträge. Die Bundespolizei und die Länderpolizeien schreiben Streifenwagen regelmäßig eigenständig aus. Das BAAINBw beschafft Lkw und Nutzfahrzeuge für die Bundeswehr.
Unternehmen und Bieter
Automobilhersteller und ihre Vertriebsorganisationen müssen bei öffentlichen Ausschreibungen nachweisen:
- Technische Spezifikationserfüllung: Genaue Einhaltung aller Anforderungen (Motorisierung, Sicherheitsausstattung, Farbgebung)
- Zulassung und Typgenehmigung: EU-Typgenehmigung (EU-VO 2018/858), ggf. nationale Sondergenehmigungen
- Liefer- und Servicefähigkeit: Nachweislich gesicherter Servicenetzbetrieb, Ersatzteilverfügbarkeit
- Clean Vehicles Directive: Nachweis der Emissionsklasse und ggf. Null-Emissions-Fähigkeit
- Referenzrahmenverträge: Nachweis ähnlicher Rahmenverträge mit Behörden
Häufige Fragen zu NACE 29.1 und öffentlichen Ausschreibungen
Müssen öffentliche Auftraggeber Elektrofahrzeuge bevorzugen?
Die Clean Vehicles Directive (2009/33/EG, geändert durch 2019/1161/EU) schreibt Mindestquoten für saubere Fahrzeuge vor. Ab 2026 müssen z.B. bei Pkw-Beschaffungen mindestens 38,5 % der Fahrzeuge emissionsarm oder emissionsfrei sein (länderspezifisch variierend).
Können Fahrzeughändler direkt an Ausschreibungen teilnehmen?
Ja — autorisierte Händler können als eigenständige Bieter auftreten, sofern sie Lieferung und Service aus eigener Kapazität nachweisen können. Herstellergarantien sind dabei an den Händlernachweis geknüpft.
Wie lang sind typische Rahmenverträge für Behördenfahrzeuge?
Rahmenvereinbarungen sind nach § 21 VgV auf maximal 4 Jahre begrenzt. Polizeiliche Fahrzeugrahmenverträge werden oft mit Optionen auf Verlängerung ausgestaltet.
NACE 29.1 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 29
- NACE C – Verarbeitendes Gewerbe: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 29.2 – Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern: Spezialaufbauten für Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst
- NACE 29.3 – Herstellung von Kfz-Teilen und -Zubehör: Ersatzteile, Reifen, Fahrzeugelektronik
- NACE 30.4 – Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen: Gepanzerte Fahrzeuge, Rüstungsbeschaffung
Zuletzt aktualisiert: April 2026
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