NACE-Code

NACE 25.3 – Herstellung von Dampfkesseln | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 25.3: Dampfkessel und Wärmetauscher in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes, Auftraggeber und Vergabeverfahren für Energieerzeugungsanlagen.

Definition: NACE 25.3 umfasst die Herstellung von Dampfkesseln für die industrielle Dampf- und Stromerzeugung sowie von Kernreaktorkesseln und Wärmetauschern für die Prozessindust­rie und Energiewirtschaft.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 25.3?

NACE 25.3 (Herstellung von Dampfkesseln) klassifiziert Hersteller von Hochdruck-Dampfkesseln, Heißwassererzeugern und Wärmetauschern für Energieerzeugungs- und Industrieanlagen — strategisch bedeutsam für die öffentliche Energieversorgung.

KlasseBezeichnungTypische Erzeugnisse
25.30Herstellung von DampfkesselnKraftwerksdampfkessel, Abhitzekessel, Wärmetauscher, Kernreaktordruckbehälter

Typische Anwendungsfelder sind Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (BHKW, GuD-Kraftwerke), Müllverbrennungsanlagen, Biomasseheizkraftwerke und Fernwärmekraftwerke — überwiegend im öffentlichen oder kommunalen Eigentum.


Öffentliche Ausschreibungen: Dampfkessel und Energieerzeugung

Dampfkessel aus NACE 25.3 werden vor allem von Energieversorgungsunternehmen und kommunalen Betrieben im Rahmen von Kraftwerksneu- und -umbauten beschafft — typischerweise hochvolumige Einzelprojekte.

Typische Auftragsarten

  • Müllverbrennungsanlagen: Kommunale MVAs (Müllverbrennungsanlage) beschaffen Dampfkessel für die Energierückgewinnung aus Abfall
  • Biomasse-Heizkraftwerke: Kommunale Energieversorger errichten Biomassekraftwerke mit NACE-25.3-Komponenten
  • Abhitzekessel für BHKW: Blockheizkraftwerke in öffentlichen Liegenschaften nutzen Abhitzekessel zur Wärmerückgewinnung
  • Fernwärmezentralen: Städtische Fernwärmenetze erfordern Spitzen- und Reservekessel
  • Wärmetauscher für Klärwerke: Faulturmbeheizung und Biogasnutzung in kommunalen Kläranlagen

Relevante CPV-Codes

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
44611000KesselDampf- und Heißwasserkessel allgemein
44611200DampfkesselHochdruckdampferzeuger für Kraftwerke
42164000WärmetauscherIndustrielle Wärmetauscher und Kondensatoren
09330000Sonnen- und WindenergieKessel für erneuerbare Energieanlagen
42514000Filter- und ReinigungsanlagenRauchgasreinigung für Kesselhäuser

Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Kommunale Energie- und Fernwärmeunternehmen, staatliche Kraftwerksgesellschaften sowie öffentliche Entsorgungsunternehmen (MVA-Betreiber) sind die Hauptnachfrager. Als Sektorenauftraggeber im Bereich Strom und Wärme unterliegen sie dem Sektorenvergaberecht, das flexiblere Verfahren erlaubt. Einzelaufträge erreichen oft erhebliche Volumina im zweistelligen Millionenbereich.

Bieter und Eignungsanforderungen

  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU: CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung nach PED für alle Druckgeräte über 0,5 bar
  • TÜV- und DEKRA-Abnahmen: Dampfkessel unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten nach BetrSichV
  • EN 12952 / EN 12953: Normen für Wasserrohr- und Flammrohrkessel
  • Erfahrungsnachweise: Referenzliste vergleichbarer Dampfkesselanlagen mit Leistungsangaben
  • EPC- und Schlüsselfertig-Erfahrung: Oft werden Gesamtprojekte inkl. Engineering beschafft

Häufige Fragen zu NACE 25.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Verfahrensart ist bei Dampfkesselbeschaffungen üblich? Aufgrund der hohen technischen Komplexität und des erheblichen Auftragsvolumens wird häufig das nicht offene Verfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb oder das Verhandlungsverfahren gewählt. Der wettbewerbliche Dialog kommt bei besonders innovativen Anlagenkonzepten zum Einsatz.

Unterliegen Dampfkessel in Kraftwerken besonderen Sicherheitsvorschriften? Ja. Neben der Druckgeräterichtlinie gelten die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 2141 sowie Länder-Gewerbeordnungen. Dampfkessel ab bestimmten Druckstufen sind überwachungsbedürftige Anlagen mit regelmäßiger Prüfpflicht.



Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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