NACE-Code

NACE 23.3 – Herstellung von keramischen Baumaterialien | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 23.3: Dachziegel, Backsteine und Fliesen in öffentlichen Ausschreibungen. Hochbauprojekte, Schulen, Verwaltungsgebäude und kommunale Infrastruktur.

Definition: NACE 23.3 umfasst die Herstellung von keramischen Baumaterialien wie Dachziegeln, Mauersteinen (Backsteinen), Bodenplatten, Wandfliesen und sonstigen keramischen Baustoffen. Diese Produkte sind Bestandteil nahezu jedes öffentlichen Hochbauprojekts und finden sich in Schulen, Verwaltungsgebäuden, Sporthallen und der kommunalen Wohnbauförderung.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Januar 2026


Was umfasst NACE 23.3?

NACE 23.3 (Herstellung von keramischen Baumaterialien) klassifiziert Unternehmen, die keramische Erzeugnisse für den Baubereich herstellen — eines der ältesten und mengenmäßig bedeutendsten Baumaterialsegmente im öffentlichen Hochbau.

Die Gruppe 23.3 innerhalb des Abschnitts C (Verarbeitendes Gewerbe) und der Abteilung 23 gliedert sich in mehrere Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Erzeugnisse
23.31Herstellung von keramischen Fliesen und PlattenBodenfliesen, Wandfliesen, Feinsteinzeug, Klinker, Mosaikplatten
23.32Herstellung von Ziegeln und sonstiger BaukeramikMauersteine, Hochlochziegel, Poroton-Steine, Dachziegel, Kaminformstücke, Drainagerohre aus Ton

Keramische Baumaterialien zeichnen sich durch Langlebigkeit, Frost- und Feuerbeständigkeit sowie eine günstige Umweltbilanz (mineralischer Rohstoff, Recycelbarkeit) aus, was sie für nachhaltige öffentliche Bauvorhaben besonders interessant macht. Großformatiger Feinsteinzeug ersetzt zunehmend Naturstein in repräsentativen öffentlichen Innenräumen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 23.3

Keramische Baumaterialien sind feste Bestandteile öffentlicher Hochbauprojekte — von der Mauerziegel-Lieferung für den Rohbau kommunaler Schulen bis zum Fliesenbelag für Schwimmbäder, Krankenhäuser und U-Bahn-Stationen.

Typische Auftragsarten

  • Schulneu- und -umbauten: Beschaffung von Mauersteinen, Dachziegeln und Innenraumfliesen für kommunale Schulbauprojekte
  • Öffentliche Bäder und Sportanlagen: Rutschfeste Keramikfliesen für Freibäder, Sporthallen und Schwimmbäder — mit spezifischen Anforderungen an Rutschfestigkeit (R-Klassen)
  • ÖPNV-Infrastruktur: Bodenbeläge und Wandverkleidungen für U-Bahn-Stationen, Bahnsteige und Unterführungen (Frost-Tau-Wechsel, Reinigungsbeständigkeit)
  • Verwaltungsgebäude: Fliesen und Platten für Eingangsbereiche, Treppenhäuser und Sanitärräume öffentlicher Verwaltungsbauten
  • Historische Gebäudesanierungen: Reproduktionsfliesen und historische Klinker für denkmalgerechte Restaurierungen
  • Dachsanierungen öffentlicher Gebäude: Dachziegel für kommunale Gebäude, Kirchen in kommunalem Besitz und öffentliche Wohnbaugesellschaften

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Keramische Baumaterialien werden überwiegend als Teil von Bauprojekten in Losen ausgeschrieben (Fliesen- und Plattenarbeiten als eigenständiges Fachlos nach VOB/A). Bei EU-weiten Ausschreibungen gelten die Schwellenwerte für Bauleistungen (5.538.000 EUR). Reine Materiallieferungen unterliegen den Lieferschwellenwerten (221.000 EUR).


