NACE-Code

NACE 26.6 – Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 26.6: Röntgen, MRT und Behandlungsgeräte in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes für Krankenhaus- und Klinikausschreibungen im Überblick.

Definition: NACE 26.6 umfasst die Herstellung von Bestrahlungs-, Elektrotherapie- und elektromedizinischen Geräten. Dazu zählen bildgebende Diagnosegeräte (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall), Strahlentherapieanlagen, Endoskopie- und chirurgische Geräte sowie weitere elektromedizinische Ausrüstungen für Kliniken und medizinische Praxen.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 26.6?

NACE 26.6 (Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten) klassifiziert Hersteller von Medizintechnik, die in öffentlichen Krankenhäusern, Universitätskliniken und Gesundheitseinrichtungen beschafft wird — einem der ausgabenstärksten Segmente im öffentlichen Beschaffungswesen.

Die Gruppe 26.6 gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Produkte
26.60Herstellung von Bestrahlungs-, Elektrotherapie- und elektromedizinischen GerätenRöntgenanlagen, Computertomographen (CT), Magnetresonanztomographen (MRT), Ultraschallgeräte, Linearbeschleuniger (Strahlentherapie), Endoskope, Elektrochirurgiegeräte, Dialysegeräte, Patientenmonitore

Öffentliche Auftraggeber nach NACE 26.6 sind kommunale und Landkreis-Krankenhäuser, Universitätskliniken (Hochschulkliniken), Bundeswehrkrankenhäuser, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie Laboratorien öffentlicher Gesundheitseinrichtungen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 26.6

Medizintechnik-Beschaffung durch öffentliche Krankenhäuser und Kliniken gehört zu den komplexesten und wertmäßig größten Vergabeverfahren im öffentlichen Sektor — ein MRT-Gerät kostet 1–3 Mio. EUR, ein Linearbeschleuniger bis zu 5 Mio. EUR.

Typische Auftragsarten

  • Bildgebende Diagnostik: CT-Scanner, MRT-Geräte, Röntgenanlagen, Fluoroskopiesysteme für radiologische Abteilungen
  • Nuklearmedizin: PET-Scanner, SPECT-Kameras, Gammakameras für nuklearmedizinische Diagnostik
  • Strahlentherapie: Linearbeschleuniger, Brachytherapieanlagen, Bestrahlungsplanungssysteme
  • Endoskopie und minimal-invasive Chirurgie: Videoendoskopiesysteme, Laparoskopie-Türme, Robotik-Assistenzsysteme (Da Vinci)
  • Intensivmedizin und Monitoring: Beatmungsgeräte, Patientenmonitore, Defibrillatoren für Intensivstationen
  • Dialyse: Hämodialysegeräte und Dialysewasseraufbereitungsanlagen für Nephrologie-Stationen

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Medizintechnik-Großgeräte überschreiten regelmäßig den EU-Schwellenwert für Lieferaufträge (221.000 EUR). Häufig eingesetzte Verfahren: offenes Verfahren (ab EU-Schwellenwert), nicht offenes Verfahren bei technisch komplexen Systemen. Für Wartungsverträge gelten die Schwellenwerte für Dienstleistungsaufträge.


Relevante CPV-Codes für NACE 26.6

Die Brücke zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die in jeder Bekanntmachung auf TED verpflichtend angegeben werden müssen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
33100000Medizinische GeräteOberkategorie Medizintechnik
33111000RöntgenapparateRöntgenanlagen, Fluoroskopie
33112200UltraschallgeräteSonographiegeräte für Diagnostik
33115000TomographenCT-Scanner, MRT-Geräte
33151000Nuklearmedizinische und radiologische GerätePET, SPECT, Gammakameras
33167000Chirurgische BeleuchtungOP-Lampen und chirurgische Ausrüstung
33157000Gas- und SauerstofftherapiegeräteBeatmungsgeräte, Sauerstoffanlagen

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen wie dem Deutschen Krankenhaus-Institut (DKI).


Für wen ist NACE 26.6 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

In Deutschland gibt es rund 1.900 Krankenhäuser, von denen etwa 30 % in öffentlicher Trägerschaft stehen. Universitätskliniken sind als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts verpflichtet, Vergaberecht anzuwenden. Kommunale Krankenhäuser und Landkreiskliniken unterliegen als öffentliche Auftraggeber denselben Verpflichtungen. Bundeswehrkrankenhäuser beschaffen über das BAAINBw und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw).

Unternehmen und Bieter

Hersteller und Lieferanten von Medizingeräten müssen typischerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Medizinproduktezulassung: CE-Kennzeichnung nach MDR 2017/745 für alle Klassen I–III; höhere Risikoklassen (CT, MRT, Linearbeschleuniger) erfordern Benannte-Stelle-Zertifizierung
  • Strahlenschutzrechtliche Anforderungen: Genehmigung nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) für Röntgen- und Strahlentherapieanlagen
  • Qualitätsmanagementsystem: ISO 13485 (Medizinprodukte-QMS) in der Regel gefordert
  • Referenzen: Installationen vergleichbarer Geräte in Krankenhäusern gleicher Größenordnung

Häufige Fragen zu NACE 26.6 und öffentlichen Ausschreibungen

Wie werden MRT und CT-Geräte öffentlich ausgeschrieben?
In der Regel im EU-weiten offenen Verfahren, da die Auftragswerte regelmäßig über dem EU-Schwellenwert liegen. Die Ausschreibungen umfassen oft Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Personalschulung und einen mehrjährigen Vollwartungsvertrag.

Wie finde ich Ausschreibungen für Medizintechnik?
Auf TED per CPV-Code (z.B. 33115000 für Tomographen, 33111000 für Röntgen). Spezialisierte Portale: dtvp.de, KH-Ausschreibungen über Landesgesellschaften (z.B. BG Kliniken, Gesundheit Nord).

Welche Besonderheiten gelten bei der Beschaffung von Strahlentherapieanlagen?
Linearbeschleuniger und andere strahlentherapeutische Geräte erfordern eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung nach StrlSchG. Der Auftraggeber muss vor der Inbetriebnahme eine Genehmigung bei der zuständigen Landesbehörde einholen; der Hersteller muss entsprechende Zulassungsunterlagen bereitstellen.



Zuletzt aktualisiert: April 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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