NACE-Code

NACE 10.8 – Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 10.8: Sonstige Nahrungsmittel in öffentlichen Ausschreibungen. CPV-Codes und Ausschreibungen für Zucker, Schokolade, Gewürze, Suppen und Fertiggerichte.

Definition: NACE 10.8 umfasst die Herstellung einer breiten Palette von Nahrungsmitteln, die nicht anderen Gruppen zugeordnet sind: Zucker, Süßwaren, Schokolade, Gewürze, Würzsaucen, Suppen, Fertiggerichte, diätetische Lebensmittel, Babynahrung und Nahrungsergänzungsmittel sowie Hefe und sonstige Nahrungsmittelzubereitungen.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: April 2026


Was umfasst NACE 10.8?

NACE 10.8 (Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln) ist die Sammelgruppe für Lebensmittelbranchen ohne eigene Abteilung — von Zuckerfabriken über Schokoladenproduzenten bis zu Suppenfabriken, alle mit Bezug zur öffentlichen Beschaffung.

Die Gruppe 10.8 der Abteilung 10 umfasst folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Produkte
10.81Herstellung von ZuckerRüben- und Rohrzucker, Puderzucker, Würfelzucker
10.82Herstellung von Kakao, Schokolade und ZuckerwarenSchokolade, Bonbons, Kaugummi, Marzipan
10.83Verarbeitung von Tee und KaffeeRöstkaffee, Instant-Kaffee, Teemischungen
10.84Herstellung von Würzmitteln und SoßenSenf, Ketchup, Mayonnaise, Essig, Würzpasten
10.85Herstellung von FertiggerichtenConvenience-Food, Tiefkühlmenüs, Fertigsuppen
10.86Herstellung von homogenisierten und diätetischen NahrungsmittelnBabynahrung, Diabetikerkost, Sportlernahrung
10.89Sonstige NahrungsmittelHefe, Backpulver, Speisesalz, Trockeneipulver

Öffentliche Ausschreibungen: Sonstige Nahrungsmittel

Die Bandbreite von NACE 10.8 spiegelt sich in der Vielfalt öffentlicher Ausschreibungen wider — von Diätkost für Kliniken über Würzmittel für Kantinen bis zu Kaffee für Behörden.

Typische Auftragsarten

  • Kaffee und Heißgetränke für Behörden: Ausschreibungen für Röstkaffee, Kaffeebohnen und Tee für Behördenkantinen, Besprechungsräume und Automaten
  • Würzmittel und Soßen für Großküchen: Rahmenverträge für Senf, Ketchup, Mayonnaise, Saucenpulver und Würzpasten
  • Diätetische Lebensmittel für Kliniken: Klinische Ernährungsprodukte, Sondennahrung, Trinknahrung für Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Babynahrung für Sozialeinrichtungen: Anfangs- und Folgenahrung für Säuglingsstationen öffentlicher Krankenhäuser und Kinderheime
  • Fertigmenüs und Tiefkühlgerichte: Vollverpflegungsverträge für Schulen, Pflegeheime und Fahrdienste (Essen auf Rädern)
  • Zucker und Süßungsmittel: Lieferung von Kristallzucker in Großgebinden für öffentliche Backbetriebe und Kantinen
  • Trinknahrung (Oral Nutritional Supplements): Hochkalorische Trinknahrung für Krankenhäuser und Pflegeheime als Medizinprodukt oder Lebensmittel

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Die Verfahrenswahl hängt vom Auftragsvolumen ab. Kaffeebeschaffungen für einzelne Behörden liegen häufig unter dem Schwellenwert; zentrale Beschaffungen für Bundesbehörden (z.B. über das Beschaffungsamt des BMI) können EU-weit ausgeschrieben werden. Klinische Ernährungsprodukte werden häufig im Nichtoffenen Verfahren oder als Verhandlungsverfahren mit Lotzahl nach Produktgruppen vergeben.