Relevante CPV-Codes für NACE 23.3

Die nachfolgenden CPV-Codes ermöglichen die gezielte Suche nach Ausschreibungen für keramische Baumaterialien auf TED und nationalen Vergabeplattformen.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
44111000Baumaterialien allgemeinÜbergeordnete Kategorie für Baustoffe
44111200ZiegelMauersteine, Hochlochziegel, Klinkersteine
44111400FliesenBoden- und Wandfliesen, Feinsteinzeug
44111410BodenfliesenRutschfeste Keramikbeläge
44111420WandfliesenKeramik-Wandverkleidungen
45431000Fliesenlege- und PlattenverlegearbeitenEinbaudienstleistung (Fachlos)

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf kommunalen Vergabeplattformen und der Vergabeplattform des Bundes.


Für wen ist NACE 23.3 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Maßgebliche Auftraggeber für keramische Baumaterialien sind kommunale Hochbauämter und Schul- sowie Sportbaugesellschaften, öffentliche Wohnungsbaugesellschaften bei der Bestandssanierung, kommunale Bäderbetriebe für Hallenbäder und Freibäder, Verkehrsbetriebe (ÖPNV) für Bahnstationen, Denkmalschutzbehörden bei der Restaurierung historischer Bauten sowie Bundesbehörden bei der Sanierung von Bundesgebäuden (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA).

Unternehmen und Bieter

Hersteller keramischer Baumaterialien und Fliesenfachgroßhändler als Bieter sollten beachten:

  • CE-Kennzeichnung und Normen: EN 14411 für keramische Fliesen und Platten, EN 771-1 für Mauerziegel — CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung ist Pflicht
  • Rutschfestigkeitsklassen: R-Klassen nach DIN 51130 und DGUV Regel 108-003 für gewerblich genutzte Böden; besonders relevant bei Schulen, Bädern und öffentlichen Küchen
  • Frostbeständigkeit: Charakterisierung nach EN ISO 10545-12 für Außenanwendungen (Terrassen, Eingangsbereiche, ÖPNV-Bereiche)
  • Nachhaltigkeit und EPD: Umweltproduktdeklarationen (EPD) nach EN 15804 werden bei nachhaltiger öffentlicher Beschaffung zunehmend gefordert
  • Lieferzuverlässigkeit: Beschaffungssicherheit für größere Losgrößen (Kontingentierungsnachweis), insbesondere bei Sonderformaten und Reproduktionsfliesen

NACE 23.3 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 23

NACE 23.3 ist das mengenmäßig bedeutendste keramische Segment der Abteilung 23 und über den Hochbau eng mit kommunalen Investitionsprogrammen verbunden.


Häufige Fragen zu NACE 23.3 und öffentlichen Ausschreibungen

Werden Fliesen als Liefer- oder Bauleistung ausgeschrieben? Die bloße Lieferung von Fliesen ist ein Lieferauftrag. Wenn die Lieferung mit Verlegearbeiten (Untergrund, Verkleben, Verfugen) kombiniert wird — was in der Praxis häufig der Fall ist — handelt es sich um einen Bauauftrag, der nach VOB/A auszuschreiben ist.

Welche Rutschfestigkeitsklasse ist für öffentliche Schwimmbäder vorgeschrieben? Für barfußbegangene Bereiche in Bädern gilt die Bewertungsgruppe nach DGUV R 108-003 (Barfußbereich): In der Regel Klasse B oder C (vertikal, horizontal und auf Schrägen). Die konkrete Anforderung ergibt sich aus der Raumnutzung und ist in der Leistungsbeschreibung zu spezifizieren.

Können bei denkmalgeschützten Gebäuden Sonderfliesen außerhalb EU-Normen beschafft werden? Bei denkmalschutzrechtlichen Anforderungen können Ausnahmen von Standard-CE-Anforderungen durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden. In solchen Fällen ist eine Abstimmung mit der Denkmalbehörde obligatorisch, und die Leistungsbeschreibung muss die Besonderheiten der historischen Reproduktionsmaterialien präzise abbilden.


Zuletzt aktualisiert: Januar 2026 Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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