NACE-Code

NACE 05.1 – Steinkohlenbergbau | Öffentliche Ausschreibungen

NACE 05.1: Steinkohlenbergbau in öffentlichen Ausschreibungen. Welche CPV-Codes, Auftraggeber und Energiebeschaffungsaufträge sind relevant?

Definition: NACE 05.1 umfasst die Förderung, Aufbereitung und Brikettherstellung von Steinkohle einschließlich Anthrazit und Koks. Die Gruppe schließt alle Tätigkeiten der Gewinnung von Steinkohle im Tiefbau und Tagebau sowie die mechanische und physikalische Aufbereitung des Rohstoffs ein.

Rechtsstand: NACE Rev. 2 (Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) · Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026


Was umfasst NACE 05.1?

NACE 05.1 (Steinkohlenbergbau) klassifiziert Unternehmen, die Steinkohle fördern, aufbereiten und zu Briketts verarbeiten — ein Sektor, der im öffentlichen Beschaffungswesen vor allem im Rahmen der Energieversorgung und Infrastrukturprojekte relevant ist.

Die Gruppe 05.1 innerhalb des Abschnitts B (Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) und der Abteilung 05 (Kohlenbergbau) gliedert sich in folgende Klassen:

KlasseBezeichnungTypische Leistungen
05.10SteinkohlenbergbauTiefbauförderung, Tagebaugewinnung, Aufbereitung, Brikettherstellung

Öffentliche Auftraggeber mit Bezug zu NACE 05.1 sind primär staatliche Energieversorgungsunternehmen, kommunale Fernwärmebetreiber, Kraftwerksbetreiber der öffentlichen Hand sowie Behörden, die Kohle für Heizzwecke in öffentlichen Gebäuden beschaffen.


Öffentliche Ausschreibungen: Tätigkeitsbereich NACE 05.1

Steinkohlenbergbau und Kohleeinkauf gehören zu den spezialisierten Beschaffungsbereichen der öffentlichen Energiewirtschaft — Ausschreibungen entstehen vor allem durch staatliche Kraftwerks- und Fernwärmebetreiber sowie im Rahmen von Bergbaudienstleistungsverträgen.

Typische Auftragsarten

  • Kohlelieferverträge: Beschaffung von Steinkohle und Steinkohlekoks für kommunale Kraftwerke und Fernheizwerke
  • Bergbauausrüstung und Maschinen: Beschaffung von Abbaumaschinen, Förderanlagen, Grubenwettertechnik
  • Aufbereitungsanlagen: Planung, Errichtung und Wartung von Kohlewäschen und Klassieranlagen
  • Sicherheitstechnik: Ausrüstung für Grubengasmessung, Grubenbewetterung, Sicherheitssysteme
  • Umwelt- und Renaturierungsleistungen: Bergschadensregulierung, Haldensanierung, Grundwassermonitoring
  • Gutachten und Beratung: Geologische Gutachten, Bergschadensbeurteilungen für öffentliche Infrastruktur

Schwellenwerte und Verfahrensarten

Kohlebeschaffungsverträge staatlicher Energieversorger unterliegen häufig dem Sektorenvergaberecht (SektVO / BVergGVS), da Energieversorgung ein Sektorenbereich ist. Der EU-Schwellenwert für Lieferaufträge im Sektorenbereich liegt bei 431.000 EUR (Stand 2024/2025). Dienstleistungsaufträge im Bergbauumfeld folgen den allgemeinen Vergabegrundsätzen.


Relevante CPV-Codes für NACE 05.1

Die Verbindung zwischen NACE-Klassifikation und Ausschreibungssuche bilden die CPV-Codes (Common Procurement Vocabulary), die auf TED verpflichtend anzugeben sind.

CPV-CodeBezeichnungAnwendungsbereich
09111100SteinkohleDirektbeschaffung von Steinkohle
09111200SteinkohlenkoksKoks für Industrie und Energieerzeugung
09111300SteinkohlenbrikettsBriketts für Heizzwecke
43600000BergbaumaschinenAbbau- und Förderanlagen
43610000AbbaumaschinenKontinuierliche Abbausysteme, Streckenvortrieb
90721300BergschadenssanierungUmweltschutz- und Renaturierungsleistungen

Aktuelle Ausschreibungen mit diesen CPV-Codes finden Sie auf TED (Tenders Electronic Daily) sowie auf nationalen Vergabeplattformen.


Für wen ist NACE 05.1 im Vergaberecht relevant?

Öffentliche Auftraggeber

Staatliche und kommunale Energieversorgungsunternehmen sind die wichtigsten Auftraggeber im Bereich Steinkohle. In Deutschland sind dies vor allem kommunale Stadtwerke mit Kohlekraftwerken sowie Fernwärmebetreiber. In Österreich spielen Verbundgesellschaft und Landesenergieversorger eine Rolle. Darüber hinaus sind Bergbaubehörden bei der Vergabe von Gutachten, Sicherheitsüberprüfungen und Renaturierungsmaßnahmen relevante Auftraggeber.

Im Zuge der Energiewende verlagern sich Ausschreibungen zunehmend auf Rückbau-, Renaturierungs- und Nachsorgeleistungen für Steinkohlestandorte.

Unternehmen und Bieter

Unternehmen, die im Bereich NACE 05.1 tätig sind oder Leistungen für Steinkohlenbetriebe erbringen, müssen für EU-weite Vergaben typischerweise folgende Eignungsnachweise erbringen:

  • Befugnis: Bergrechtliche Zulassungen, gewerberechtliche Erlaubnisse
  • Technische Leistungsfähigkeit: Referenzen vergleichbarer Liefer- oder Dienstleistungsverträge
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Jahresumsatz, Bonitätsnachweise
  • Zertifizierungen: ISO 9001, ISO 14001, ggf. SCC (Sicherheitszertifikat)

NACE 05.1 im Kontext: Abschnitt B und Abteilung 05

NACE 05.1 ist Teil von Abteilung 05 (Kohlenbergbau) innerhalb des Abschnitts B (Bergbau) — einem Sektor, der im öffentlichen Auftragswesen vorwiegend über Energie- und Rohstoffbeschaffung relevant wird.


Häufige Fragen zu NACE 05.1 und öffentlichen Ausschreibungen

Welche Unternehmen fallen unter NACE 05.1?
Bergbauunternehmen, die überwiegend Steinkohle fördern und aufbereiten, sowie Betriebe der Brikettherstellung. Die NACE-Einstufung erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Tätigkeit.

Warum unterliegen Kohlebeschaffungsverträge oft dem Sektorenvergaberecht?
Weil Energieversorgung ein Sektorenbereich im Sinne der Richtlinie 2014/25/EU ist. Auftraggeber, die Gas, Strom oder Wärme erzeugen oder verteilen, gelten als Sektorenauftraggeber und unterliegen besonderen Vergaberegeln.

Sind Steinkohlenbergbau-Ausschreibungen angesichts der Energiewende noch relevant?
Ja — wenn auch in veränderter Form. Renaturierungsmaßnahmen, Haldensanierungen, Grundwassermonitoring und Bergschadensregulierung für stillgelegte Bergbaustandorte bilden einen wachsenden Ausschreibungsmarkt.

Wie finde ich aktuelle Ausschreibungen mit Bezug zu Steinkohle?
Suchen Sie auf TED mit den CPV-Codes 09111100, 09111200 sowie dem Stichwort „Kohle" auf nationalen Plattformen wie DTVP, evergabe.de oder dem österreichischen Bundesvergabeportal.


Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026
Alle Angaben ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine auf Vergaberecht spezialisierte Kanzlei.

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