NACE 25.4 – Herstellung von Waffen und Munition | Öffentliche Ausschreibungen
NACE 25.4: Waffen und Munition in öffentlichen Ausschreibungen. Rüstungsbeschaffung, Verteidigungsaufträge, CPV-Codes und vergaberechtliche Besonderheiten.
Definition: NACE 25.4 umfasst die Herstellung von Handfeuerwaffen, Artillerie, Raketen, Torpedos, Granaten, Bomben und sonstiger Militär- und Polizeimunition sowie Sprengstoff. Der Sektor ist eng mit staatlicher Rüstungsbeschaffung verknüpft.
Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Was umfasst NACE 25.4?
NACE 25.4 (Herstellung von Waffen und Munition) klassifiziert Rüstungsunternehmen, die militärische und polizeiliche Ausrüstung herstellen — ein vergaberechtlich hochsensibles Segment mit eigenem Rechtsregime.
| Klasse | Bezeichnung | Typische Erzeugnisse |
|---|---|---|
| 25.40 | Herstellung von Waffen und Munition | Handfeuerwaffen, Militärwaffen, Artilleriesysteme, Munition aller Kaliber, Sprengstoff |
Die Gruppe umfasst sowohl militärische Ausrüstung (Bundeswehr, nationale Streitkräfte) als auch polizeiliche Bewaffnung (Pistolen, Maschinenpistolen, Patronen für Strafverfolgungsbehörden) und Jagdwaffen im zivilen Bereich.
Öffentliche Ausschreibungen: Rüstungsbeschaffung und Waffen Aufträge
Die Beschaffung von Waffen und Munition durch öffentliche Auftraggeber unterliegt besonderen vergaberechtlichen Ausnahmetatbeständen — gleichzeitig ist dieser Bereich einer der volumenstärksten der staatlichen Beschaffung.
Typische Auftragsarten
- Handfeuerwaffen für Polizei: Bundeskriminalamt, Landespolizeien und Grenzschutz beschaffen Dienstpistolen und -revolver
- Munitionsbeschaffung für Streitkräfte: Bundeswehr und verbündete Streitkräfte beschaffen Patronen, Artilleriemunition und Lenkwaffen
- Sicherheitsbehörden: Zoll, Verfassungsschutz und Militärpolizei beschaffen spezifische Bewaffnung
- Exportlieferungen im Regierungsauftrag: Regierung-zu-Regierung-Beschaffungen (G2G) außerhalb des regulären Vergaberechts
- Ersatzteilversorgung und Instandhaltung: Langfristige Wartungsverträge für militärische Waffensysteme
Relevante CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Anwendungsbereich |
|---|---|---|
| 35300000 | Waffen, Munition und zugehörige Teile | Übergeordnete Position |
| 35310000 | Verschiedene Waffen | Klein- und Handfeuerwaffen |
| 35321000 | Artillerie | Artilleriesysteme und -munition |
| 35340000 | Teile für Handfeuerwaffen | Ersatzteile, Zubehör |
| 35800000 | Persönliche und Unterstützungsausrüstung | Ballistische Schutzausrüstung |
Auftraggeber und Bieter
Öffentliche Auftraggeber
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist in Deutschland der zentrale Beschaffer militärischer Ausrüstung. In Österreich übernimmt diese Funktion das Heereslogistikzentrum. Polizeiliches Beschaffungswesen erfolgt durch Landesbeschaffungsämter und das Bundeskriminalamt.
Vergaberechtliche Besonderheiten
Rüstungsbeschaffungen unterliegen dem speziellen Vergaberegime der Richtlinie 2009/81/EG (Verteidigungsvergaberichtlinie), in Deutschland umgesetzt durch die VSVgV (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit). Wesentliche Merkmale:
- Möglichkeit des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung aus Sicherheitsgründen
- Anforderungen an Geheimhaltung und Informationssicherheit
- Sicherheitsanforderungen an Subunternehmer (Sicherheitsüberprüfungen)
- Nationale Präferenz unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Häufige Fragen zu NACE 25.4 und öffentlichen Ausschreibungen
Können Waffenbeschaffungen vom regulären Vergaberecht ausgenommen werden? Ja. Art. 346 AEUV erlaubt Mitgliedstaaten, wesentliche Sicherheitsinteressen von der Anwendung des Binnenmarktrechts auszunehmen. In der Praxis wird dies eng ausgelegt — die VSVgV soll die Richtlinie 2009/81/EG vollständig umsetzen und dient als spezialisiertes Vergaberegime für den Rüstungsbereich.
Dürfen kleinere Waffenhändler (keine Hersteller) an Polizeiausschreibungen teilnehmen? Ja, sofern sie als autorisierte Händler der Hersteller auftreten und die Eignungsanforderungen (Waffenhandelslizenz, Sicherheitsnachweise, Lieferfähigkeit) erfüllen. Häufig werden Herstellernachweise und Originalhersteller-Gewährleistungen verlangt.
- NACE C – Verarbeitendes Gewerbe: Übergeordneter Abschnitt
- NACE 25 – Metallerzeugnisse: Übergeordnete Abteilung
- NACE 30.4 – Militärische Kampffahrzeuge: Verwandte Rüstungsgüter
- NACE 26.5 – Mess- und Navigationsinstrumente: Militärische Leitsysteme
Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.
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