Relevante CPV-Codes für NACE 10.8

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
15840000Kakao, Schokolade und SüßwarenSchokolade, Bonbons, Marzipan
15860000Kaffee, Tee und zugehörige ErzeugnisseRöstkaffee, Espresso, Tee, Kräutertee
15870000Würzmittel und GewürzeSenf, Ketchup, Essig, Gewürzmischungen
15880000Besondere ErnährungserzeugnisseBabynahrung, Diätkost, Sportlernahrung
15890000Sonstige NahrungsmittelFertiggerichte, Hefe, Speisesalz
15851300Fertiggerichte auf TeigwarenbasisLasagne, Cannelloni, Tortellini-Gerichte
33692500Parenterale ErnährungslösungenKlinische Ernährung (Medizinprodukt)

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie auf TED und nationalen Vergabeportalen.


Auftraggeber und Bieter

Öffentliche Auftraggeber

Bundesbehörden und öffentliche Unternehmen beschaffen Kaffee und Heißgetränke häufig zentral über Beschaffungsgesellschaften. Kliniken und Pflegeheime sind die Hauptabnehmer für klinische Ernährungsprodukte und Diätkost — diese Beschaffungen erfolgen häufig gemeinsam durch Einkaufsgemeinschaften (z.B. GHD, Pharmazentrallager). Schulträger und Wohlfahrtsverbände beschaffen Fertigmenüs für das Schulessen und den Mahlzeitendienst. Kommunale Sozialdienste schreiben Essen-auf-Rädern-Verträge aus, die Lieferung und Menüs nach NACE 10.8 einschließen.

Unternehmen und Bieter

Je nach Produktsegment innerhalb von NACE 10.8 gelten unterschiedliche Anforderungen:

  • Lebensmittelsicherheit: IFS Food, BRC, ISO 22000 oder FSSC 22000 je nach Produktgruppe
  • Spezielle Zulassungen: Klinische Nahrung und Medizinprodukte benötigen Zulassung nach MDR (EU) 2017/745 oder Registrierung nach VO (EU) 609/2013
  • Bio-Zertifizierung: Für Fair-Trade-Kaffee (Fairtrade-Label) und Bio-Produkte (DE-ÖKO)
  • Haltbarkeit und Logistik: Spezielle Anforderungen bei Tiefkühlmenüs (HACCP-Kühlkette), Trockenware (Mindesthaltbarkeit) und frischen Fertiggerichten
  • Allergenmanagement: Vollständige Allergenkennzeichnung aller Produkte, Kreuzverunreinigungskonzept für Betriebe mit Allergenrisiko

Häufige Fragen zu NACE 10.8 und öffentlichen Ausschreibungen

Wie werden Essen-auf-Rädern-Verträge ausgeschrieben und welche NACE-Codes sind relevant?
Essen-auf-Rädern-Ausschreibungen umfassen typischerweise sowohl die Lebensmittelproduktion (NACE 10.8, 10.1–10.7) als auch den Lieferservice (NACE 56.21 — Catering). Öffentliche Auftraggeber schreiben diese Leistungen oft als kombinierte Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus. Entscheidend für die CPV-Code-Wahl ist, ob die Leistung eher als Lieferauftrag (Fertigmenü) oder Dienstleistungsauftrag (Catering) eingeordnet wird.

Gelten für die Beschaffung klinischer Ernährungsprodukte Vergaberechtsbesonderheiten?
Klinische Ernährungsprodukte, die als Medizinprodukte oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) eingestuft sind, unterliegen zusätzlichen EU-Regularien. Krankenhäuser nutzen häufig Verhandlungsverfahren oder Rahmenverträge mit mehreren Lieferanten, da Produktspezifika (Geschmacksrichtungen, Kaloriengehalt, Zusammensetzung) die Vergleichbarkeit erschweren.


NACE 10.8 im Kontext: Abschnitt C und Abteilung 10


Zuletzt aktualisiert: April 2026
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